Zeugnis schreiben, obwohl nicht mehr angestellt?

  • Hallo zusammen,


    mir wurde am Montag kurzfristig mitgeteilt, dass mein Vertrag ab 31.5. nun doch nicht mehr verlängert wird (genauso wie vin anderen Kollegen, die Vertretungskräfte sind) und ich bin nun auf der dringenden Suche nach einer neuen Stelle.


    Ich selbst studiere noch und teile mir die Klassenleitung mit jemanden (1. Klasse).


    Nun sagte meine werte Kollegin am Montag, dass wir ja nun guvken müssten, wie ich die Zeugnisse im Juli schreibe. Da habe ich ihr gesagt, dass ich nächste Woche die Klasse übergeben werde (Kennwörter für Antolin, Leistungsstand etc.) und kein Zeugnis schreiben werde, da ich im Juli nicht mehr angestellt bin. Sie meinte darauf ich müsste dies tun, was ich verneinte. Dies bestätigten mir auch mehrere Lehrerkollegen.
    Nun erfuhr ich heute, dass sie meinem Chef gesagt hat, dass ich mich weigern würde meiner Pflicht der Übergabe nachzukommen, was schlichtweg erlogen ist. Er hat laut eigener Aussage in der Email das Schulamt daraufhin angerufen.
    Ich muss dazu sagen, dass meine Kollegin Teamarbeit zumeist auf mich oder andere abgewälzt hat und weder haben Absprachen stattgefunden, noch hat sie sich immer an das gehalten, was ihr aufgetragen wurde, wenn ihr mal was aufgetragen wurde. Auch andere haben, laut eigener Aussage, die selben Probleme mit ihr.


    Meine Fragen sind nun:


    - Bin ich verpflichtet Zeugnisse zu schreiben, wenn ich gar nicht nehr angestellt bin?


    - Muss ich mir jetzt Sorgen machen, dass ich ein Vermerk in meiner Akte wegen ihrer Aktion habe?


    - Wie würdet ihr in dem Fall reagieren?

  • Ich würde mich mal beim Personalrat erkundigen. Meines Wissens musst du nur den Leistungsstand übermitteln, aber nicht noch Zeugnisse schreiben. Ansonsten würde ich es mir stumpf bezahlen lassen (Antrag bei der BezReg stellen). Was meinste wie schnell du das nicht mehr mache musst?

  • Stumpf zum 01.06.19 den Stift fallen lassen. Was bis dahin nicht fertig ist, pgh. Mach deinen Kollegen klar, dass das keine Aktion gegen sie ist, sondern dass dir ganz übel mitgespielt wird.

  • Oder man tritt dann einfach den entsprechend verlangten Dienst an und freut sich über den damit geschlossenen mündlichen (und unbefristeten) Arbeitsvertrag.

  • Seh' zu, dass die Übergabe anständig dokumentiert wird. Unterlagen quittieren lassen.


    Ich glaube nicht, dass es rechtens ist, dass zu ohne entsprechendes Diensverhältnis noch Zugriff auf sensible, personenbezogene Daten der Schüler hast. Wenn sich dein Chef aber so sicher ist, kann er dir ja schriftlich geben, dass du das tun sollst.


    Beim Schulamt kannst du aber auch nachfragen und dir von denen das schriftlich geben lassen. Auf die E-mail des Chefs kannst du ja verweisen. Lies mal nach, ob das da alles ganz eindeutig formuliert ist oder ob nicht lieber mal nachfragst.

  • Ich finde, du hast alles richtig gemacht. Es ist eine Sauerei, was NRW da macht. Wenn du schon mitten im SJ gekündigt bekommst, dann muss das Land damit leben, dass du auch nicht mehr arbeitest. PUNKT

  • Es kommt vermutlich auf die Schule selbst an, das Kollegium und den Umgang mit Vertretungskräften.
    Wenn das Kollegium dem zugänglich gegenüber steht, würde ich um ein Gespräch mit der SL bitten, um deine Sichtweise der Dinge darlegen zu können.


    Dass der Vertrag nicht weitergeführt wird, ist sicherlich nicht durch den SL veranlasst, sondern passt eher ins Spar-Politik-Bild. Da kann man schon auf die Schlagzeile warten, dass den Vertretungen nicht zu den Ferien gekündigt worden sei... Stimmt, man hat sie 4-6 Wochen vorher abserviert und die Schulen sich selbst überlassen.


    Dass die Schule Not hat, die Zeugnisse zu verfassen, ist verständlich. Meiner Meinung nach muss sowas miteinander im Kollegium besprochen und letztlich vom Schulleiter bestimmt werden.
    Warum aber jemand, der nicht mehr im Dienst ist, das tun sollte, erschließt sicher nicht.


    Man kann also unterschiedlich vorgehen und erst einmal darlegen, wie die eigen Sichtweise ist...
    ... oder wahlweise eine Genehmigung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Nicht-Lehrkräfte außerhalb des Dienstes stellen
    ... oder einen Kostenvoranschlag einreichen, in dem der geschätzte Arbeitsaufwand eingesetzt ist
    ... oder beim Personalrat, der Gewerkschaft, dem Schulbezirkspersonalratoder dem Schulamt nachfragen... bei letzterem bekommt der SL dann sicherlich einen Anruf samt Aufforderung zur Darstellung des Sachverhaltes.


    Der Hinweis, sich die Übergabe quittieren zu lassen, ist gut, gerade wenn dir vorab unterstellt wird, du würdest die Übergabe verweigern.

  • (...) teile mir die Klassenleitung mit jemanden (1. Klasse).


    Nun sagte meine werte Kollegin am Montag, dass wir ja nun guvken müssten, wie ich die Zeugnisse im Juli schreibe.

    Du teilst dir die Klassenleitung, dann ist doch alles gut.
    Du gibst ihr deine Unterlagen (Leistungsstand etc.) und sie schreibt.

  • Oder man tritt dann einfach den entsprechend verlangten Dienst an und freut sich über den damit geschlossenen mündlichen (und unbefristeten) Arbeitsvertrag

    Davon liest man hier immer wieder. gibt's eigentlich einen nachweisbaren Fall, wo das mal jemand wirklich durchgezogen hat, oder ist das nur ein "eigentlich müsste es so sein"?

  • Davon liest man hier immer wieder. gibt's eigentlich einen nachweisbaren Fall, wo das mal jemand wirklich durchgezogen hat, oder ist das nur ein "eigentlich müsste es so sein"?


    Arbeitsverträge sind nicht an die Schriftform gebunden und werden dementsprechend auch durch konkludente Handlung geschlossen. Rechtsgrundlage ist dabei u.a. §612 Abs. (1) BGB "EIne Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist". Man könnte auch auf §625 BGB "Wird das Dienstverhältnis nach dem Ablauf der Dienstzeit von dem Verpflichteten mit Wissen des anderen Teiles fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der andere Teil unverzüglich widerspricht." schielen. Im Gegensatz zu Arbeitsverträgen an sich sind Sondervereinbarungen wie Befristungen genauso wie Kündigungen an die Schriftform gebunden.


    Da aber ganz konkret auch nach Urteilen gefragt wurde, sei an dieser Stelle u.a. auf das Urteil des BAG vom 14.12.2016 (Az. 7 AZR 797/14) verwiesen.

  • Eigentlich weiß ich gar nicht, was es da zu diskutieren gibt. Kein Arbeitsvertrag, kein Geld für irgendwelche Arbeit, die gleistet werden soll...? Da muss man doch gar nicht überlegen. Ich stelle meine Arbeitskraft doch nicht für nichts zur Verfügung. Dass man seine Sachen ordentlich übergibt, ist in meinen Augen eine Selbstverständlichkeit, das gehört zum guten Ton. Da aber in den Vertretungsverträgen, die das Land NRW so ausgibt, nichts davon steht, dass man evtl. Verwaltungsarbeiten zu Ende führen muss, muss man da nicht überlegen, ob man die Zeugnisse noch schreiben muss. So blöd es klingt, das ist jetzt ein Problem der Schulleitung und der ehemaligen Kollegen. Die gemachten Noten stellt man natürlich zur Verfügung, aber die hat man schließlich auch während der Dienstzeit gemacht.


    Das fehlt echt noch.

  • Eigentlich weiß ich gar nicht, was es da zu diskutieren gibt. Kein Arbeitsvertrag, kein Geld für irgendwelche Arbeit, die gleistet werden soll...?

    Wie gesagt: je nach Zielstellung gibt es durchaus etwas zu überlegen. Neben der Option


    "kein Arbeitsvertrag -> kein Geld -> keine Arbeit" gibt es eben auch die Option "Arbeit aufgetragen -> Arbeit durchgeführt -> Arbeitsvertrag durch konkludente Handlung begründet -> Geld"

  • Ein Zeugnis in einer ersten Klasse zu schreiben ist ja etwas anderes, als ein paar Noten zu übergeben. Hier geht es um einen ausführlichen seitenlangen Bericht über jedes einzelne Kind. Man muss die Schüler also sehr gut kennen und diverse Aufzeichnungen geführt haben. Wenn Otasune die meiste Zeit in der Klasse verbracht hat, kennt sie sie natürlich am besten.


    Es ist nicht ganz ersichtlich, wie umfangreich die Arbeit der anderen Kollegin in der Klasse war/ist und ob sie das überhaupt leisten kann.


    Ich habe schon Erstklasszeugnisse vom Krankenhausbett aus geschrieben. Wer soll das denn sonst tun? Jemand, der die Kinder nicht kennt? Wollt ihr? Es ist wirklich etwas anderes, Noten in einer Liste einzutragen oder verbale treffende Formulierungen zu jedem Kind zu finden.


    Otasune ganz allein damit stehen zu lassen, finde ich aber auch nicht richtig. Die beiden sollten das zusammen erledigen und sich gegenseitig helfen.

  • Davon liest man hier immer wieder. gibt's eigentlich einen nachweisbaren Fall, wo das mal jemand wirklich durchgezogen hat, oder ist das nur ein "eigentlich müsste es so sein"?

    Ja, das ist schon einigen Schulen im Regierungsprinzip Arnsberg passiert. Deswegen erhalten jetzt Schulleiter, die mit Einstellungen befasst sind, sehr dick und sehr rot markierte Anweisungen, dass man z.B. auf keinen Fall Lehrer zur Konferenzteilnahme vor Vertragsbeginn verpflichten darf. Weil damit eben ein unbefristetes Vertragsverhältnis begründet wird. :D


    Rechtskenntnisse sind schon ganz praktisch im öffentlichen Dienst.

  • das mag alles stimmen, aber es ist vollkommen egal! Wenn jemand möchte, dass Otasune bis zu den Ferien arbeitet, dann möge er ihn/sie bis dahin einstellen. So einfach ist das.

  • Ich war ja nicht tot.


    Sie sollte dafür finanziell entschädigt werden, das finde ich auch. Nur, wenn ich jetzt als Kollegin die Zeugnisse von Kindern schreiben müsste, die ich nicht/kaum kenne, fände ich das genauso kacke. Dann sollen sie halt gar keine Zeugnisse bekommen.

  • Ich war ja nicht tot.

    Und genau diese Mentalität ist der Grund, warum die Grundschullehrerinnen und -lehrer seit Jahrzehnten mit der Gleichberechtigung in den Arbeitsbedingungen hinterherhängen. Übrigens hängt sehr viel damit zusammen, wie und warum man im Beruf ernst genommen wird und wie man sich das verspielt.

  • Dann sollen sie halt gar keine Zeugnisse bekommen.

    Aber genau das trauen sich die Schulen ja nicht, also kann das Land NRW mit seiner Strategie, Lehrkräfte 1-2 Monate vor Schuljahresende zu entlassen, durchkommen, dadurch Geld sparen und sich dafür feiern lassen, Lehrkräfte "nicht zum Schuljahresende zu entlassen."


    Gruß !

Werbung