Hallo, heute habe ich gleich noch eine 2. Frage. Ich habe da mit meinem Schulleiter unterschiedliche Rechtsauffassungen und möchte gerne recht haben
Also, wenn ein ehemaliger Schüler sein Zeugnis verloren hat, bin ich der Meinung, dass Zeugnis muss neu ausgestellt werden und mit dem Vermerk Zweitschrift oder Abschrift vermerkt werden. Die ursprüngliche Urkunde verliert dadurch die Gültigkeit.
Mein Chef meint, wir müssen die Kopie aus dem Archiv holen, nochmal kopieren und dann eben mit dem Zweitschrift-Stempel, Dienstsiegel und Unterschrift versehen.
Wer hat recht und wo kann ich das für Hessen nachlesen? Das Verwaltungsverfahrensgesetz hilft mir da leider nicht weiter.
Danke schön mal!!!