Doch. Weil Du für Deine Haupttätigkeit - und das ist auf dem Papier immer noch das Unterrichten - durchaus einen Arbeitsplatz in der Schule hast. Oder unterrichtest Du im Arbeitszimmer?
Das erzähle ich mal meinem Vermieter:
"Weil ich nur einen Teil meiner Gesamtarbeitszeit in diesem Raum verbringe und mir das Finanzamt aus diesen Gründen nur Teile der Mietkosten anrechnet, bezahle ich dieses Zimmer nur zu x%. Da dies auch von meinem Stundenplan abhängt, halte ich Sie fortan zu Änderungen an meinem Stundenplan auf dem Laufenden."
Die Regelung ist eh eine Frechheit. Sei bloß kein Lehrer in Frankfurt, München, Hamburg, Köln etc.