Hallo Ihr lieben,
ich habe eine private Frage an die User aus NRW. Zwei Kinder meiner Freundin sind im letzten Sommer ins Gymnasium gekommen. Bei der älteren von beiden läuft es auch so durchschnittlich, aber bei der jüngeren gibt es Probleme. Die war wohl in der Grundschule eine Überfliegerin und hat die 4. Klasse übersprungen, um zusammen mit ihrer Schwester am Gymnasium anzufangen (ich halte vom Überspringen von Klassen und Vorziehen von Prüfungen grundsätzlich nichts, das ist aber ein anderes Thema). Leider sind ihre Noten nicht so gut, im Schnitt so 3-4 mit Tendenz nach schlechter, wobei ich beim Üben feststelle, dass sie es meistens vorher kann. Ich denke, der Hauptgrund sind da Anpassungs- und Umstellungsprobleme. Jetzt meine zwei Fragen, weil ich da im Schulrecht so gar nicht drin bin:
1. In der Schule ist es wohl so üblich, dass Schüler, die in der 5. Klasse schlechter als 3 in den Hauptfächern sind, an die IGS verwiesen werden. Ist das überhaupt rechtlich möglich gegen den Willen der Eltern?
2. Besteht in der 5. Klasse die Möglichkeit einer freiwilligen Wiederholung? Gibt es da Fristen einzuhalten?
Danke schonmal