Aufgabenstellung nachträglich ändern

  • Hallo zusammen,
    Ich habe heute in meiner 10. eine Ex in Mathe schreiben lassen. Während der Arbeit machte mich ein Schüler aufmerksam, dass eine Aufgabe nicht lösbar sei.


    Leider hatte er recht und ich habe meine zwei 10 durcheinander gebracht (doofes Abi). Ich habe also (sehr zum Unmut der Klasse) eine neue, lösbare Aufgabe an die Tafel geschrieben und ließ stattdessen diese lösen.


    Einige wütende Schüler meinten nun sie wollen sich beschweren, da ich die aufgabenstellung nicht nachträglich ändern dürfe. Im BayEUG /GSO habe ich jedoch dahingehend nicht gefunden.
    Hat das schonmal jemand erlebt?



    Lg
    Fabian Brenner

  • Keine Ahnung vom Rechtlichen, aber aus Schülersicht finde ich das auch eher unglücklich. Je nach Zeitbemessung geht da mit Gewusel und Abschreiben einiges drauf. Abgesehen davon, dass Schüler, die nicht so fit sind vielleicht auch schon Zeit an die ursprüngliche Aufgabe "verschwendet" haben.


    Mir sind auch schon Fehler passiert. In Der Regel nehme ich eine solche Aufgabe dann raus aus der Wertung.
    Wenn die neue Aufgabe leichter war und es machbar in der Zeit ist, ist es was anderes.


    Kommt also auch etwas drauf an.

  • Inwiefern war die Aufgabe nicht lösbar? Manchmal kann es ja auch in Arbeiten vorkommen, dass Aufgaben absichtlich zu keiner Lösung führen, so dass die Schüler das Ergebnis interpretieren müssen.


    Ansonsten solltest du die Aufgabe raus nehmen. Durch das Entfernen einer Aufgabe in einer Klausur in einem Schuljahr werden sich die Noten der Klasse wohl kaum ändern. Ich glaube, dass du tatsächlich Probleme bekommen könntest, wenn jemand gegen diese Arbeit bei der Schulleitung vorspricht.

  • wenn du sie raus nimmst, beschweren sich die, die die unlösbare bis zu einem gewissen Punkt bearbeitet haben oder eben die, die zuuufällig GENAU diesen Aufgabentyp gekonnt hätten und sonst nix. Sprich: irgendwer meckert immer.


    Ich würde das ganz pragmatisch angehen: Sollen sie sich doch beschweren,ist ihr gutes Recht. Wenn Cheffe dann verfügt,die Aufgabe kommt raus,kommt sie halt raus, Du sagst "Ihr hattet Recht", und gut ist's.


    Ich kann (unabhängig vom konkreten Fall) diese Panik vor Schülerbeschwerden wegen vergleichsweiser Kleinigkeiten ehrlich gesagt sowieso nicht nachvollziehen. Wenn bei mir einer damit ankommt, geb ich ihm die Raumnummer vom Chef und lass schöne Grüße ausrichten.

  • wenn du sie raus nimmst, beschweren sich die, die die unlösbare bis zu einem gewissen Punkt bearbeitet haben oder eben die, die zuuufällig GENAU diesen Aufgabentyp gekonnt hätten und sonst nix. Sprich: irgendwer meckert immer.


    Wenn ich eine Aufgabe streiche und einer hat dort schon eine Lösung (und sei es nur Gedanken zur Lösung) stehen, dann gebe ich die erzielten Punkte als Bonuspunkte.


    Bei mir (Anfängerin / wenig Erfahrung) kommen solche Dinge schon noch vor, bzw noch suche ich den Fehler eher bei mir.

  • ...
    Einige wütende Schüler meinten nun sie wollen sich beschweren, ...

    Das ist schade. Am besten nimmst du ihnen m.M.n. den Wind aus den Segeln, indem du selbst nicht verbissen reagierst. Also entweder: ich habs mir überlegt, die Zeit war zu knapp/Ich will mal nicht so sein... ich werte die Aufgabe nicht.
    Oder: Och Kinder, das war aber machbar, da müsst ihr jetzt durch. (Beschweren dürft ihr euch natürlich trotzdem, wenn's euch glücklich macht.)

  • Bei mir (Anfängerin / wenig Erfahrung) kommen solche Dinge schon noch vor, bzw noch suche ich den Fehler eher bei mir.

    gegen letzteres spricht ja auch nix, man muss dann aber nicht halb panisch reagieren.


    Und wenn man seine Arbeiten nicht zu 100 Prozent recycelt, passiert das später auch noch gelegentlich.


    Gerade gestern -Nach inzwischen 7 Jahren in diesem Modul - habe ich in einer Technikerarbeit 0 und 1 vertauscht (Drahtbruchsicherheit wird dir was sagen) und damit eine eigentlich gute Aufgabe völlig ad absurdum geführt. Habe das angesagt, ändern lassen, und gut war's. Hätte ich sie gestrichen, wäre das Gejammer groß gewesen, nach dem Tausch war sie nämlichsehr einfach zu beantworten.

  • Es ist eine Ex. Keine Schulaufgabe/Klassenarbeit oder Klausur.
    Ich würde hier einfach die Ex nicht werten, sondern in der nächsten Stunde die Es nochmal schreiben mit der Aufgabenstellung, wie sie nach der Änderung gedacht war.
    Dann kann sich keiner beschweren, dass er benachteiligt wurde - eher im Gegenteil. Und wenn die Ex besser ausfällt als dem Leistungsstand angemessen, mein Gott, dann hat halt jeder eine einzelne mündliche Note, die etwas zu gut ist. Damit wird wohl kaum das Gesamtergebnis zum Zeugnis hin verfälscht. Im Zweifelsfall musst du halt noch eine Ex schreiben, irgendwann.

    Hier schreibt doch ein Schüler ...

    Kann mir nicht vorstellen, dass ein Schüler das BayEUG kennt.

    • Offizieller Beitrag

    mir ist es mal passiert, dass ich durch eine Verwechslung der Klassen u.a. Vokabeln abgefragt hatte, die noch nicht gelernt waren.
    Hab den Test am nächsten Tag vor der Klasse ausgepackt, hochgehalten "Wisst ihr, was das ist?" und schön langsam vor aller Augen zerrissen.


    geht alles :)

  • mir ist es mal passiert, dass ich durch eine Verwechslung der Klassen u.a. Vokabeln abgefragt hatte, die noch nicht gelernt waren.
    Hab den Test am nächsten Tag vor der Klasse ausgepackt, hochgehalten "Wisst ihr, was das ist?" und schön langsam vor aller Augen zerrissen.

    :lach: Waren die so brav, dass sie es nicht wagten ihrem Lehrer einen Fehler zu unterstellen, oder so faul, dass sie ihn gar nicht bemerkt haben?

  • Ich hab jetzt auch vermutet, dass die Vokabeln ohnehin so schlecht gelernt wurden, dass die Schüler nicht bemerkt haben, dass es andere waren.
    (Zumindest sagen die Kollegen im Sprachanfangsunterricht immer vergleichbares.)

  • Danke für all die Tipps,


    Ich warte heute mal ab die Fachschaft dazu sagt und wie viele Schüler*Innen sich tatsächlich beschweren.


    Ihr habt mich auf jedenfall beruhigt.


    Lg,
    Fabian

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