Aloha.
Bevor jemand Sorgenfalten kriegt: Die Frage ist ausdrücklich ohne jeglichen konkreten Hintergrund, aber ich bin heute über einen Artikel in der SZ (online) drüber gestolpert:
Es gibt ja im Beamtenrecht diesen Passus, dass man bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr den Beamtenstatus und sämtliche Versorgungsbezüge verliert.
Wenn nun bei jemandem (konstruiertes Beispiel) zwei, drei Jahre vor der Pension so ein Fall eintritt, gibt es dann irgendein "Auffangbecken"? In dem Alter wird man ja aller Wahrscheinlichkeit nach nirgends mehr unterkommen. Oder bleibt dann tatsächlich nur die vollkommene Altersarmut?
Gruß,
DpB