Ggf.prüfen während der Behandlung, ob ein GdB realistisch ist (und wenn ja ab GdB 30 direkt die Gleichstellung mitbeantragen). Damit ist die Altergrenze ab der deine Frau ihre Pension abschlagsfrei erhält früher erreicht und falls sie dennoch bis zu Regelaltersgrenze weiterarbeitet könnte sie zusätzlich zur Wiedereingliederung weitere - bezahlte- Ermäßigungsstunden erhalten. Das kann eine sehr hilfreiche Entlastung sein.
Bei uns im RP-Bereich sind bei der Frage nach Pension, Altersteilzeit etc. die Schwerbehindertenvertretungen extrem fit. Evtl.könnten die bei euch ganz unabhängig von einem GdB auch noch Anlaufstellen und Ansprechpartner für deine Frau sein, um genaue Informationen zu Entlastungsmöglichkeiten und Pensionsberechnung zu erhalten.
Burnout, ausgebrannt, Überforderung
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RP Bereich?
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Oh, entschuldige, das sind die Regierungsbezirke in BaWü. Einfach mal die Schwerbehindertenvertretung bei eurem Pendant (Bezirksregierung?) kontaktieren. Meiner persönlichen Erfahrung nach siitzen dort Leute die enorm fit sind bei dieser Art von Fragen und sehr engagiert helfen bzw.Kontakt zu kompetenten Ansprechpartnern vermitteln.
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Kalender oder Schuljahr?
Ich weiß es nicht, nehme aber an, dass einfach ein Zeitraum von 365 Tagen gemeint ist, ohne klaren Beginn oder klares Ende wie bei einem Schul- oder Kalenderjahr.
Nochmal der Tipp: Lass dich bei der Bezügestelle direkt beraten. Das ist deren Job und deren Aussagen kannst du vertrauen. -
Das ist deren Job und deren Aussagen kannst du vertrauen.
Da fehlt noch "schriftlichen"!
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Meinst du die ZBB teilt einem auf schriftliche Anfrage mit, wie hoch das Ruhegehalt bei einer vorzeitigen Pensionierung ist?
Die haben für die Anfrage über die Höhe der Bezüge bei altersgerechter Pensionierung über ein Jahr gebraucht -
Anfrage gestern bei der Besoldungsstelle, Zeitraum für die Beantwortung der Frage zur eventuellen vorzeitigen Pensionierung - ca. 8 Monate
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