Zweitschrift für verlorenes Zeugnis

  • In NRW gilt ein Runderlass vom 24.04.2015 (BASS 12-65 Nr. 6):


    "6.1 Zeugnisse, die von Schulen im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen ausgestellt worden waren und zerstört oder abhandengekommen sind, können ersetzt werden
    1. durch eine Bescheinigung, welche die zuständige Schulaufsichtsbehörde ausstellt, wenn bei der Schule keine oder nur noch unvollständige Zeugnisunterlagen vorhanden sind, oder
    2. durch eine Ausfertigung des Zeugnisses, welche die Schule ausstellt, wenn die Zeugnisunterlagen bei der Schule noch vollständig vorhanden sind."


    Fall 2 scheint mir hier relevant. Ausfertigung bedeutet: Auf der Basis der Unterlagen wird das Zeugnis neu geschrieben/gedruckt. Damit deutlich wird, dass es nicht das Original ist, ist die Ausfertigung mit folgendem Zusatz (als Zeugnisbemerkung oder mit Stempel) zu versehen:


    "Diese Ausfertigung tritt an die Stelle der Urkunde vom _________. Stempel/Ort/Datum/Unterschrift".

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