Alle als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierten Religionsgemeinschaften haben das Recht auf Religionsuntericht in staatlichen Schulen, wenn sich genügend Gläubige dafür bereitfinden.
Das sächs. Kultusministrium schrieb: "Das Fach Jüdische Religion unterliegt der staatlichen Schulaufsicht und wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Landesverbandes Sachsen der Jüdischen Gemeinden erteilt. Dazu wurden ein neuer sächsischer Lehrplan erstellt und die Stundentafeln und Zeugnisformulare angepasst. Die Lehrkräfte werden vom Landesverband gestellt und vom Kultusministerium refinanziert."
Das klingt für mich danach, als ob das Kultusministerium den jüdischen Reliunterricht etabliert und Islamunterricht übersieht. In der muslimischen Gemeinde Sachsen sind über 5000 Mitglieder, wenn ich deren Seite richtig lese. Also doppelt so viele wie in der jüdischen Gemeinde. Politisches Statement?