Fachbereichsleitung ändert Note

  • Hallo!
    Bei einer schriftlichen Prüfungsarbeit, die ich begutachtet habe, musste ich nach der Wiederkehr aus einer einwöchigen (!) Erkrankung feststellen, dass die Fachbereichtsleitung eigenständig, ohne mich zu Rate oder auch nur ins Gespräch zu ziehen, die Note um zwei Notenstufen von 3 auf 1 angehoben hatte. Ich war ziemlich schockiert und frage mich, ob denn das wohl so einfach geht und was es für Schule und Leistungsbewertung bedeutet... Angeblich sei alles in Ordnung, weil die entsprechende Verordnung zwar vorgibt, dass eine Zweitbegutachtung bei Nicht-Bestehen erforderlich sei, aber nichts über die "Möglichkeit" einer Änderung aussagt, wenn der FBL die Sache, sprich die Note, komisch vorkommt, weil die Schülerin "sonst immer besser" sei. Ich bin von den Socken, kann ich nur sagen. Auch die Empfehlung des Personalrats, sich auf eine Note dazwischen zu einigen, wurde einfach zur Seite gewischt.... wer hat Erfahrungen mit solch einem Vorgehen?

  • Falls das kein Fake ist, bitte etwas genauer. Was heißt jemand habe "die Note angehoben"? Hat der dein Gutachten geschreddert und en Neues geschrieben? Wurde in einer Liste etwas geändert? Wie? Tipp-Ex? Durchstreichen?


    Ansonsten, gibt es denn bei euch keinen Prüfungsauschuss? Dem würde ich das melden.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Also, wenn das hier eure Prüfungsordnung ist:


    http://gesetze.berlin.de/jport…od.psml&max=true&aiz=true


    dann ist doch alles geregelt.




    Zitat

    (3) Die endgültige Note (Punkte) setzt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses fest. Sie oder er ist berechtigt, zur Beurteilung einer schriftlichen Arbeit selbst ein Gutachten anzufertigen oder eine weitere Lehrkraft mit der Anfertigung eines solchen Gutachtens zu beauftragen. Unter Angaben von Gründen, die schriftlich niedergelegt werden müssen, darf im Benehmen mit den Erstgutachtern von deren Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeit abgewichen werden.


    Ist der Fachbereichsleiter zufällig Vorsitzender des PA? Ansonsten hat er mit der Sache nichts zu tun. Ist er's, bedarf es eines Zweitgutachtens und des Benehmens.

    aber nichts über die "Möglichkeit" einer Änderung aussagt, wenn der FBL die Sache, sprich die Note, komisch vorkommt, weil die Schülerin "sonst immer besser" sei.

    Ebend, der Fall ist nämlich nicht vorgesehen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Nein, es ist nicht die FOS, sondern eine Fachschule für Sozialpädagogik. Der § 27 der SozPädVO besagt, dass ein Zweitgutachten erforderlich wird, wenn die Arbeit schlechter als "ausreichend" bewertet wird. Dann Zweitgutachten und Rücksprache mit den Gutachtern und Festlegung der Note durch SL. Diese kann diese Aufgaben an den Bildungsgangleiter delegieren. Als sind die Fälle natürlich im Prinzip auch in der SozPädVO geregelt, aber die Prüfungsvorsitzende ist gleichzeitig stellvertretende Bildungsgangleitung für den erkrankten Bildungsgangleiter, FBL und Klassenleitung der betreffenden Schülerin. Mein Gutachten war als Kopie bekannt und wurde dann einfach nicht berücksichtigt, die "neue" Note einfach der Schülerin mitgeteilt und ins Zeugnisprogramm eingetragen. Das Betreuungsprotokoll der Facharbeit liegt ebenso wie Arbeit und Gutachten bisher "unbenötigt" in meiner Schublade. Gesprochen wurde auch nicht mit mir. Nachfragen bei der Schulleitung ergab das oben schon beschriebene Geschwafel... Auch der Personalrat kneift jetzt, nachdem ich der Schulleitung mitgeteilt hatte, dass ich ein Gespräch mit dem PR hatte... Er meint, ich soll mal mit der FBL über das Gutachten sprechen... Ich bin für jeden Hinweis dankbar...

  • Es ist sinnvoll, in den Userangaben für den linken Rand auch korrekte Angaben zu machen. Der Lehrerberuf ist weit gefächtert und bei vielen Fragen kommt es einfach auf Schulform und Bundesland an. Wer schröckliche Angst hat, in der Öffentlichkeit enttarnt zu werden, sollte lieber gar keine Angaben machen als falsche. (Ob man in dem Fall überhaupt in Foren wie diesem schreiben sollte, ist eine andere Frage.)

  • Ich würde jetzt vielleicht nicht unbedingt direkt böse Absicht vermuten - ich bin mit einem Thema eingestiegen, das mit meiner Tätigkeit in der FOS zu tun hat. Ich bin aber auch in der Fachschule für Sozialpädagogik tätig. Manchmal arbeiten wir auch in drei Bildungsgängen... ;)

  • Ich würde jetzt vielleicht nicht unbedingt direkt böse Absicht vermuten - ich bin mit einem Thema eingestiegen, das mit meiner Tätigkeit in der FOS zu tun hat. Ich bin aber auch in der Fachschule für Sozialpädagogik tätig. Manchmal arbeiten wir auch in drei Bildungsgängen...

    Auch wenn's keine böse Absicht ist, ist's doch unpraktisch. "Schulform" ist übrigens etwas anderes als "Bildungsgang". Hier schreibt auch keiner "5., 7., und 11. Klasse" sondern eher "Gümnasium". Frag' mal nach, wie die berufsbildenden Schulen in deinem Bundesland heißen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • In der Schulform Weiterbildungskolleg haben wir an unserem Standort zwei Bildunggänge: den abendgymnasialen und den des Kollegs. Andere Weiterbildungskollegs haben noch einen dritten Bildungsgang, den der Abendrealschule.

  • Danke für die hilfreichen Bemerkungen zu meiner ursprünglichen Frage... - im Übrigen würde der Eintrag "Berufliche Schule im Bereich Sozialwesen" auch nicht weiterhelfen, weil ja die gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben jeweils andere sind...

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