Hallo Leute, mal eine Frage
An unserer Schule ist es so, dass wir in einem Krankheitsfall telefonisch bei den Vertretungsplanmachern Bescheid geben, dass man krankheitsbedingt ausfällt und anschließend müssen wir per Mail Vertretungsaufgaben ans Sekretariat zur Sekretärin (nicht an den Rektor!) schicken. Diese Email mit den Aufgaben wird ausgedruckt, in eine für alle Kollegen zugängliche Kladde gelegt, die die Vertretungslehrer dann abholen können.
Jetzt verlangt aber seit neuestem unser Rektor, dass wir in der Email auch den Abwesenheitsgrund angeben.
Kann er das verlangen? Ich meine, diese ausgedruckten Emails mit den Aufgaben kann ja in der Kladde jeder einsehen und außerdem liegen die ausgedruckten Mails auch im Klassenzimmer gerne mal nach einer gehaltenen Vertretungsstunde herum, so dass ja jeder Schüler den Abwesenheitsgrund theoretisch einsehen könnte. Davon abgesehen hat man sich ja telefonisch eh schon krankgemeldet.
Kann also unser Rektor tatsächlich verlangen, dass man in die Mail mit den Vertretungsaufgaben reinschreiben muss, dass man krank ist? Ich kann mir das nicht so richtig vorstellen, dass das haltbar ist?
Danke schonmal!