Muss man eigentlich die AU bei der PKV (zwingend, pünktlich etc.) einreichen?
Danke schonmal
Muss man eigentlich die AU bei der PKV (zwingend, pünktlich etc.) einreichen?
Danke schonmal
Ich musste noch nie eine AU einreichen, und ich bin (rückenbedingt) recht häufig krank. Wüsste auch nicht, was das die PKV interessiert.
Beamter --> nein.
Angestellter --> ja.
Der Beamte bekommt seine volle Besoldung weiterhin vom Staats bei Krankheit.
Der Angestellter bekommt Krankengeld von der Krankenkasse nach den ersten 6 Wochen und hier gelten besonderen Regeln.
Beamter --> nein.
Angestellter --> ja.
Der Beamte bekommt seine volle Besoldung weiterhin vom Staats bei Krankheit.
Der Angestellter bekommt Krankengeld von der Krankenkasse nach den ersten 6 Wochen und hier gelten besonderen Regeln.
Danke für die Ergänzung, hatte völlig vergessen, dass es mehrere Varianten gibt.
Bei Beamten ist es auch eine DU.
Wichtig noch bei Angestellten
Aufgabe der Krankenkasse ist auch, gleiche Krankheiten zusammenzurechnen. Beispiel:Fehle ich im Januar drei Wochen wegen einer Depression und im Mai nochmals sechs Wochen, so gibt es für die letzte drei Wochen bereits keine Lohnfortzahlung mehr.
Stimmt bei den von Chemikus genannten Zeiten. Als Präzisierung: Bei weniger als 6 Monaten Abstand zwischen zwei Krankschreibungen wegen der selben Erkrankung werden die Krankheitszeiten zusammengerechnet. Besteht dann kein Anspruch mehr auf Krankengeld hat man ersatzweise Anspruch auf ALG I bzw.wenn das ausläuft und man noch immer krank geschrieben sein sollte auf ALG II.
CDL Du bist schon einen Schritt zu weit, nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung gibt es erstmal Krankengeld. Gesamtbezugsdauer 78 Wochen in einem Dreijahreszeitraum.
Sollte dies auslaufen, dann greifen die von Dir genannten Regelungen. Trotz eines Krankengeldzuschusses ist bei längerer Krankheit mit deutlichen Einkommensverlusten zu rechnen. Noch gesunden Kolleg*innen ohne Chance auf Verbeamtung, ist der Abschluss einer Krankentagegeld ersicherung dringend zu empfehlen.
Och wie ergänzen uns doch optimal Chemikus. Ich hatte heute früh nur den Satz unterschlagen, dass nach dieser Lohnfortzahlung Krankengeldanspruch besteht, ehe es sinnvoll weitergeht mit "Besteht dann kein Anspruch mehr auf Krankengeld...". Gut, dass dir das aufgefallen ist.
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