Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe zwei Fragen (eigentlich sind es ganz viele) zur Wahl des ÖPR in BaWü.
Es gibt ja laut LPVG und LPVGWO die Unterscheidung zwischen Mehrheitswahl (bei nur einem Wahlvorschlag) und Verhältniswahl.
1. Verstehe ich das richtig, dass bei der Mehrheitswahl zum Beispiel 10 Personen auf der Liste stehen (wenn 5 Plätze zu vergeben sind), dabei auf die Gruppenzugehörigkeit geachtet wird und jeder Wahlberechtigte soviele Stimmen hat, wie insgesamt zu wählen sind?
Beispiel:
Schule mit 5 Plätzen, davon kriegt die Gruppe der Angestellte 1 Platz, Gruppe der Beamte 4 Plätze.
Kandidaten 1-8 sind Beamte (m/w)
Kandidaten 9-10 sind Angestellte (m/w)
Darf nun jeder Wahlberechtigte 5 Personen und muss davon 1 Angestellten wählen? Oder muss man "seiner Gruppe" treu bleiben? Hätte bei uns den unschönen Nebeneffekt, dass 2 Angestellte genau einen Vertreter wählen.
2. Wenn mehr als ein Wahlvorschlag eingeht, dann wird nach Verhältniswahlrecht gewählt. Gibt es da weitere Einschränkungen oder ist es eine reine Listenwahl? Darf man personalisierte Verhältniswahlen durchführen?
Tut mir leid, wenn es sich für alte Hasen um banale Fragen handeln sollte, aber ich finde dazu nichts in den beiden oben genannten Rechtsgrundlagen oder ich bin blind...
Danke!