Offizielles Ende der Abiturprüfungen!

  • Moin,


    ab wann genau sind die Prüfungen in Niedersachsen beendet?
    Also ab welchen Tag können mir Minusstunden für den Wegfall des Abikurses eingetragen werden?


    Vielen Dank.....

  • Also ab welchen Tag können mir Minusstunden für den Wegfall des Abikurses eingetragen werden?

    M.E. gar nicht. Wir arbeiten in einem Dienstverhältnis, d.h. du stellst innerhalb der Arbeitszeit deine Arbeitskraft zur Verfügung. Für deren Inanspruchnahme bist du nicht verantwortlich.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Ist das rechtlich haltbar?
    Wenn wir große Veranstaltungen haben, und wir nicht gebraucht werden, wird uns auch der Unterricht minus gerechnet.

  • In Bayern übrigens: Tag der offiziellen Abiturzeugnis-Verleihung.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • M.E. gar nicht. Wir arbeiten in einem Dienstverhältnis, d.h. du stellst innerhalb der Arbeitszeit deine Arbeitskraft zur Verfügung. Für deren Inanspruchnahme bist du nicht verantwortlich.

    Das würde zwar (eingeschränkt, da auch hier im Dienstplan bereits fest vorgesehene Zeiten mit Mehr- und Minderarbeit möglich sind) im Arbeitsrecht, nicht jedoch im Beamtenrecht gelten. In Niedersachsen fallen Minusstunden nach dem letzten Tag des Zeitraums der mündlichen Prüfungen an, also ab nächste Woche.

  • Das würde zwar (eingeschränkt, da auch hier im Dienstplan bereits fest vorgesehene Zeiten mit Mehr- und Minderarbeit möglich sind) im Arbeitsrecht, nicht jedoch im Beamtenrecht gelten. In Niedersachsen fallen Minusstunden nach dem letzten Tag des Zeitraums der mündlichen Prüfungen an, also ab nächste Woche.

    Ab den 06.06, da bis dahin die Nachprüfungen gehen, oder ab Montag?

  • Sorry, die Information war etwas zu pauschal. Rechtsgrundlage bildet eine Mitteilung zum Flexiblen Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte aus dem Schulverwaltungsblatt 10/2007 und der Klarstellung des MK durch Erlass "Minderstunden bei Freistellung von Schülerinnen und Schülern vom Unterricht für die Abiturprüfung 2017", dass diese Regelungen nach wie vor anzuwenden sind.


    "Gemäß Nr. 4.2.5 gelten insbesondere stundenplanmäßige Unterrichtsstunden als erteilt, wenn die Lehrkraft die Unterrichtsstunden wegen der Freistellung der Schülerinnen und Schüler von Prüfungsklassen bzw. Prüfungsjahrgängen vom Unterricht nicht erteilen kann; dies gilt jedoch nur bis zum Ablauf des sechsten Werktags nach dem letzten Prüfungstag.


    Bei Abiturprüfungen gilt als letzter Prüfungstag der zentral festgelegte Termin der letzten mündlichen Prüfung im fünften Prüfungsfach."


    Da die mündlichen Abiturprüfungen in diesem Jahr bis zum 29.05. gehen, ist der aufgrund des morgigen Feiertags und Pfingsten (Achtung: Werktage, nicht Unterrichtstage) entsprechende Unterricht ab Mittwoch, dem 12.06. als nicht erteilt anzusehen.

  • Ist das rechtlich haltbar?
    Wenn wir große Veranstaltungen haben, und wir nicht gebraucht werden, wird uns auch der Unterricht minus gerechnet.

    In BaWü kriegen wir da insofern Minusstunden eingetragen, dass diese, wenn man durch Vertretungen Plusstunden sammelt, diese mit den Minusstunden durch den Wegfall der Kursstufe verrechnet werden und man sich die Extrastunden nicht auszahlen lassen kann wie dies früher der Fall war.


    Früher wurde argumentiert, dass die Kursstufe durch die Extrabelastung durch die Abi-Vorbereitungen und Korrekturen äquivalent zu "normalen" Klassen ist, die "das ganze Jahr", also auch nach Pfingsten, noch bespaßt werden.
    Scheint so, als würde das Abitur heute weniger aufwändig sein.
    Wodurch, kann ich auch nicht sagen.

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