Länderaustauschverfahren nach Bayern

  • Hallo liebe Fories,


    im Mai bekam ich ein Schreiben vom staatl. Schulamt in Bayern mit der Bitte um Zusendung der ausgefüllten Unterlagen, eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie ein Ergebnis von einer amtsärztlichen Untersuchung am Wohnort. Laut Schreiben sollen die Unterlagen bis zum 05.06.2019 in Bayern vorliegen.


    1. Frage: kann das amtsärztliche Gutachten erst im Juli nachgereicht werden?


    2. Frage: Bleibt die Verbeamtung vom vorherigen Bundesland bei Wechsel nach Bayern bestehen, wenn der Bewerber bereits 51 Jahre alt ist?


    Besten Dank.

  • Wenn das Führungszeugnis und die amtsärztliche Untersuchung in Ordnung sind, dürfte es keine Probleme geben und die Verbeamtung bleibt bestehen. War jedenfalls bei mir so von BY nach BaWü. Das Alter dürfte keine Rolle spielen.

  • Bzgl. der ersten Frage, am besten bei der zuständigen Behörde nachfragen.
    Es kommt durchaus öfter vor, dass man keinen Termin innerhalb der Zeit bekommt. Da ist es dann sinnvoll, wenn das in den Akten vermerkt ist.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

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