Liebes Forum,
Ich habe eine Frage wegen des leidigen Themas, Besuch des Gesundheitsamtes.
Ich bin vor acht Jahren eingestellt worden, damals war auch das Gesundheitsamt (BL: NRW) kein Problem, Blutwerte top, BMI war 25 und alles gut, außer ein wenig Schwierigkeiten mit dem Hören - was als Lehrer, so der Arzt damals, nicht schlimm sein muss.
Drei Jahre später erfolgte die Verbeamtung auf Lebenszeit, ohne Gesundheitsamt...in Hessen ist das anders, da muss man zweimal antanzen. NRW reichte vor der Verbeamtung auf Probe.
Ich war zwar in acht Jahren nicht einen Tag krank, aber mein BMI ist auf 29 aufgestiegen. Bin ich nicht stolz drauf und als Beamtenanwärter - das magische „Zu-viel“...
Eine Kriterium im Beamtenrecht ist nun einmal die gesundheitliche Eignung.
Nun habe ich ein wenig nachgeforscht, aber ich bin nicht wirklich schlau geworden.
Ich möchte Euch aus Euren Erfahrungen fragen:
- muss ich vor einer Beförderung noch einmal zum Amtsarzt (zum Beispiel A13 auf A14). Käme mir seltsam vor, es gab aber hier schon einmal Foristen, die entsprechende Behauptungen aufstellen. Bei uns in der Schule habe ich da nie etwas mitbekommen, allerdings ist das NRW
- muss ich vor einem Bundeslandwechsel zum Amtsarzt. Das behaupten viele Leute. Und? Verlöre der zum Zeitpunkt zu dicke Wechsler sein Amt?
Viele Grüße