Haftbar für säumigen Schüler?

  • Hallo zusammen,


    eine kurze Frage für die Rechtsexperten: Ich gehe dieses Schuljahr mit einer Klasse auf Studienfahrt. Die Restzahlung war vor Kurzem fällig. Ein Schüler ist leider immer noch säumig. Nun hat mir der Reiseveranstalter eine Mail geschrieben mit der Behauptung, dass ich als Reiseanmelder für die offene Zahlung laut den geltenden AGB haftbar sei. Ich bezweifle das stark. In Schulkunde hat man uns eingebläut, dass man genau deshalb über einen Reiseveranstalter bucht. Damit man nicht mit seinem Privatvermögen haftet in solchen Fällen.


    Was stimmt denn nun? Bundesland ist BaWü, sofern das relevant ist.


    Lg und danke,
    Mrs Pace

  • Leider nicht BaWü, sondern NRW. Vermultich aber nicht viel anders bei euch. Du hast doch bestimmt eine Kostenaufstellung bei der Schulleitung eingereicht und der hat die Fahrt genehmig (Die ltzten male habe ich es auch nur noch die Schulleitung unterschrieben lassen). Falls du selbst unterschieben haben solltest, dann war das doch wahrscheinlich im Auftrag der Schulleitung, oder wusste der nichts von der Fahrt? Damit ist der Schulleiter/träger verantwortlich.

  • ...Du hast doch bestimmt eine Kostenaufstellung bei der Schulleitung eingereicht und der hat die Fahrt genehmigt...

    So kenne ich das auch, SL unterschreibt derlei Verträge und dann ist es nicht mehr das Problem des einzelnen Lehrers.

  • Leider nicht BaWü, sondern NRW. Vermultich aber nicht viel anders bei euch. Du hast doch bestimmt eine Kostenaufstellung bei der Schulleitung eingereicht und der hat die Fahrt genehmig (Die ltzten male habe ich es auch nur noch die Schulleitung unterschrieben lassen). Falls du selbst unterschieben haben solltest, dann war das doch wahrscheinlich im Auftrag der Schulleitung, oder wusste der nichts von der Fahrt? Damit ist der Schulleiter/träger verantwortlich.

    Ja. Die Fahrt ist von der SL genehmigt und ich habe in deren Auftrag gehandelt. Schulstempel war auf allen Dokumenten drauf.

    Was bezweifelst du stark? Inhalt oder Rechtmäßigkeit der AGB? Ersteres läßt sich wohl rech leicht klären.
    Gegen die Haftung mit dem Privatvermögen hilft die Variante "Reiseveranstalter" nicht. Wichtig ist hier der richtige Vertragsabschluss.
    Info Stornokosten vom Oberschulamt Karlsruhe 2004

    Ja, auch die Rechtmäßigkeit der AGB.


    Danke euch. :)

  • Auch wenn's für dieses mal zu spät ist:


    Aus diesem Grund sammle ich das Geld immer vor der Buchung ein. Ich lasse mir ein Angebot erstellen, dieses muss ich z.B. vom Tag der Erstellung ab in spätestens 4 Wochen verbindlich bestätigen. Dann kriegen die Schüler einen Elternbrief mit Kontodaten mit der Bitte um Überweisung innerhalb der nächsten 1 1/2 Wochen.
    Wenn dann von jemandem nach 2 Wochen noch das Geld fehl, habe ich noch 2 Wochen Zeit, säumigen Schülern in den Allerwertesten zu treten. Wer dann noch nicht gezahlt hat, fährt auch nicht mit.

  • Auch wenn's für dieses mal zu spät ist:


    Aus diesem Grund sammle ich das Geld immer vor der Buchung ein. Ich lasse mir ein Angebot erstellen, dieses muss ich z.B. vom Tag der Erstellung ab in spätestens 4 Wochen verbindlich bestätigen. Dann kriegen die Schüler einen Elternbrief mit Kontodaten mit der Bitte um Überweisung innerhalb der nächsten 1 1/2 Wochen.
    Wenn dann von jemandem nach 2 Wochen noch das Geld fehl, habe ich noch 2 Wochen Zeit, säumigen Schülern in den Allerwertesten zu treten. Wer dann noch nicht gezahlt hat, fährt auch nicht mit.

    Die Zahlungsabwicklung macht eigentlich der Reiseveranstalter mit den Schülern. D.h. es wird für jeden Schüler eine Rechnung erstellt und jeder Schüler überweist seinen Betrag direkt an den Reiseveranstalter. Bei uns geht es leider nicht anders, da der Schulträger kein Schulkonto bereitstellt. Über mein Privatkonto darf ich das ja nicht abwickeln.

  • Auch wenn's für dieses mal zu spät ist:


    Aus diesem Grund sammle ich das Geld immer vor der Buchung ein. Ich lasse mir ein Angebot erstellen, dieses muss ich z.B. vom Tag der Erstellung ab in spätestens 4 Wochen verbindlich bestätigen. Dann kriegen die Schüler einen Elternbrief mit Kontodaten mit der Bitte um Überweisung innerhalb der nächsten 1 1/2 Wochen.
    Wenn dann von jemandem nach 2 Wochen noch das Geld fehl, habe ich noch 2 Wochen Zeit, säumigen Schülern in den Allerwertesten zu treten. Wer dann noch nicht gezahlt hat, fährt auch nicht mit.

    Dann würde wohl oft die Hälfte nicht mitfahren (womit man dann gar nicht fahren dürfte in Berlin). Kaum einer kann in 2 Wochen mal eben so das Geld zahlen, da sind eher 1-2 Monate Zahlungsziel nötig, auch die die das über BuT bekommen brauchen länger bis das Geld da ist.

  • Wenn dann von jemandem nach 2 Wochen noch das Geld fehl, habe ich noch 2 Wochen Zeit, säumigen Schülern in den Allerwertesten zu treten. Wer dann noch nicht gezahlt hat, fährt auch nicht mit.

    2 Wochen Zahlungsziel? Vergiß es. Bis bei uns das Geld zusammen ist, dauert es mindestens 3 Monate. So lange ist kein Angebot gültig.


    Die eleganteste Version wäre, wenn die Schüler direkt an den Reiseveranstalter zahlen und nicht an die Schule. Die Frage stellt sich dann aber: Was ist mit den Personen, die nicht mitfahren wollen und das durch mutwilliges Nichtbezahlen untermauern?


    Darf ich die wirklich zuhause lassen, auch wenn es an die 50% der ganzen Klasse sind?

  • Die Frage stellt sich dann aber: Was ist mit den Personen, die nicht mitfahren wollen und das durch mutwilliges Nichtbezahlen untermauern?
    Darf ich die wirklich zuhause lassen, auch wenn es an die 50% der ganzen Klasse sind?

    Nein, nicht zuhause lassen.
    Siehe:
    https://www.spiegel.de/lebenun…chtprogramm-a-565357.html


    Sprich: Anwesendheit und Mitarbeit in der Schule, während die anderen auf Klassenfahrt sind. Kommen Sie nicht zur Schule -> Bußgeld

  • Also meine Strategie bei Klassenreisen:


    - Verträge unterschreibt grundsätzlich der Schulleiter


    - Zahlungen grundsäzlich über das Schulkonto. Alternativ (wenn das Sekretariat mal wieder nicht will): Direkt an den Reiseveranstalter. Eventuell machen die das nur gegen eine Zusatzgebühr, aber: So what?


    - Vor der Buchung Zahlungsverpflichtungserklärungen mit genauen Summen UND Terminen (Anzahlung, Restzahlung) von den Erziehungsberechtigten und den Schülern unterschreiben lassen, auch bei Volljährigkeit (Grund: gesamtschuldnersiche Haftung)


    - Die Höhe und den Termin der Anzahlung entsprechend der Fälligkeit der Anzahlung beim Reiseveranstalter festsetzen. Die Höhe der Anzahlung sollte individuelle Rücktritts-/Nicht-Antrittskosten abdecken. Wer die Anzahlung nicht rechtzeitig in voller Höhe leistet ist draußen, ohne wenn und aber.


    - Genauso bei der Restzahlung vorgehen: Wer die nicht rechtzeitig in voller Höhe leistet ist draußen, ohne wenn und aber, und bekommt seine Anzahlung minus evt. Rücktrittskosten zurück.


    - Es empfiehlt sich generell der Abschluss eine Reiserücktrittsversicherung. Das minimiert z.B. Kosten, wenn ein Schüler kurzfristig vor Reiseantritt erkrankt und den damit verbundenen Stress für die Lehrkraft, wenn die Erziehungsberechtigten aus diesem Grund Geld zurück haben wollen.


    - Bei Auslandsreisen immer eine Auslandskrankenversicherung mit abschließen.


    Gruß !


    ps: Der Vorteil in Niedersachsen ist, dass Fahrten mit Übernachtung weder für Schüler noch für Lehrkräfte verpflichtend sind. Wenn ein Schüler nicht zahlt, zeigt er damit einfach, dass er nicht mitfahren will. Er nimmt dann am Unterricht einer Parallelklasse bzw. eines höheren oder tieferen Jahrgangs teil.

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Hab ich alles so gemacht. Danke.

  • Der Vorteil in Niedersachsen ist, dass Fahrten mit Übernachtung weder für Schüler noch für Lehrkräfte verpflichtend sind. Wenn ein Schüler nicht zahlt, zeigt er damit einfach, dass er nicht mitfahren will. Er nimmt dann am Unterricht einer Parallelklasse bzw. eines höheren oder tieferen Jahrgangs teil.

    Das ist ja mein Problem. Ich muß mit allen fahren oder eben gar nicht. Und bei der Alternative "gar nicht" steigt mir die Abteilungsleitung bzw. die ganze Schulkonferenz aufs Dach. :(


    Schulkonto gibt es bei uns auch keins und eine Schul-Kreditkarte schon gleich gar nicht. :daumenrunter:


    Ist dann richtig blöd, wenn man Tickets beim ÖPNV in entsprechender Stückzahl und mit entsprechender Dauer (Wochenkarten) nur noch Online kaufen und bei den entsprechenden Summen nur noch per Kreditkarte bezahlen kann.


    Bei der letzten Klassenfahrt habe ich letztlich alles mit Bargeld gemacht. Steht mir ja nicht auf die Stirn geschrieben, daß ich mit 10.000 € bar in der Tasche rumlaufe. :teufel:

  • Ok, meine Schüler sind durchweg älter und das einzige, was sie an einer Fahrt interessiert ist die Frage, ob es in der Unterkunft kostenloses WLAN gibt.
    Bei der letzten Fahrt war es sogar so extrem, daß sie lieber auf der Bude gehockt haben beim Zocken statt in Kleingruppen loszuziehen. Und damit meine ich nicht, daß einzelne auf der Bude gehockt haben. Es waren alle auf ihren Buden oder maximal noch auf dem Weg zum nahegelegenen Supermarkt.

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