Klassenarbeit wiederholen

  • (Hatte die Nachfrage "befürchtet" zu den Gründen. Ich versuche so genau zu antworten, wie das im Rahmen eines öffentlichen Forums sinnvoll und möglich ist und bleibe so allgemein, wie nötig.)


    Es gab in einem Fach sich wiederholende Probleme bei der Notengebung bei Lehrperson X, die Auswirkungen auf einen möglichen Schulabschluss von Schüler Y gehabt hätten. Nachkorrekturen durch Fachleiter ergaben klare Mängel (mangelnde Begründung bei Ermessensentscheidungen, die dafür innerhalb der Klasse aber mal so, mal so entschieden wurden, fehlende Punkte für korrekte Angaben + keine Bereitschaft, diese anzuerkennen, etc.) , Lehrperson X wurde aufgefordert diese Mängel zu beseitigen, Lehrperson X fügte sich letztlich unter größtem Protest, nachdem sie konstant auf ihre pädagogische Freiheit verwiesen hatte, "lernte" daraus und verlegte ihre Umtriebe im kommenden Schulhalbjahr bei dem ursprünglich betroffenen Schüler Y auf die mündliche Note, da diese sich nicht ganz so leicht von außen nachprüfen lässt mit entsprechenden Auswirkungen auf die Fachnote im Zeugnis (+ drohender Nichtzulassung zur Abschlussprüfung als Folge). Auch hier konnte letztlich der Lehrperson aber nachgewiesen werden, dass sie von ihrem Ermessenspielraum, den sie so vehement für sich einforderte, nur unzureichend Gebrauch gemacht hatte: Die Fachnote im Zeugnis wollte sie lediglich als arithmetisches Mittel bilden (zu Ungunsten von Y), nicht als "pädagogisch-fachliche Gesamtwertung." (Vgl. Schulgesetz BW, Notenbildungsverordnung §7.2, sowie Schreiben des KM vom 5.7.1996; IV/5-6615.21-96/7).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • (Hatte die Nachfrage "befürchtet" zu den Gründen. Ich versuche so genau zu antworten, wie das im Rahmen eines öffentlichen Forums sinnvoll und möglich ist und bleibe so allgemein, wie nötig.)


    Es gab in einem Fach sich wiederholende Probleme bei der Notengebung bei Lehrperson X, die Auswirkungen auf einen möglichen Schulabschluss von Schüler Y gehabt hätten. Nachkorrekturen durch Fachleiter ergaben klare Mängel (mangelnde Begründung bei Ermessensentscheidungen, die dafür innerhalb der Klasse aber mal so, mal so entschieden wurden, fehlende Punkte für korrekte Angaben + keine Bereitschaft, diese anzuerkennen, etc.) , Lehrperson X wurde aufgefordert diese Mängel zu beseitigen, Lehrperson X fügte sich letztlich unter größtem Protest, nachdem sie konstant auf ihre pädagogische Freiheit verwiesen hatte, "lernte" daraus und verlegte ihre Umtriebe im kommenden Schulhalbjahr bei dem ursprünglich betroffenen Schüler Y auf die mündliche Note, da diese sich nicht ganz so leicht von außen nachprüfen lässt mit entsprechenden Auswirkungen auf die Fachnote im Zeugnis (+ drohender Nichtzulassung zur Abschlussprüfung als Folge). Auch hier konnte letztlich der Lehrperson aber nachgewiesen werden, dass sie von ihrem Ermessenspielraum, den sie so vehement für sich einforderte, nur unzureichend Gebrauch gemacht hatte: Die Fachnote im Zeugnis wollte sie lediglich als arithmetisches Mittel bilden (zu Ungunsten von Y), nicht als "pädagogisch-fachliche Gesamtwertung." (Vgl. Schulgesetz BW, Notenbildungsverordnung §7.2, sowie Schreiben des KM vom 5.7.1996; IV/5-6615.21-96/7).

    :hammer: Hach, da hätte ich gerne im Kollegium das Popcorn ausgepackt!


    Merci! Unter "innerhalb der Klasse aber mal so, mal so entschieden" und "fehlende Punkte für korrekte Angaben" kann ich mir auf jeden Fall was vorstellen bzw. das sind ja nun wirklich "klare Mängel".

  • :hammer: Hach, da hätte ich gerne im Kollegium das Popcorn ausgepackt!
    Merci! Unter "innerhalb der Klasse aber mal so, mal so entschieden" und "fehlende Punkte für korrekte Angaben" kann ich mir auf jeden Fall was vorstellen bzw. das sind ja nun wirklich "klare Mängel".

    War eine total harmonische Klärung, was denkst du denn. *g*

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Könnte man den Fall einfach mal in bezug auf den Bundesland des Fragestellers behandeln? Die Rechtslage in Bayern lenkt nur ab.

  • Könnte man den Fall einfach mal in bezug auf den Bundesland des Fragestellers behandeln? Die Rechtslage in Bayern lenkt nur ab.

    Ist er doch längst, samt Abklärung mit einem Schulrechtler bzgl.möglicher Ausnahmen und deren Nachweis.. Einfach den Thread lesen. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Gut, ich denke jetzt werde ich halt in den sauren Apfel beißen und das nächste Mal werde ich nicht mit dem Kopf nicken, sondern nein sagen...

  • Gut, ich denke jetzt werde ich halt in den sauren Apfel beißen und das nächste Mal werde ich nicht mit dem Kopf nicken, sondern nein sagen...

    Nochmal: Lass dir das schriftlich begründen von deinem SL. Kann er das nicht, macht er das nicht und die Eltern des Schülers mit der 1 beschweren sich, bleibt das im worst case an dir hängen. Das schuldest du dir selbst als Selbstschutz, wie auch deinen SuS. Das Schulgesetz ist keine Wahlvorschrift für Wochentage die auf -h enden und ansonsten gilt das Wort des Schulleiters unumstößlich als Gottes Wort auf Erden. Den Weg des geringsten Widerstands zu gehen ist an der Stelle einfach falsch. Auch die Anweisung des SLs zur Wiederholung der KA musst du dir aus Selbstschutzgründen schriftlich geben lassen, damit du nachweisen kannst, dass das nicht auf deinem Mist gewachsen ist. Dann remonstrierst du halt basierend auf der schriftlichen Anweisung, wenn die nicht rechtssauber begründet wäre mit Verweis auf die Notenbildungsverordnung..

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: +r

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