Wie macht ihr das mit Ramadan?

  • Allerdings muss sich auch ein katholischer Religionsunterricht hierzulande grundsätzlich an die Werte halten, die das Schulgesetz/Grundgesetz als Rahmen vorgeben.

    Und deshalb macht es halt keinen Sinn, Ideologien, die dem widersprechen zur Grundlage für Unterricht zu machen.

    Können sie nicht mal lieber Dekrete zu Herzenswärme, Nächstenliebe, Miteinander, Toleranz, privater Seenotrettung, CO²-Steuer, Sex, Drugs and Rock'n'roll veröffentlichen?

    Die können Dekrete zu allem, was sie wollen, veröffentlichen. Sie sollten nur nicht den Anspruch erheben, dass sie etwas Relevantes beizutragen haben. Das Problem ist, wenn man diesen mehr Beachtung schenkt, als anderem Gesabbel. Wer seinen Kram nicht begründen kann oder will, sollte nciht ernst genommen werden. Unbegründete Ideologien eignen sich insbesondere nichtals Grundlage für schulischen Unterricht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Eben.

    Ach, herrlich. Da wäre ich doch mal gespannt auf Belege für diese These. "Eben" oder "So hätte ich es gerne" reichen da nicht.


    Und da schließen sich direkt ein paar Fragen an. Z.B. wer oder was dieser "Gott" sein soll. Und wie macht er das, dass einem das Geschlecht und die sexuelle Neigung "mitgibt"? Eine Beschreibung dieses Prozesses könnte die Biologie und Züchologie ein gutes Sück weiter bringen. Falls man denn an Erkenntnisgewinn interessiert ist und nicht nur Floskeln abspulen möchte.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Allerdings muss sich auch ein katholischer Religionsunterricht hierzulande grundsätzlich an die Werte halten, die das Schulgesetz/Grundgesetz als Rahmen vorgeben.

    Ich konnte bislang weder im Grundgesetz noch im Schulgesetz den Terminus "Gender" finden.

  • Ich konnte bislang weder im Grundgesetz noch im Schulgesetz den Terminus "Gender" finden.

    Verstehendes Lesen des GG hilft ganz enorm. Alternativ einfach mal unterstützt durch diese Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts die Artikel 1, 2 und 3 des GGs nochmal nachlesen. Ignoranz ist bestimmt was Feines, entbindet dich als Beamten aber glücklicherweise nicht von der Pflicht die entsprechenden Gesetze ungeachtet deiner persönlichen Überzeugungen zu beachten.


    Und damit es am Ende nicht daran scheitert einen Link anzuklicken:


    Beschluss vom 10. Oktober 2017
    1 BvR 2019/16
    Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstößt das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG), soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als „männlich“ oder „weiblich“ ausgeschlossen wird. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die betreffenden Normen nicht mehr anwenden, soweit sie für Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen. (...)

    Nein, das Wort "Gender" steht dort nicht. Von einem Akademiker darf man erwarten, dieses größere Thema anhand des Kontextes zu erkennen.



    Vielleicht sollte der Besuch konfessionellen Religionsunterrichtes verpflichtend ergänzt werden um einen Ausbau der Staatsbürgerkunde an den Schulen. Da scheint es offenkundige Mängel zu geben selbst beim Personal..

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • In dem zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes geht es um Intersexuelle, also Personen, deren Geschlecht biologisch nicht eindeutig Mann oder Frau zugeordnet werden kann. Das betrifft also explizit die Kategorie "Sex", nicht die Kategorie "Gender".

  • Der Duden definiert "Gender" wie folgt:


    Geschlechtsidentität des Menschen als soziale Kategorie (z. B. im Hinblick auf seine Selbstwahrnehmung, sein Selbstwertgefühl oder sein Rollenverhalten)

    Realistischerweise ist ein 3.Geschlecht nur für diejenigen Intersexuellen zumindest potentiell von Interesse, deren Geschlechtsidentität sich im Mann-Frau-Schema nicht abbilden lässt (was nunmal nicht für alle derart Geborene der Fall ist). Damit ist Biologie am Ende nicht der zentrale Grund für ein 3.Geschlecht, sondern eben gerade die Geschlechtsidentität und damit eben "Gender" als Kategorie. Das BVerfG begründet dazu, dass das Geschlecht mehr sei, als reine Biologie und von sozialen und psychischen Faktoren (vgl.Definition von "Gender") mitbestimmt werde.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • oder noch anders: der mensch ist nicht biologie allein bzw. zu seiner "biologie" gehört immer schon die welt, eben nicht nur "umwelt" wie bei vermutlich meisten anderen tieren. zudem ist forschungsstand der biologie, dass geschlecht ein spektrum ist, mit "deutlich weiblich" und "deutlich männlich" an beiden enden und sehr viel dazwischen. und wo da jemand einzusortieren ist, hat *immer* sowohl mit der sozialisation, persönlichen lernerfahrungen, erziehung, kultur, zeit blablabla des einzelnen als auch mit seinem hormonstatus, geschlechtsorganen, was weißichnochalles zu tun. insofern ist die unterscheidung "sex" und "gender" nicht immer hilfreich. es ist immer beides im spiel, sobald man konkrete andere menschen oder sich selbst beobachtet/einzusortieren versucht.

  • In dem zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes geht es um Intersexuelle, also Personen, deren Geschlecht biologisch nicht eindeutig Mann oder Frau zugeordnet werden kann.

    Äh, nein. Da steht nämlich, es bezöge aich auf diejenigen, "die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen". Das Wort "biologisch" hast du dazuerfunden.


    Auf der einen Seite ja erfreulich, dass du die Biologie zur Grundlage machen möchtest und wohl die katholische Behauptung, irgendjemand habe Menschen als "Mann und Frau" erschaffen, wohl doch nicht unterstützt. Auf der anderen Seite, verstehe ich nicht, wie du aus der Biologie die Zuordnung eines Geschlechtes ableiten möchtest. Wenn du das mak erläutern könntest? Danke.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • ^^Das hat gestern auch bei mir einige Fragen aufgeworfen. Allerdings muss sich auch ein katholischer Religionsunterricht hierzulande grundsätzlich an die Werte halten, die das Schulgesetz/Grundgesetz als Rahmen vorgeben. Insofern wird das auf schulischer Ebene mit Sicherheit nicht ganz so problematisch sein.


    Hallo CDL,


    so ist es! Und wenn sie das - und zwar von ganz oben diktiert - nicht machen, werden sie ihr Grundrecht auf staatlich garantierten Reli-Unterricht verwirken.


    Normalerweise sind die Lehrer vor Ort im Kopf fortschrittlicher unterwegs als ihre geistlichen Vorgesetzten, aber es zählt die offizielle Vorgabe und wenn die Minderheiten ausgrenzt und sich gegen Geschlechtergerechtigkeit ausspricht, ist das mit den demokratischen Grundwerten nicht zu vereinbaren, auch mit - wie bisher der Fall - sämtlichen zugekniffenen Augen nicht.


    der Buntflieger

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