Hallo in die Runde,
ich habe ganz dringend zwei Fragen.
Muss man in den (formlosen) Antrag für die Freigabeerklärung (um an Bewerbungsverfahren in anderen Bundesländern teilnehmen zu können) explizit das Bundesland angeben, wohin man sich bewirbt? Was ist wenn man z.B. aus familiären Gründen in ein anderes Bundesland gehen möchte, aber mehrere Bundesländer infrage kommen???
Frage zwei: Was genau steht auf der Freigabeerklärung drauf? (Die man dann hoffentlich vom Ministerium erhält) Steht dann explizit sowas in der Art drauf?: "Hiermit erhalten Sie die Freigabe sich im Bundesland XY (und bloß in keinem anderen, als von Ihnen im Antrag angegeben!) zu bewerben" Oder bin ich da relativ flexibel? wird dann nur sowas in der Art drin stehen?: "Hiermit erhalten Sie die Freigabe, sich in anderen Bundesländern auf Planstellen zu bewerben..." ???
Letzte Frage: Angenommen man bekommt eine Freigabe. Man möchte aus persönlichen Gründen zurück in die alte Heimat. Dann klappt es aber leider doch nicht in der Heimat, aber dafür ergibt sich eine andere Möglichkeit in einem anderen Bundesland. (Man möchte so oder so wechseln, die persönlichen Gründe die angegeben sind, entsprechen der Wahrheit, aber es gibt noch andere Gründe, die aus taktischen Gründen nicht thematisiert wurden). Wann bekommt das Ministerium aus dem "alten" Bundesland Wind davon, wohin die Reise tatsächlich geht bzw. welches Bundesland einen aufnimmt. Ich will vermeiden, dass falls es in der alten Heimat nicht klappt, Erklärungsbedarf besteht, warum man jetzt plötzlich in ein anderes Bundesland will, was der ursprünglichen persönlichen Begründung etwas widerspricht....
Das wäre echt lieb, wenn jemand hier eine verlässliche Antwort wüsste...
Danke Euch im Voraus!!!
Jessy