(Hatte die Nachfrage "befürchtet" zu den Gründen. Ich versuche so genau zu antworten, wie das im Rahmen eines öffentlichen Forums sinnvoll und möglich ist und bleibe so allgemein, wie nötig.)
Es gab in einem Fach sich wiederholende Probleme bei der Notengebung bei Lehrperson X, die Auswirkungen auf einen möglichen Schulabschluss von Schüler Y gehabt hätten. Nachkorrekturen durch Fachleiter ergaben klare Mängel (mangelnde Begründung bei Ermessensentscheidungen, die dafür innerhalb der Klasse aber mal so, mal so entschieden wurden, fehlende Punkte für korrekte Angaben + keine Bereitschaft, diese anzuerkennen, etc.) , Lehrperson X wurde aufgefordert diese Mängel zu beseitigen, Lehrperson X fügte sich letztlich unter größtem Protest, nachdem sie konstant auf ihre pädagogische Freiheit verwiesen hatte, "lernte" daraus und verlegte ihre Umtriebe im kommenden Schulhalbjahr bei dem ursprünglich betroffenen Schüler Y auf die mündliche Note, da diese sich nicht ganz so leicht von außen nachprüfen lässt mit entsprechenden Auswirkungen auf die Fachnote im Zeugnis (+ drohender Nichtzulassung zur Abschlussprüfung als Folge). Auch hier konnte letztlich der Lehrperson aber nachgewiesen werden, dass sie von ihrem Ermessenspielraum, den sie so vehement für sich einforderte, nur unzureichend Gebrauch gemacht hatte: Die Fachnote im Zeugnis wollte sie lediglich als arithmetisches Mittel bilden (zu Ungunsten von Y), nicht als "pädagogisch-fachliche Gesamtwertung." (Vgl. Schulgesetz BW, Notenbildungsverordnung §7.2, sowie Schreiben des KM vom 5.7.1996; IV/5-6615.21-96/7).