Krankheit vor und nach den Ferien

  • Ihr Lieben,
    ich war vor den Osterferien zwei Tage krank (brauchte kein Attest bringen).
    Absolut nicht vorhersehbar war, dass sich meine heftige Erkältung
    wie Kaugummi gezogen hat und ich auch nach den Ferien noch krank bin.
    Heute war ich beim Arzt (vorher war es für mich nicht nötig, da ich alles, was ich brauchte auch
    ohne Rezept bekommen habe) und hab auch eine Krankschreibung erhalten.
    Allerdings stellte sich nach dem Telefonat mit unserem Sekretariat heute das Problem,
    dass ich wohl eine durchgängige Krankmeldung brauche.
    Die werde ich aber wohl nicht bekommen (also rückwirkend für 2,5 Wochen). Ich war wohl vor 2 Wochen bei einem
    anderen Facharzt, der auch mitbekommen hat, dass ich stark erkältet bin, aber auch da hab ich weder ein Attest
    verlangt noch kann ich mir nicht denken, dass er rückwirkend für 2 Wochen etwas schreiben kann.


    Hat jemand schonmal ähnliches erlebt und weiß, wie ich das jetzt handhaben muss?

  • ganz pragmatisch gedacht: du warst vor den Ferien zwei Tage krank,dann ging's wieder, und jetzt am Ferienende kam der Rückschlag. Sprich: Mach zwei Krankmeldungen daraus.


    Wenn du über die Ferien krank geschrieben wärst, kriegst du eh nur dann freie Tage zurück, wenn du in den anderen Ferien nicht mehr genug Zeit hättest, frei zu haben. Das dürfte sehr selten sein.

  • Ich würde auch zwei Krankmeldungen daraus machen. Soweit ich weiß, wird die Anzahl der Krankentage an die BezReg übermittelt. Wenn man eine bestimmte Anzahl Krankentage überschreitet, wird ein BEM eingeleitet um die Belastungen zu erfassen und zu sehen, wie man dich eventuell entlasten kann. Wegen einer banalen Erkältung würde ich das nicht aktenkundig haben wollen. Wenn bei dir aber noch andere Dinge im Argen liegen, könnte man darüber nachdenken.



    Den Link habe ich aus einem anderen Thread zu dem Thema :



    bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/…landesein_regel/index.php


    Gute Besserung!

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

    Einmal editiert, zuletzt von dzeneriffa () aus folgendem Grund: Link eingefügt

  • Allerdings stellte sich nach dem Telefonat mit unserem Sekretariat heute das Problem,
    dass ich wohl eine durchgängige Krankmeldung brauche.

    Meint das Sekretariat. Können die auch eine (Rechts)-Grundlage dafür nennen oder ist das wieder nur einen seit Langem kolportierte Phantasieregelung.


    Ansonsten versteh ich nciht, wofür es notwendig sein sollte, die Krankheit während der Ferien zu belegen. Entweder man glaubt dir, dass du durchgänging krank warst, dann kst das so. Oder man glaubt es dir nicht, dann warst du eben in den Ferien nicht krank, sondern nur davor und danach.


    Pragmatisch könnte man sich von den Ärzten das bescheinigen lassen, was sie ohne große Diskussion bescheinigen (du warst ja beim Arzt) und dann würde ich mal abwarten, ob dann jemand meint, dass er dir Ärger machen könne.


    Rechtlich habe ich aber keine Ahnung. Wenn das wichtig ist, weil bei euch Formalpupser schon mal Stress mache, solltest du dich bei der Gewerkschaft o. ä. beraten lassen.


    Gute Besserung.


    PS: Was genau möchte das Sekretariat von dir, eine Krankmeldung? Krank gemeldet hast du dich ja. Oder wollen die durchgängige Atteste? Oder wissen die das nicht ganz so genau, weil sie die Regelung, auf die sie sich berufen wollen, gar nicht so genau kennen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Hast du dich denn vor den Ferien wieder gesundgemeldet? Wenn ja, dann ist der Fall doch klar und du brauchst zwei Krankmeldungen. Wenn nicht, dann gejt das Sekretariat davon aus, dass du durchgehend krank warst und dann wollen die narürlich ab dem dritten Tag einen wisch vom Arzt sehen.

  • Das sagt unsere Behörde auch immer, aber ich frage mich wirklich wo da die Rechtsgrundlage sein soll.


    Gesundmelden müssen wir uns sonst ja auch nicht. Hast du dich vor den Ferien schriftlich krankgemeldet? Ich schreibe in die Whatsapp immer genau wörtlich "Ich melde mich für heute/morgen krank."

  • Hast du dich denn vor den Ferien wieder gesundgemeldet?

    Vermutlich nicht, sonst gäbe es wohl jetzt keinen Ärger.


    Ich würde es wohl auch als 2 Krankschreibungen laufen lassen und mitteilen, dass du dich fernmündlich genau für die 2 Tage krankgemeldet hättest und nun erneut erkrankt bist, diesmal mit Schein.



    Gesundmelden müssen wir uns sonst ja auch nicht.

    Ich schon, ich soll tatsächlich im Sekretariat erscheinen und sagen, dass ich wieder da bin.

  • Gesundmelden ist vielleicht ein irreführender Begriff- Beim Krankmelden gibt man ja die voraussichtliche Dauer der Erkrankung an. Wenn man keine angibt, bedeutet das ja theoretisch "open End". Man ruft ja idR nicht an und sagt "hallo, bin wieder gesund!". Das Gesundmelden ist ja in der Aussage "ich melde mich von dann bis dann und dann krank" impliziert. Wenn man nur sagt "ab dann und dann", bleibt die Dauer ja ersmal offen und verlangt nach einer erneuten Meldung. Kommt in dem Fall also darauf an, was vor den Ferien gesagt wurde.

  • Wenn du über die Ferien krank geschrieben wärst, kriegst du eh nur dann freie Tage zurück, wenn du in den anderen Ferien nicht mehr genug Zeit hättest, frei zu haben. Das dürfte sehr selten sein.

    OT:
    ist das tatsächlich so, dass man freie Tage zurück bekommt? Das ist ja echt interessant. Ich war 6 Wochen nach einer OP krank geschrieben und das zog sich auch über die Herbstferien... Wo kann ich das denn nachlesen ?
    Lg

  • @Quebec : Selbst wenn ihr nur zwei Tage krank sein solltet vor den Ferien seid ihr dennoch generell attestpflichtig? Ich kenne das Landesrecht in NRW natürlich nicht, beamtenrechtlich klingt es erst einmal eigentümlich, dass es diesbezüglich eine schulinterne Regelung geben soll, die tatsächlich rechtskonform sein könnte. Weißt du das vielleicht genauer oder sonst jemand?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • OT:ist das tatsächlich so, dass man freie Tage zurück bekommt? Das ist ja echt interessant. Ich war 6 Wochen nach einer OP krank geschrieben und das zog sich auch über die Herbstferien... Wo kann ich das denn nachlesen ?
    Lg

    Ja, allerdings nur, wenn du dann insgesamt in allen Ferien zu wenige Urlaubstage hattest. Wenn du in allen anderen Ferien gesund warst, werden das genug Urlaubstage gewesen sein.

  • Bei uns gilt das schulintern schon. Sobald wir vor oder unmittelbar nach den Ferien krank sind, benötigen wir eine Krankschreibung

    Es gibt keine schulinternen Vorschriften. Es gibt das jeweilige Beamtenrecht des Bundeslandes. Alles andere ist Gutsherrenart der Schulleitung, aber nicht rechtlich bindend. Bitte doch mal um eine schriftliche Anweisung mit Verweis auf die rechtlichen Quellen hierfür.

  • Es gibt keine schulinternen Vorschriften. ..

    Naja, der SL kann in "Verdachtsfällen" aber schon ab Tag 1 einen Krankenschein verlangen. Offenbar hat der also doch ein Mitspracherecht.

  • Naja, der SL kann in "Verdachtsfällen" aber schon ab Tag 1 einen Krankenschein verlangen. Offenbar hat der also doch ein Mitspracherecht.

    Also diese Regelung ist vor etlichen Jahren von unserer damaligen Schulleiterin für alle Kolleginnen und Kollegen gefordert worden und alle halten sich bis jetzt dran.
    An der Grundschule unseres Kindes wird dies übrigens auch vor oder nach den Ferien verlangt .,.
    Bisher habe ich es daher noch nicht in Frage gestellt

  • Dann frag doch einfach mal ganz "blöd" nach Quebec, wo das eigentlich genau steht mit der generellen Vor-Ferien-Attestpflicht. Wenn nichts kommt (was ich für sehr wahrscheinlich halten würde), weißt du, was du davon zu halten hast und kannst z.B.mal deinen PR darauf ansetzen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wir haben relativ "frisch" eine neue Schulleitung. Aktuell ist da sehr viel im Fluss und ich denke nicht, dass es irgendwann mal diesbezüglich Stress geben wird.
    Ich habe nur von unserer bisherigen Regelung berichtet - bin aber frohen Mutes, dass sich das bald eh ändert (Und mal am Rande: bisher war ich nicht vor oder nach den Ferien krank)

  • Naja, der SL kann in "Verdachtsfällen" aber schon ab Tag 1 einen Krankenschein verlangen. Offenbar hat der also doch ein Mitspracherecht.

    Einfach so kann der SL auch das nicht. Er kann den Amtsarzt einschalten, aber Lehrern eine Attestpflicht auferlegen, einfach mal so auf Verdacht, das wäre mir neu (und steht so zumindest nicht bei uns im Gesetz).


    Wortlaut Dienstordnung Hessen "Bei Versäumnis wegen Krankheit ist von Lehrkräften am vierten Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung, die nach Möglichkeit Angaben über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung enthalten soll, vorzulegen. Diese Bescheinigung ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter einzureichen."

    Einmal editiert, zuletzt von Schmeili () aus folgendem Grund: Zitat eingefügt

  • Also in HH steht das geschrieben "Für Erkrankungen bis zu 3 Kalendertagen muss die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter keine ärztliche Bescheinigung (Attest) vorlegen, es sei denn, die Schulleitung verlangt dies."


    Das klingt nicht danach, als wenn ein Arzt eingeschaltet werden müsste.

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