Hallo zusammen,
eine kurze Frage für die Rechtsexperten: Ich gehe dieses Schuljahr mit einer Klasse auf Studienfahrt. Die Restzahlung war vor Kurzem fällig. Ein Schüler ist leider immer noch säumig. Nun hat mir der Reiseveranstalter eine Mail geschrieben mit der Behauptung, dass ich als Reiseanmelder für die offene Zahlung laut den geltenden AGB haftbar sei. Ich bezweifle das stark. In Schulkunde hat man uns eingebläut, dass man genau deshalb über einen Reiseveranstalter bucht. Damit man nicht mit seinem Privatvermögen haftet in solchen Fällen.
Was stimmt denn nun? Bundesland ist BaWü, sofern das relevant ist.
Lg und danke,
Mrs Pace