Aufsichten

  • Wow, krass, was man hier so liest...
    An dieser Stelle erstmal Hut ab und mein Beileid für die KuK, die hier weit über eine Stunde pro Woche Aufsicht machen müssen. Ich finde Aufsicht mit eine der lästigsten Zusatzaufgaben für Lehrer, für die man wunderbar auch andere Leute einstellen könnte. Ich ärgere mich oft über meine aufsicht, weil diese zwischen zwei Doppelstunden liegt. Aber wenn ich hier von euch lese, weiß ich wieder meine schule zu schätzen, wo jeder KuK maximal eine Pausenaufsicht pro Woche hat a 15 Minuten. Wobei ich es am Berufskolleg ohnehin recht mühselig und überbewertet finde, überhaupt Aufsicht zu führen. Die meiste Zeit passier sowieso nix, bzw man schaut den SuS beim Rauchen zu und wenn mal was passiert (was ich persönlich jedoch noch nie erlebt habe), kann man sich eh nicht in Handgreiflichkeiten körperlich einmischen. Man könnte also theoretisch auch einfach eine Kamera aufstellen und einfach bei Bedarf direkt die Polizei verständigen :P Das wäre günstig und personalschonend.

  • Bei uns gibt es eine Regelung wie lange Voll- und Teilzeitkräfte aufsichten machen müssen.

    Wobei das gar nicht so einfach ist in Regeln fest zu setzen,insbesondere weil es Teilzeit bei uns von 6 bis 27 Stunden gibt. 28 ist Vollzeit. Wird er Kollege mit 27 Stunden nun nach der Teilzeitregel genommen oder nicht?
    Noch interessanter wird es, wenn noch Stunden im Plan nicht zu sehen sind (weil Abordnung, ...).


    Würde mich jetzt mal interessieren wie das andere sehen. Ich mache die Zahlen mal absichtlich leicher, damit man nicht of obriges Problem stößt.
    1. Lehrer hat 28 Stunden im Plan (also Vollzeit)
    2. Lehrer hat 14 Stunden im Plan (50% - Teilzeit)
    3. Lehrer hat 7 Stunden im Plan (aber 7 Ermäßigungsstunden (Berufswahlvorbereitung, AE, Vorgriffsstunde, ...). Sprich: auch 50% Teilzeit)
    4. Lehrer hat 7 Stunden im Plan (aber 21 Ermäßigungsstunden (Fachleiter am Studienseminar, ...). Sprich: 100% Vollzeit)


    Wie würdet ihr dort die Aufsichten gewichten?
    z.B:
    a) 1 und 4 haben gleich viele Aufsichten. 2 und 3 haben auf gleich viele, aber nur halb so viele wie 1 und 4.
    b) 1 hat doppelt so viel wie 2. 3 und 4 haben halb so viel wie 2.
    c) ...

  • Aufsicht in dem Verhältnis das dem Verhältnis zwischen tatsächlichen Stunden (im Stundenplan) und vollem Deputat entspricht. Ausnahme evtl. bei Deputatsstunden, die für innerschulische Aufgaben gewährt werden.
    Also, wenn ich von 24 Stunden insg. 18 Stunden unterrichte, dann mache ich 75% der Aufsichten einer Vollzeitkraft. Das gilt auch, wenn ich 14 Stunden unterrichte und zwei Deputatsstunden für die Chemiesammlung bekomme oder so.
    Ansonsten ist es ja egal, warum ich weniger Stunden habe. Wenn ich mit halber Stelle ans Studienseminar abgeordnet bin, dann muss ich 50% der Dienstpflichten am Studienseminar und 50% der Dienstpflichten an der Schule erledigen. Also 50% der Aufsichten.


    Halte ich für logisch.


    Wir haben leider kein solches Konzept, aber das wäre meine Vorschlag, wenn wir eins erarbeiten würden.

  • Lehrer hat 7 Stunden im Plan (aber 7 Ermäßigungsstunden

    Das ist ein Luxusproblem. Wo keine Ermäßigungsstunden zur Verfügung stehen, muss man sich diese Gedanken gar nicht erst machen.
    Warum bekommt der Kollege mit den Ermäßigungsstunden auch die Pausen ermäßigt?
    Ist es verhältnismäßig, wenn die anderen KollegInnen das auffangen müssen?


    Wenn wir genug KollegInnen sind, machen die VollzeitkollegInnen 2-3 Aufsichten in der Woche, die TeilzeitkollegInnen 1 weniger,
    Frühaufsichten etc. werden möglichst gleichmäßig verteilt.


    Wenn wir nicht genug KollegInnen sind, werden die Aufsichten verteilt, bis alle Aufsichten abgedeckt sind, um so häufiger steht man draußen auf dem Hof.
    Muss man mehrere Aufsichten stellen, muss man noch häufiger ran,
    zuzüglich Frühstücksaufsichten (täglich), Regenpausen, Vertretungen...


    Ich finde schon, dass man TeilzeitkollegInnen entgegen kommen sollte,
    denke aber nicht, dass man es wirklich minutengenau aufrechnen kann.

  • Dito, minutengenaue geht es eh nicht. Man kann ja nicht die Pausen noch halbieren, damit es fair ist.
    Und klar wissen wir Stundenplaner wer wie viele Stunden bezahlt bekommt. Aber jemand mit 7 Stunden und 21 Ermäßigungsstunden hat ja auch viel weniger „Chancen“ seine Aufsichten zu machen.
    Wir haben auch „Aufgaben“, die nicht mit Stunden vergütet werden sondern damit, dass man keine Pausenaufsicht macht, weil die Aufgabe nicht mal 0,5 Stunden wert wäre.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Natürlich nach dem Deputat an sich. Die Anrechnungsstunden haben ja nichts mit den Pausenaufsichten zu tun. Jemand der 100% arbeitet, hat entsprechend viele Pausenaufsichten, während jemand der z.B. 50% arbeitet dann halt nur die Hälfte übernehmen muss.

    • Offizieller Beitrag

    An meiner ehemaligen Schule war es vor Jahren so geregelt, dass >2/3-Deputat bis 100% 3 Aufsichten machten, >1/3-Deputat bis 2/3-Deputat zwei. Weniger gab es nicht, großartige Abminderungsstunden nicht und Abordnungen auch nicht.
    Irgendwann wurde es nach Minuten gerechnet, dann aber ungenauer: >2/3-Deputat bis 100%: 60 bis 75 min außerhalb der eigenen Klasse, >1/3- bis 2/3-Deputat: 35 bis 50 min außerhalb der eigenen Klasse. Ging so durch die GK.

  • Ich sehe es so: Abordnungen sind so, als würde man nicht arbeiten. Denn man ist in andere Dienststelle oder Schule. Wie soll das gehen, wenn man nun an eine andere Schule abgeordnet ist und man da auch wieder so viel Aufsicht machen muss. Das wäre unverhältnismäßig.


    Ermäßigungsstunden sind da etwas anderes. Die Stunden ist man weiterhin an der gleichen Schule. Daher gilt hier die Regelung für Vollzeitkräfte.


    Ich bin mit halber Stelle abgeordnet. Daher stehe ich zB nur mit 1,5 Std pro Monat für Vertretungen zur Verfügung. Bei Aufsichten ist das schlecht umzurechnen, da jeder K. nur eine pro Woche hat. Man könnte dann mal ein Jahr aussetzen, aber wegen 15 Min pro Woche mache ich kein Fass auf.

  • Das ist ein Luxusproblem. Wo keine Ermäßigungsstunden zur Verfügung stehen, muss man sich diese Gedanken gar nicht erst machen.

    Naja, soetwas kommt/kam aber dummerweise im realen Leben doch öfters vor als man denkt. Wie?
    In NRW mussten sehr viele Lehrer über mehrere Jahre eine sogenannte Vorgriffsstunde leisten. Diese konnte sie auf Wunsch dann später auf einen Schlag in einem Halbjahr wieder zurückbekommen. Da konnte man also schon locker auf bis zu 10 Ermäßigunsstunden kommen.

  • Naja, soetwas kommt/kam aber dummerweise im realen Leben doch öfters vor als man denkt. Wie?
    In NRW mussten sehr viele Lehrer über mehrere Jahre eine sogenannte Vorgriffsstunde leisten.

    Das mussten Lehrkräfte in Nds. auch und man konnte die Stunden wieder über Jahre abbummeln oder zusammenfassen. Stimmt.
    Aber es ist doch ein Spezialfall, der mit den vorgeleisteten Stunden zusammenhängt.


    Wenn ich 10 Jahre lang Vollzeit 28+1 Std. erteile, samt Aufsichten, und im Nachhinein Vollzeit 28-1 Stunde erteile, weil ich die angesparten Stunden abbummle, werde ich doch auch nicht als Teilzeitkraft gesehen.
    Bei solch speziellen Fällen wird man sich gesondert gemeinsam einigen müssen.


    Mein Wunschmodell:
    Ich verzichte freiwillig auf Aufsichten und spare mir die Pausen JETZT an ... und nehme sie dann am Stück als "Pause" und habe frei. :_o_D

  • Ich sehe es so: Abordnungen sind so, als würde man nicht arbeiten. Denn man ist in andere Dienststelle oder Schule. Wie soll das gehen, wenn man nun an eine andere Schule abgeordnet ist und man da auch wieder so viel Aufsicht machen muss. Das wäre unverhältnismäßig.


    Ermäßigungsstunden sind da etwas anderes. Die Stunden ist man weiterhin an der gleichen Schule. Daher gilt hier die Regelung für Vollzeitkräfte.

    Nicht unbedingt, Ermäßigungsstunden gibt es auch für die Arbeit im Fachseminar, für Weiterbildungen, für den Personalrat usw. dann ist man auch nicht in der Schule und dementsprechend kann man das auch nicht mitzählen.

  • Ja, und da wird es dann spannend. Wenn das Kriterium "nicht an der Schule" ist.
    Wie ist es denn, wenn jemand Moderator ist.
    a) er macht z.B. Lehrerfortbildungen an anderen Schulen
    b) er macht Lehrerfortbildungen, aber an seiner eigenen Schule (z.B. Technik, Informatik, ...). (Vom Prinzip einziger Unterschied ist dann ja "Lehrer statt Schüler zu unterrichten".)


    Es gibt auch noch andere Konstellationen um schnell auf 7 Ermäßigungsstunden zu kommen. Z.B. 3 Altersermäßigung und 4 schwerbehinteren Ermäßigung (natürlich ohne SB mit Problemen beim Stehen oder Gehen, da diese dann eh von der Aufsicht befreit sind. Aber die anderen Fälle.)
    ...


    Wenn ich mir diese Fälle angucke, dann bin ich mir gar nicht so sicher was da "richtig" ist. Da kommt man ganz schnell in "Graubereiche".

  • @Volker_D
    Was ist ein Moderator?


    Wenn ich meinem Kollegium eine Fortbildung geben möchte, treffen wir uns in der unterrichtsfreien Zeit und machen das.


    Warum sind davon die Aufsichten betroffen?


    Es gibt in NRW an SekI-Schulen offenbar eine Menge Möglichkeiten, an Entlastungsstunden zu kommen.
    Wenn jeder welche hat, wären alle wieder gleich bemessen - auch bei den Aufsichten.

  • Wenn z.B. jemand einen Zertifikatskurs Technik moderiert. Dafür muss er nicht an eine andere Schulen fahren. Solche z-Kurse finden i.d.R. an der eigenen Schule statt. Und warum sollten dann die Aufsichten betroffen sein? Er unterrichtet Lehrer statt Schüler, ansonsten ist nichts anders.
    Der andere Kollege macht einen Kurs an einer anderen Schule, macht aber ansonsten genau das selbe; wenn ich vorherige andere Meinungen lese, dann wollten viele den Moderator dafür die Aufsichten erlassen/reduzieren. Das Argument ist "andere Schule". Wenn ich darüber weiter nachdenke, dann läuft man mit der Argumentation aber schnell in Konflikte.


    Das andere Beispiel ist wohl auch nicht so "unüblich". Mit 60 Jahren 3 AE bekommen und dann z.B. an Krebs erkranken. Man bekommt dann "schnell" zusätzlich 1 bis 4 SB Stunden. Auf die Ermäßigungsstunden würden die bestimmt gerne verzichten, wenn sie stattdessen jung und fit werden. Wir müssen nicht den harten Krebsfall nehmen. Wir können auch andere Bespiele nehmen: Einen Lehrer mit nur einer Hand, ... der dürfte auch mehrere SB bekommen.

  • @Volker_D


    Es ist schwierig, darauf zu antworten, da alle angegebenen Ermäßigungen und Entlastungen offenbar NRW-spezifisch und/oder SekI-spezifisch sind ...
    ... und andernorts die genannte Mehrarbeit ohne Entlastung erfolgt und damit auch keine Auswirkungen auf die Pausenzeiten hat.


    Schwerbehinderte bekommen eine Entlastung, stimmt. Sie unterrichten weniger. Das würde ich werten wie eine Teilzeitkraft.
    Sind sie Teilzeitkraft oder erhalten sie auch Altersermäßigung, summiert sich das in Nds. nicht automatisch, sondern wird gegengerechnet.


    Nach längerer Krankheit bekommt man bei uns eine Wiedereingliederung, aber keine generelle Verminderung der Stunden, es sei denn, man gilt im Anschluss als "begrenzt dienstfähig".
    Eine Verminderung würde ich als Teilzeit werten, eine begrenzte Dienstfähigkeit müsste mMn noch stärker berücksichtigt werden.


    Abgeordnete Lehrkräfte, die nur wenige Stunden an der anderen Schule eingesetzt werden, haben die zusätzliche Fahrzeit während des Schultages und vermutlich hüben wie drüben keine Aufsicht.
    Lehrkräfte, die tageweise abgeordnet sind, können durchaus Aufsichten übernehmen. Wir hatten das zunächst nicht eingeplant, haben aber nun doch dazu gegriffen, als eine weitere Kollegin ausgefallen ist.
    Das ist nicht schön, aber die Abordnungen ersetzen Lehrkräfte, die nicht vorhanden sind. Und die wenigen Stammlehrkräfte schultern ohnehin schon eine Menge zusätzlicher Aufgaben alleine (sämtliche Klassenleitungen, Konzeptarbeit, Wettbewerbe, etc.)


    Ob man generelle Lösungen finden kann, weiß ich nicht.


    Vermutlich muss man einiges wirklich der aktuellen Situation anpassen, das zeigen ja auch die unterschiedlichen Aufsichtspflichten.
    Wöchentlich 100 min und mehr sind an kleinen Systemen üblich, um die Aufsichten überhaupt gewährleisten zu können.
    Wenn jeder etwas vorbringt, weiß ich nicht, wer die Aufsichten dann noch übernehmen soll.

  • Vielleicht drücke ich das mal einfacher aus: Ich hab Unterricht bis 13.15 Uhr, muss aber bis 13.45 Uhr Aufsicht führen. Und das dann eben zweimal.

    Das gehört noch zur Arbeitszeit. Schließlich schließt die Aufsicht direkt an deinen Unterricht an. Etwas Anderes wäre es, wenn du an dem Tag eigentlich um 11.30 Uhr gehen könntest, aber wegen der Aufsicht um 13.15 Uhr noch zwei Stunden wartend dableiben müßtest. Wobei das rein rechtlich wohl auch erlaubt wäre.


    Als Referendar hatte ich sowas mal, also das ich extra für die Aufsicht an der Schule warten mußte. Zwei Springstunden, nur um anschließend Aufsicht zu führen. Da habe ich das dann mit einem anderen Refi weggetauscht. Der hatte nämlich die Frühaufsicht und hätte erst zur 3. Stunde kommen müssen. Gab zwar Mecker von der Schulleitung, daß wir eigenständig die Aufsichten getauscht und das so bekanntgegeben hatten, die Leitung hatte uns wohl soviel Kompetenz das zu regeln abgesprochen, aber der eine Anschiß mehr war mir dann auch egal.

  • @'Palim
    Deinen ersten Satz finde ich "falsch". AE und SB gib es nicht in allen Bundesländer? Ich kann mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass es in anderen Ländern nicht auch Fortblidungen von Lehrern gibt, welche an der eigenen Schule gehalten werden. Natülich ist das nicht an jeder Schule so. Bei mir (ich war an drei Schulen) war das auch nicht so. Ich kenne andererseits mindestens 10 Schulen, an denen das so ist.
    Dem Rest kann ich zumindest logisch nachvollziehen. Ändert aber nichts an dem Graubereich. Für das Pendeln zwischen den Schulen werden die Lehrer machmal sogar mit Stunden entlastet.


    plattyplus: Wenn man es nicht hätte tauschen können, dann hätte ich es für einen Ref evtl. trozdem für ok gehalten. Und zwar dann, wenn an der Schule nur der BDU im Plan steht und nicht die Hospitationsstunden. Das wird ja an Schulen unterschiedlich gemacht. BDU wird logsicherweise gesetzt. Hospitaion wird an einigen Schulen auch im Plan gesetzt; an anderen Schulen kann der Ref die Stunden selbst wählen. Dann könnte/sollte er eben die Stunden so wählen, dass sie in den "Freistunden" liegen.

  • @Volker_D: Hospitation und Ausbildungsunterricht waren auch gesetzt. Wir haben uns auch gar nicht darüber geärgert, daß wir die Aufsichten wegtauschen mußten. Wir haben uns darüber geärgert, daß uns die Schulleitung angemault hat, als wir zum Stundenplaner gegangen sind und gesagt haben: "Bitte trag da ein, daß Plattyplus dienstags die Frühaufsicht macht und der Kollege ... dafür montags die Spätaufsicht von Platty übernimmt."


    Der Stundenplaner hatte damit auch kein Problem. Erst als die neuen Pläne im Büro der SL ausgehängt wurden und wohl als Begründung genannt wurde, daß die Refis gegenseitig getauscht haben, gab es den Ärger. Von wegen: Die SL ist so genial in der Planung, daß zwei Refis doch gar nicht kompetent genug wären so einen Tausch zu veranlassen.

  • ah.. ok. Ein Plan ist so komplex. Den komplett zu setzen ist schwer, aber eine kleine Optimierung zu finden kann sehr einfach sein. Soetwas sollte dem SL eigentlich klar sein. Ich könnte mir auch vorstellen, dass er euch klein halten wollte. Was aber im Grunde noch schlimmer ist.

  • Gehört für mich zu den normalen Aufgaben. Ich hab z.B. montags bis 12.40 Uhr Unterricht, dann aber noch bis 13.30 Uhr Hofaufsicht. Gleich muss ich schon 25min früher zur Frühaufsicht an der Schule sein.

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