Was jetzt?
Wenn es dein Kind ist: Melde es an einer anderen Schule an.
Generell: Weg mit den neumodischen Vorschriften und zurück zu einem Lehrbetrieb wie in den 1950ern. Konkret meine ich damit, daß man einen Störenfried auch rausschmeißen können muß. Also sowohl rechtlich (=Aufsichtspflicht) also auch körperlich (=zupacken und ihn vor die Tür befördern).