Die unechte Klassenfahrt

  • Moin,
    ich frage mich hier gerade, ob ich eine Klassenfahrt genehmigen lassen muß oder ob wir einfach so fahren können?


    Hintergrund:
    Eine Azubi-Klasse möchte im nächsten Jahr rund um Fronleichnam eine Abschlußfahrt machen. Der Zeitraum wäre nach der letzten Prüfung und vor der feierlichen Zeugnisübergabe (=Freisprechung). Die Schüler sind dann eh nicht mehr in der Schule, Unterricht fällt an dem Brücken-Freitag also keiner aus. Sie würden sich dafür dann in ihren Betrieben einen Tag Urlaub nehmen. Bei mir sieht es ähnlich aus. Dank beweglicher Ferientage an unserer Schule fällt bei mir ebenfalls kein Unterricht aus.


    Ich habe der Klasse das gleiche Angebot gemacht, das ich allen Azubi-Klassen mache: "Wenn ihr die Tour organisiert bekommt, fahre ich mit."
    --> Wenn die das nämlich wirklich selber hinbekommen, traue ich ihnen auch zu, daß die Tour über die Bühne geht, ohne das ich Theater habe. :)


    Eine Klasse hat das Angebot jetzt echt mal angenommen und will buchen. Auf nach Kopenhagen über Fronleichnam 2020.


    Ihr Plan sieht so aus, daß wir am Mittwoch-Nachmittag hier abfahren und dann spät abends auf Seeland, das ist die Insel auf der Kopenhagen liegt, ankommen. Geplant haben sie die Nächte von Mittwoch-Samstag da in einem kleinen Seebad zu übernachten. Je nach Wetterlage dann Strand und/oder Fahrt in die Stadt. Am Samstag soll es dann in den Tivoli gehen und in der Nacht von Samstag auf Sonntag wird dort dann auch übernachtet. Am Sonntag geht es wieder heim. An dem Samstag soll im Tivoli auch ein Konzert stattfinden, aber fragt mich jetzt nicht welche Band da spielt.


    Problem: Wenn sie fahren wollen, müssen sie jetzt buchen, sonst sind die Konzertkarten weg, und unsere Schulkonferenz, die die Klassenfahrten beschließt, tagt immer nur im September oder Oktober. Dann ist es für die Buchung aber zu spät.


    Da der Unterricht eh nicht betroffen ist, würde ich meinen, daß die Klasse auch ohne Konferenzbeschluß fahren kann. Schließlich können die Schüler in ihrer Freizeit ja tun und lassen, was sie wollen. Ich würde auch mitfahren, auch wenn ich die Klasse nur alle 2 Wochen einmal habe, Unterricht würde bei mir ja auch keiner ausfallen. Bin halt der einzige Kollege, der sich nicht gleich auf einen Baum verkrochen hat, als die Frage aufkam. ;)


    Ich würde dann erstmal sagen: Bucht die Tour, ich komme mit. Sollte die Schulkonferenz im Oktober beschließen, daß das als Klassenfahrt durchgeht, reiche ich meinen Dienstreiseantrag ein. Beschließt sie dies nicht, bleibe ich auf den Kosten sitzen. Aber wegen dieses Risikos die Tour abblasen? Nee...
    Kann die Schulkonferenz sowas überhaupt rückwirkend, also nach der Buchug aber noch vor der Fahrt, überhaupt beschließen?

  • Dafür wäre doch erst einmal zu klären, ob dies überhaupt eine Klassenfahrt ist oder nicht eine private Reise. Ich tendiere zu letzterem und würde mich in Anbetracht der knappen Mittel für Reisekosten auch wundern, wenn die Schulkonferenz ausgerechnet eine solche Fahrt in das Fahrtenkonzept aufnehmen würde. Ich persönlich würde auch davon abraten eine private Abschlussfahrt als Lehrkraft zu begleiten, weil man dennoch nicht ganz aus der Rolle als Lehrkraft herauskommt und das zu sehr ungünstigen Situationen führen kann.


    Sollte die Schulkonferenz dennoch auf die Idee kommen, eine solche Fahrt in das Konzept aufzunehmen, tendiere ich dazu, dass die Kosten dann nicht rückwirkend übernommen werden (müssen). Ich sehe das analog zu z.B. Anschaffungen von Lehrmitteln, Teilnahme an (kostenpflichtigen) Fortbildungen u.ä. bei denen Kosten immer nur nach Antrag vorab und dessen Genehmigung geltend gemacht werden können und nicht erst nach Entstehen.

  • @Seph:


    Darum ja auch "unechte Klassenfahrt".


    Abseits von diesem Problem habe ich mit der Schulkonferenz oft das Problem, daß deren Beschlüsse zu spät kommen. Ich sollte z.B. mal mit einer Klasse in Hamburg in ein Konzert in die Elbphilharmonie. Das wurde im Oktober beschlossen und die Fahrt sollte im folgenden April stattfinden. Da habe ich nur eingewendet, daß ich für so ein Vorhaben den Beschluß 3 Jahre vorab benötige, auch wenn zu dem Zeitpunkt die Schüler/Azubis noch gar nicht bei uns an der Schule sind, weil ich dann spätestens die Tickets buchen muß. Wie viele Tickets soll ich verbindlich bestellen? Schülerzahlen haben wir dann ja auch noch keine. :teufel:

  • Ok, das ist nervig. Ich kenne es bisher ehrlich gesagt auch so, dass die Schulkonferenz (hier in Nds. wahrscheinlich mit der Gesamtkonferenz vergleichbar) einmal ein Fahrtenkonzept beschließt und das jährlich entsprechend durchgeführt wird. Darin könnte z.B. stehen, dass grds. alle 7. Klassen eine erlebnispädagogische Fahrt nach A oder B machen. Bei euch klingt es nach jedes Jahr neu beschließen, was in NRW wohl auch explizit vorgesehen ist.

  • hier in Nds. wahrscheinlich mit der Gesamtkonferenz vergleichbar

    Ich würde eher sagen vergleichbar mit dem Schulvorstand. Es muß halt die Konferenz beschließen, bei denen auch Eltern- und Schülervertreter anwesend sind. Wäre es eine reine Frage der Lehrerkonferenz, wäre es einfach. Die haben wir ja mindestens einmal je Quartal. Die Schulkonferenz hingegen tagt nur einmal im Jahr, zumeist zu Beginn des Schuljahrs, und beschließt dann nur für das aktuelle Schuljahr.


    Nachtrag:
    im konkreten Fall bin ich halt froh, daß überhaupt mal eine Klasse sowas selber auf die Beine stellt und will das jetzt nicht torpedieren.

  • Die Jugendlichen sind Schüler deiner Schule. Du fährst als Lehrperson mit. Für mich ist das ganz klar eine Klassenfahrt, die ich mir (schon aus versicherungstechnischen Gründen) genehmigen lassen würde. Dafür braucht man nur die Genehmigung der Schulleitung und nicht die der GLK.

  • An allgemeinbildenden Schulen in NRW gibt es einen Eilausschuss der Schulkonferenz. Der kann Dinge entscheiden,die akut anliegen, und besteht aus der SL und 3 (1je 1 Schüler, Eltern, Lehrer) weiteren Vertretern. Ähnlich wird das am BK wohl auch sein.

  • Morgen!


    Ich führe dieses Jahr zum 2. Mal eine Kursfahrt durch, die noch nicht ins Schulkonzept aufgenommen wurde. Letztes Jahr war es ein Test und wurde vom SL genehmigt. Während des Schuljahres versuchte ich mehrfach den Punkt auf die Tagesordnung der LK zu bekommen, er wurde aus Zeitmangel immer wieder rausgeschmissen. Nun fahre ich wieder ohne den Konferenzbeschluss. Sprich doch einfach mal mit deinem SL, wenn der das unterzeichnet, bist du doch raus.

  • Sind die nicht schon volljährig, wenn die Fahart ansteht? Wozu brauchen die Schule und Lehrer? Geld einsammln, buchen (in der Reihenfolge) und fahren. Dann wäre das wohl privat.


    Wenn ein Lehrer mitfährt, wär's wohl dienstlich. Dann Antrag an den Schulleiter. Der genehmigt die Fahrt oder nicht.[1] Auf "Ich bin zwar deren Lehrer, fahre aber privat mit." würde ich mich nicht einlassen. Keine Ahnung, wie die Rechtslage da ist, aber im Zweifelsfall kann man aich da gewaltig ins Knie schießen.


    Ich verstehe nicht, warum junge Menschen immer einen erwachsenen Aufpasser brauchen, um Spaß zu haben.


    [1] Der Schulleiter ist für die Genehmigung der Fahrten zuständig. Die Schulkonferezn beschließt ein Fahrtenkonzept, das der SL seiner Entscheidung zu Grunde legt.

  • Bei euch klingt es nach jedes Jahr neu beschließen, was in NRW wohl auch explizit vorgesehen ist.

    Nein. Im entsprechenden Erlass steht:


    Die Schulkonferenz legt gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 6 Schulgesetz NRW den Rahmen für Schulwanderungen und Schulfahrten einschließlich Höchstdauer und Kostenobergrenze fest.

    Da steht weder was von "jährlich neu" noch von "konkret jede Fahrt einzeln", sondern eben "Rahmen".



    Die Schulkonferenz hingegen tagt nur einmal im Jahr, zumeist zu Beginn des Schuljahrs, und beschließt dann nur für das aktuelle Schuljahr.

    Wo ist denn die Grundlage für die zeitlich begrenzte Gültigkeit der Beschlüsse der Schulkonferenz?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • An allgemeinbildenden Schulen in NRW gibt es einen Eilausschuss der Schulkonferenz. Der kann Dinge entscheiden,die akut anliegen, und besteht aus der SL und 3 (1je 1 Schüler, Eltern, Lehrer) weiteren Vertretern. Ähnlich wird das am BK wohl auch sein.

    Davon höre ich das erste Mal. Wo ist das codifiziert? Das kann man ja schon brauchen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Darum ja auch "unechte Klassenfahrt".

    Wenn du als Lehrer mitfahren und versichert sein willst, ist das nicht unecht sondern echt. Willst du als Herr Plattyplus mitfahren, auf eigene Kosten und Privatvergnügen, musst du niemanden fragen.



    Abseits von diesem Problem habe ich mit der Schulkonferenz oft das Problem, daß deren Beschlüsse zu spät kommen.

    was müssen die denn alles beschließen? Jeden Gang zum Konzert? Oder "Grundsätze" des Klassenfahrtentrallalas? Dann könnten die doch einmal beschließen, dass Abschlussklassen eine Abschlussfahrt machen dürfen und Punkt.


    Ich kenne es so: ein Beschluss muss nicht bei jeder Zusammenkunft neu diskutiert werden, sondern erst, wenn jemand Einsprüche erhebt. Also "Fahrtenkonzept" einmal abgesegnet bringt Klarheit für viele Jahre.


    Edit: der SL muss trotzdem jede Fahrt einzeln genehmigen!

  • Davon höre ich das erste Mal. Wo ist das codifiziert? Das kann man ja schon brauchen.


    Schulgesetz - Zweiter Abschnitt - Mitwirkung in der Schule
    § 67 Teilkonferenzen, Eilentscheidungen
    ... (4) In Angelegenheiten der Schulkonferenz, die keinen Aufschub dulden, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter (Vorsitz) gemeinsam mit je einer von der Schulkonferenz aus ihrer Mitte gewählten Vertretung der in der Schulkonferenz vertretenen Gruppen. Die Mitglieder der Schulkonferenz sind darüber unverzüglich zu unterrichten. Die Entscheidung ist der Schulkonferenz in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
    (5) Kann in dringenden Angelegenheiten auch ein Beschluss gemäß Absatz 4 nicht rechtzeitig herbeigeführt werden, trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter die Entscheidung und gibt sie der Konferenz unverzüglich bekannt.

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