Moin,
ich frage mich hier gerade, ob ich eine Klassenfahrt genehmigen lassen muß oder ob wir einfach so fahren können?
Hintergrund:
Eine Azubi-Klasse möchte im nächsten Jahr rund um Fronleichnam eine Abschlußfahrt machen. Der Zeitraum wäre nach der letzten Prüfung und vor der feierlichen Zeugnisübergabe (=Freisprechung). Die Schüler sind dann eh nicht mehr in der Schule, Unterricht fällt an dem Brücken-Freitag also keiner aus. Sie würden sich dafür dann in ihren Betrieben einen Tag Urlaub nehmen. Bei mir sieht es ähnlich aus. Dank beweglicher Ferientage an unserer Schule fällt bei mir ebenfalls kein Unterricht aus.
Ich habe der Klasse das gleiche Angebot gemacht, das ich allen Azubi-Klassen mache: "Wenn ihr die Tour organisiert bekommt, fahre ich mit."
--> Wenn die das nämlich wirklich selber hinbekommen, traue ich ihnen auch zu, daß die Tour über die Bühne geht, ohne das ich Theater habe.
Eine Klasse hat das Angebot jetzt echt mal angenommen und will buchen. Auf nach Kopenhagen über Fronleichnam 2020.
Ihr Plan sieht so aus, daß wir am Mittwoch-Nachmittag hier abfahren und dann spät abends auf Seeland, das ist die Insel auf der Kopenhagen liegt, ankommen. Geplant haben sie die Nächte von Mittwoch-Samstag da in einem kleinen Seebad zu übernachten. Je nach Wetterlage dann Strand und/oder Fahrt in die Stadt. Am Samstag soll es dann in den Tivoli gehen und in der Nacht von Samstag auf Sonntag wird dort dann auch übernachtet. Am Sonntag geht es wieder heim. An dem Samstag soll im Tivoli auch ein Konzert stattfinden, aber fragt mich jetzt nicht welche Band da spielt.
Problem: Wenn sie fahren wollen, müssen sie jetzt buchen, sonst sind die Konzertkarten weg, und unsere Schulkonferenz, die die Klassenfahrten beschließt, tagt immer nur im September oder Oktober. Dann ist es für die Buchung aber zu spät.
Da der Unterricht eh nicht betroffen ist, würde ich meinen, daß die Klasse auch ohne Konferenzbeschluß fahren kann. Schließlich können die Schüler in ihrer Freizeit ja tun und lassen, was sie wollen. Ich würde auch mitfahren, auch wenn ich die Klasse nur alle 2 Wochen einmal habe, Unterricht würde bei mir ja auch keiner ausfallen. Bin halt der einzige Kollege, der sich nicht gleich auf einen Baum verkrochen hat, als die Frage aufkam.
Ich würde dann erstmal sagen: Bucht die Tour, ich komme mit. Sollte die Schulkonferenz im Oktober beschließen, daß das als Klassenfahrt durchgeht, reiche ich meinen Dienstreiseantrag ein. Beschließt sie dies nicht, bleibe ich auf den Kosten sitzen. Aber wegen dieses Risikos die Tour abblasen? Nee...
Kann die Schulkonferenz sowas überhaupt rückwirkend, also nach der Buchug aber noch vor der Fahrt, überhaupt beschließen?