Spätes Lehramtsstudium- Wie habt ihr das mit der Krankenversicherung geregelt?

  • Ich bin nicht verheiratet und plane ja gerade mein Zweitstudium.
    Nun bin ich aber schon über 30 und heute ist mir bewusst geworden wie problematisch das mit der Krankenversicherung wird.
    Mit über 30 beträgt der Betrag je Monat 180 oder 190 Euro. Das ist natürlich eine Stange Geld.
    Um aus dem Dilemma raus zu kommen, wollte ich Teilzeit nebenher arbeiten, sodass ich dadurch versichert bin.


    Nun habe ich aber gelesen, wenn ich das mache, darf ich nicht Vollzeit studieren. Das fliegt spätestens bei der Immatrikulation auf.
    Gar nicht arbeiten geht aber auch nicht. 20 Stunden reichen nicht aus. Mit 20 Stunden habe ich selbst bei gutem Stundenlohn so knapp 900 Euro oder weniger.
    Mit meinem Sohn ist das sehr wenig. Ich habe zwar einen Freund, aber der hat einen soliden Beruf erlernt.


    Wie habt ihr das mit der Krankenversicherung gemacht, wenn ihr über 30 gewesen seid?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe noch nie eine Uni gesehen, die sich dafür interessiert, wieviel du arbeitest.
    Du musst bei der Immatrukulation der Uni mitteilen, wie du versichert bist (und nachweisen).
    Das war's.


    Ich habe im Laufe meines Erststudiums am Ende mehr gearbeitet und fiel also aus der studentischen Regelung aus.
    Bei einer zweiten "Station" durfte ich offiziell teilzeit studieren (in Berlin gibt es diese Regelung relativ problemlos), habe trotzdem mehr gemacht, hätte aber auch gar nicht beantragen müssen und wäre also weiter als Vollzeitstudentin eingeschrieben gewesen.
    Bei meinem Erweiterungsstudium (dritte Uni, drittes Bundesland) war ich Vertretungslehrkraft (80%), habe also nur meine AOK-Bescheinigung abgegeben, dass ich sozialversicherungspflichtig arbeite und voilà.
    Es hat keinen interessiert (und ich habe in einem Semester 35 ECTS gemacht, soviel dazu, dass jemand vielleicht kontrolliert hätte, ob ich wenig studiere).


    Die Uni ist nur gesetzlich dazu verpflichtet zu überprüfen, dass du versichert bist.

  • Ich habe noch nie eine Uni gesehen, die sich dafür interessiert, wieviel du arbeitest.

    Kann ich bestätigen. Ich habe neben dem Studium bis zu 18 Stunden unterrichtet (Vollzeit=25 Stunden).

  • Dazu hab ich eine Frage. Hat sich der Schriebs, dass du versichert bist in irgendeiner Form von denen unterschieden, die man hat wenn man nicht mehr als 20 Stunden arbeitet?

    • Offizieller Beitrag

    Da es 1) eine Weile her ist, und 2) die Schreiben tatsächlich nie verglichen habe, weiß ich nicht.
    Allerdings steht in dem Schreiben, wie du versichert bist, also hat es nichts mit deiner Stundenzahl zu tun, sondern ob sozialversicherungspflichtig oder nicht.
    Es stand also einfach, dass ich bei denen versichert bin.

  • Ich weiß noch aus meiner Studienzeit, dass es für die studentische Krankenversicherung die Regel gab, dass man nicht mehr als 20 Stunden nebenher arbeiten darf. Ansonsten gilt eben die studentische Versicherung nicht. Aber wenn du einen normalen Job hast, über den du Krankenversichert wärst, dann brauchst du ja eh keine studentische Krankenversicherung. Da reicht meines Wissens nach der Uni der Nachweis, dass du in irgendeiner Form Krankenversichert bist.

  • Ich arbeite neben meinem Vollzeitstudium, in meinem zuvor erlernten Beruf, auf 15h Basis. Bin über meinen Arbeitgeber krankenversichert und die Uni wollte nur die Bestätigung von meiner Krankenversicherung. Das Telefonat mit dieser war etwas komisch, weil die nicht realisieren konnten, dass man als Student, vor dem Studium, eine Ausbildung machen kann und dann in dieser sozialversicherungspflichtig arbeiten kann.

  • Am Anfang eines Studiums kann man sich imho in einer kurzen festgelegten Zeit entscheiden ob man in die Private Krankenversicherung wechseln will (auch vom Übergang Bachelor zu Master), bei Zweitstudium bin ich mir aber nicht ganz sicher. Die Private kann unter Umständen (erheblich) günstiger sein.


    Du darfst als Student höchstens 20h in der Vorlesungszeit und höchstens 40h in der Vorlesungsfreien Zeit arbeiten, ansonsten verlierst du den Studentenstatus.


    Daneben kannst du ja auch noch Wohngeld beantragen (am besten wenn du alleine wohnst, falls dein Freund bei dir wohnt darf er auch nicht zuviel verdienen).


    Damit Die Krankenkassenbeiträge gedrückt werden können, müsstest du einen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen und über 450€ verdienen. Die meisten Arbeitgeber wollen aber das du als Werkstudent arbeitest, dann brauchen diese sich auch nicht mehr an den Krankenkassenbeiträgen beteiligen.


    Mehr als 20h würdest du eh nicht schaffen während eines Vollzeitstudiums. Du hast doch deinen Freund, Kindergeld, Wohngeld, Eltern(?) die dir zumindest Geld leihen könnten, ein wenig Einkünfte aus deinem Nebenjob dann. Sollte doch reichen und man lebt halt mal ein paar Jahre ein bißchen schmaler.

  • Ich weiß noch aus meiner Studienzeit, dass es für die studentische Krankenversicherung die Regel gab, dass man nicht mehr als 20 Stunden nebenher arbeiten darf. Ansonsten gilt eben die studentische Versicherung nicht. Aber wenn du einen normalen Job hast, über den du Krankenversichert wärst, dann brauchst du ja eh keine studentische Krankenversicherung. Da reicht meines Wissens nach der Uni der Nachweis, dass du in irgendeiner Form Krankenversichert bist.

    Ja, so war es bei mir auch. War bei mir wichtig über den Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein, da ich im Erststudium in der PKV war und mich sonst erneut im Zweitstudium privat hätte versichern müssen, was deutlich teurer gewesen wäre.

    Am Anfang eines Studiums kann man sich imho in einer kurzen festgelegten Zeit entscheiden ob man in die Private Krankenversicherung wechseln will (auch vom Übergang Bachelor zu Master), bei Zweitstudium bin ich mir aber nicht ganz sicher. Die Private kann unter Umständen (erheblich) günstiger sein.

    Selbst die Basistarife der PKV bewegen sich in dem Bereich, den die TE angibt in der GKV zahlen zu müssen (da nur AN-Anteil zu tragen wäre), wobei dort dann auch ihr Kind kostenfrei mitversichert sein wird. Ohne Beihilfeanteil ist die PKV realistischerweise nicht günstiger, als die GKV bei einem vss.geringen monatlichen Einkommen und einem mitzuversichernden Kind. Dazu ist die Abrechnung über die GKV deutlich entspannter, was man denke ich gerade als berufstätige Mutter im Zweitstudium brauchen kann. Sich da mal eben auch noch in die Abrechnung der PKV einzuarbeiten, die entsprechende Büroarbeit zu leisten- die Zeit und Kraft muss man bzw.frau dann auch erstmal noch zusätzlich haben.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • ich habe neben dem zweitstudium 2/3 in der schule gearbeitet, angestellt. das war überhaupt kein problem. die uni wollte auch bei mir nur die bestätigung über die kv sehen, und die lief über den teilzeitjob an der schule. du kannst meines wissens nur nicht z.b. als werkstudent arbeiten, wenn du bestimmte stundenzahlen/einkommensgrenzen oder so überschreitest. du kannst aber jederzeit als normaler teilzeit-arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig was auch immer machen und gleichzeitig eingeschrieben sein, das interessiert die uni nicht.

  • Genau, die 20 Stunden-Regelung gilt nur für die Krankenkasse, die Uni interessiert es nicht, wie viel man arbeitet.


    Würde dir also auf jeden Fall raten einen sozialversicherungspflichtigen Job zu suchen. Kenne die Situation mit Kind nicht, aber vielleicht kannst du ja am Wochenende arbeiten und in der vorlesungsfreien Zeit aufstocken?


    Kommt am Ende aber auch auf dich als Lerntyp an. Ich habe eh fast keine Vorlesung besucht und lieber für mich die Inhalte erarbeitet.
    Anwesenheiten gab es nur in Seminaren, bzw. dort wurden sie geprüft. Und wer häufiger fehlte musste durch eine Ausarbeitung zeigen, dass die Inhalte erarbeitet wurden.

  • Mein jetziger Freund ist Sozialpädagoge, arbeitet aber auf einer schlecht bezahlten Erzieherstelle. Da ist nicht viel zu holen und meine Eltern können mich nicht unterstützen. Die haben gerade erst ein Haus gebaut uns es leider selbst nicht so dick. Ich hab noch 2 Geschwister, die auch nicht so super verdienen. Kindergeld geht schon für den Hortplatz fürs Kind drauf und was noch alles so anfällt. Beim Wohngeld läuft gerade die Beantragung. Ich bin echt auf meinen Nebenjob angewiesen, sonst kann ich das Zweitstudium knicken. Deshalb die Frage mit der KV.

  • wie kommst du auf den Betrag? Ich habe damals knapp 70€ im Monat bezahlt.
    Heute ist es etwas mehr, aber nicht wesentlich: https://www.tk.de/techniker/se…trag-student-kvds-2007468


    Auch wenn es nicht richtig dargestellt ist, musst du auf den Link klicken, für diejenigen die über das 14. Fachsemester sind. Für die über 30jährigen gilt dann das hier: https://www.tk.de/techniker/se…lige-versicherung-2007414
    Auch wenn ich damit nur auf 150 € kommt, ist es schon nicht wenig.

  • oh ok, das habe ich nicht gesehen. Wird aber trotzdem noch günstiger sein als eine PKV.

    Mein jetziger Freund ist Sozialpädagoge, arbeitet aber auf einer schlecht bezahlten Erzieherstelle. Da ist nicht viel zu holen und meine Eltern können mich nicht unterstützen. Die haben gerade erst ein Haus gebaut uns es leider selbst nicht so dick. Ich hab noch 2 Geschwister, die auch nicht so super verdienen. Kindergeld geht schon für den Hortplatz fürs Kind drauf und was noch alles so anfällt. Beim Wohngeld läuft gerade die Beantragung. Ich bin echt auf meinen Nebenjob angewiesen, sonst kann ich das Zweitstudium knicken. Deshalb die Frage mit der KV.


    Wenn man über 450€ im Monat bzw. 20h pro Woche geht verliert man den Sonderstatus als Student in der Sozialversicherung und ist damit, wie jeder andere, voll Beitragspflichtig. Bei dem Hintergrund würde ich mal vermuten, dass du mehr als 450€ im Monat verdienen müsstest. Ich würde in dem Fall auch dazu raten, auch wenn dadurch natürlich dein Studium mit einer größeren Belastung verbunden ist. Ich wünsche dir viel Erfolg dabei!

  • Dankeschön. Sorry für die verspätete Antwort, aber wir waren 2 Tage an der Nordsee.


    Ich würde dann ja quasi über den AG versichert sein und dadurch würde ich auch weniger Beiträge abführen, weil ich nicht so viel verdiene, oder sehe ich das falsch?
    Wie ich hier im Forum erfahren habe, könnte ich aber trotzdem Vollzeit studieren oder sehe ich das falsch?

    • Offizieller Beitrag

    So ist es.
    Die Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung ist von deinem Verdienst abhängig.
    und wie und was du studierst, ist und bleibt dein Privatvergnügen. Du musst nur zur Einschreibung eine Versicherung haben und einen Nachweis dazu, danach machst du es, wie du willst.
    chili

  • Genau, ich bin auch schon verbeamtet und studiere aktuell noch (Drittfach, aber ist ein normales Vollzeit-Studium).
    Das ist auch nichts ungewöhnliches.


    Bei der Uni musst du nur einreichen, dass du krankenversichert bist, ob das PKV oder GKV und ob freiwillig oder pflichtversichert ist alles egal.

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