Der große Arbeitsbedingungen-Thread!

  • Ausgehend von meiner Frage, gibt's irgendwo eine Übersicht über die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte ( Verlust der Pension bei Entlassung? ) und der anschließenden Anregung von gingergirl, befragen wir doch einfach die Experten, also uns selber!


    Bitte diese Thread nicht durch Diskussionen "anreichern", sondern nur Fakten darstellen. Ich fange einmal am:


    • Bundesland: Niedersachsen
    • Lehramt: Gymnasium
    • Status: Beamter
    • Eingangsbesoldung: A13, minimal zum Berufseinstieg: 4012€ (Besoldungstabelle 2018, brutto, inkl. Stellenzulage)
    • Unterrichtsverpflichtung: 23,5 U-Stunden
    • Wochenarbeitszeit der Beamten: 40 Stunden
    • Anrechnungsstunden für besondere Funktionen: Werden vom Schulleiter verteilt, z.B. für Fachleitungen oder Sammlungsleitungen
    • Altersermäßigung: 1 U-Stunde ab 60 Jahren
    • Regelbeförderung: keine
    • Weihnachtsgeld: keins (1. und 2.Kind: je 120€, 3. und weiter Kinder: je 400€)
    • Familienzuschlag: ab 135€ (ohne Kinder)
    • Kostendämpfungpauschale: keine
    • Altersteilzeit: Ab 55 Jahren möglich


    Wer Vorschläge für weitere Aspekte hat, darf diese selbstverständlich in seine Antwort integrieren!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    3 Mal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Tabellarischer Überblick über die Deputatsstunden bundesweit und nach Schularten sortiert (Stand Schuljahr 2014/15) hier zu finden.


    Aktuelle Besoldungstabelle für BaWü hier zu finden.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • 1. Bayern
    2. Gymnasium
    3. Beamter
    4. Eingangsbesoldung: A13 4118 Euro. Als Gymnasiallehrer bekommt man nochmal 90 Euro drauf, nennt sich Strukturzulage.
    5. Unterrichtsverpflichtung: 23 Stunden
    6. Wochenarbeitszeit Beamte: 40 Stunden
    7. Anrechnungsstunden: vom Schulleiter verteilt, für Fachleiter größerer Fachschaften, eher nicht für Sammlungsleitungen
    8. Altersermäßigungen: mit 58 eine, mit 60 noch eine und mit 62 eine weitere
    9. Regelbeförderung auf A14
    10.Weihnachtsgeld: 65% eines Monatsgehalts, für jedes Kind 2,13 Euro pro Monat extra
    11. Familienzuschlag: 134 Euro verheiratet, ein Kind 250, 2. Kind 115 Euro drauf, jedes weitere 357 Euro drauf
    12. keine Kostendämpfungspauschale
    13. Möglichkeit der Altersteilzeit

    • Bundesland: Niedersachsen
    • Lehramt: Grundschule
    • Status: Beamte
    • Eingangsbesoldung: A12, minimal zum Berufseinstieg: 3 496 €
    • Unterrichtsverpflichtung: 28 U-Stunden, Verpflichtung der SL bis zu 20 Std.
    • Wochenarbeitszeit der Beamten: 40 Stunden
    • Anrechnungsstunden für besondere Funktionen/Belastungen: so gut wie keine, werden vom SL verteilt, bei Faktor 0,3 x Anzahl Schülerschaft haben die verbreiteten 2zügigen GS 1-2 Std. zum Verteilen
    • Altersermäßigung: 1 U-Stunde ab 60 Jahren
    • Regelbeförderung: keine, Beförderungsämter: keine, Funktionsstellen: keine, außer Konrektor an großen Grundschulen (ab mdst. 180 SuS, damit mehr als 2zügig notwendig)
    • Weihnachtsgeld: keins (1. und 2.Kind: je 120€, 3. und weiter Kinder: je 400€)
    • Familienzuschlag: ab 135€ (ohne Kinder)
    • Kostendämpfungpauschale: keine
    • Altersteilzeit: Ab 55 Jahren möglich
    • Zusatzdeputate für Inklusion: keine Anrechnung für die Lehrkraft, generell 2 Std. pro Woche pro Klasse Grundversorgung für L, ESE, Sp durch FöS-LuL, 3 Std. bei H, S, KME, bis zu 5 Std. für GE wenn möglich durch Mobilen Dienst

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