Hallo zusammen,
weiß jemand zufälligerweise, ob eine Zweitkorrektur eines Abiturs (Baden-Württemberg) für eine Lehrkraft verpflichtend ist? Darf ich "Nein" sagen, oder gehört diese Arbeit zu meinen Dienstpflichten? Weiß jemand darüber hinaus auch, wo genau meine Frage geregelt ist bzw. wo ich nachlesen kann?
Danke euch!
Manni