Ich wollte mal allgemein in die Runde fragen, ob sich jemand mit Verwaltungsrecht in Niedersachen auskennt. Ich bin 2015 auf Probe eingestellt worden, allerdings in einem Alter von 35. Da wurde ich mit einem höheren Gehalt eingestellt als meine jüngeren Kolleginnen. Diese Altersstufe wurde wegen Diskriminierung in Niedersachsen genau während meiner Probezeit abgeschafft. Könnte mein hohes Gehalt ein guter (inoffizieller) Grund sein, mich als Beamtin nicht zu übernehmen, weil die Berufsanfänger nun alle billiger sind, egal, in welchem Alter eingestellt?
Zusammenhang Altersstufe und Verbeamtung
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Ohne irgendwas zu Niedersachsen zu wissen:
Du bist auf Probe verbeamtet, hast dir sonst nichts zu Schulden kommen lassen, die Beurteilung ist auch okay, Amtsarzt ok und du hast Angst, dass man dich nicht auf Lebzeit verbeamtet weil du eine höhere Eingruppierung hast?
Dann hättest du ja schon vor 4 Jahren nicht eingestellt werden dürfen... -
Vor vier Jahren wurde diese politische Entscheidung, die Altersstufe abzuschaffen, noch nicht getroffen. Ich frage mich, ob man mich deswegen absichtlich schlecht beurteilt in den Lehrproben der Leute von der Landesschulbehörde. Finanzielle Gründe dürfen sie ja als Entlassungsgrund nicht angeben. Letztes Jahr habe ich vom SL auch angeboten bekommen, mich auf eine Realschule weitervermitteln zu lassen. Ich nahm das nicht an und ließ mich lieber weiter am Gymnasium verlängern. Jetzt habe ich den Eindruck, dass der SL es mir übel nimmt, dass ich das Angebot nicht angenommen habe. Er hätte dieses Angebot ja nicht gemacht, wenn er mich als Lehrer für unfähig hält.
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Warum sollst du an eine weitere Schule weitervermittelt werden?
(will dein Schulleiter dich loswerden oder hast du ursprünglich Realschule studiert?)und nein: du wirst nicht entlassen, weil andere günstiger sind. Mit der Argumentation müsste man alle am Ende der Probezeit durchfallen lassen, weil alle Nachkömmlinge günstiger sind. Also in bestimmten Fächern gibt es immer genug regelmäßigen Nachschub ...
chili
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Aber vor 4 Jahren gab es vermutlich auch damals schon "günstigere" Kolleg*innen, die Jünger waren etc.
Das Alter und die damit höhere Besoldung wird sicherlich kein Grund sein für ein schlechtes Gutachten und die Verlängerung der Probezeit. Sonst müsste es ja einige Leute treffen, allen voran auch Verheiratete mit Kindern (wegen der Zuschläge und der Beihilfe für Angehörige) etc.
Woran lag denn die Verlängerung? Wenn du als Gym-Lehrer an eine Realschule vermittelt werden solltest würde ich auf fachliche Lücken schließen? -
Ich bin in NRW mit über 40 als Beamter auf Probe (auch noch mit 4 Kindern) eingestellt worden und hatte keine Probleme mit der Verbeamtung auf Lebenszeit.
Du siehst da Gespenster. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Niedersachsen anders ist.
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Die Probezeit dauert regulär 3 Jahre.
Es gibt einen Zwischenbericht nach 1 1/2 Jahren, den Abschluss nach 3 Jahren.
Wird die Bewährung nicht festgestellt, kommt es zu einer Verlängerung.Es ist wohl üblich, dass ein Schulwechsel angeboten wird.
Meines Wissens soll 1/3 der Zeit an einer Schule der entsprechenden Schulform abgeleistet werden, das hast du bereits erfüllt (selbst wenn es 2/3 wären).
Da die Gymnasien in Niedersachsen nahezu ALLE viele Abordnungen an andere Schulformen geben müssen, wurde bei dir auch gefragt, ob du dazu bereit wärest.
Da du weiterhin am Gymnasium bist, wurde die Abordnung offenbar von jemand anderem übernommen.Die Beurteilung bekommst du ausgehändigt.
Da sollten die Kriterien angeführt sein, Unterricht ist nur eines davon.
Die Kompetenzbereiche, die herangezogen werden, finden sich auch in der APVO-LehrEs finden Gespräche statt, in denen dargelegt wird, ob die Bewährung festgestellt werden kann bzw. warum nicht.
Du kannst zu den Gesprächen einen Personalrat mitnehmen. Dieser muss nicht Partei für oder gegen dich ergreifen, es ist aber seine Aufgabe, auf ein ordentliches Verfahren zu achten.Während der Verlängerung muss es Beratungsangebote und Hilfestellungen seitens der Schule geben. Auch diese könnten darauf hinweisen, warum es zu einer Nichtfeststellung gekommen ist.
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Also jedem Schulleiter wird das völlig egal sein, ob Du 200€ oder so mehr bekommst, weil Du noch z.Zt. der Alterstufenregelung verbeamtet wurdest (vll. weiß er das nicht nicht mal), für Schulamt usw. gilt dasselbe.
Werden an der Schule ja auch nicht vorrangig ledige Beamte angestellt - jedenfalls nicht unter der Prämisse, dass sie billiger seien als verheiratete Beamte oder gar solche mit Kindern.
Vergiß es...spielt garantiert keine Rolle.
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