Hallo zusammen,
ich werde zum 1.5. in die OBAS starten und habe gestern mein Einstellungsangebot erhalten. Eigentlich war ich davon ausgegangen, in die 2. Stufe E13 eingestuft zu werden. In dem Einstellungsangebot ist jedoch von Stufe 1 die Rede. Erst einmal logisch, da keine Nachweise über förderliche Tätigkeiten vorliegen. Bis gestern dachte ich, das wäre in meinem Fall kein Problem, da ich der Meinung war, dass ein Jahr förderliche Tätigkeit für eine Einstufung in Stufe 2 reicht. Nachdem ich mir die TVEntgO-L durchgelesen habe, ist mir jedoch aufgefallen, dass zwei Jahre für Stufe 2 notwendig sind. Und da wird es bei mir doch sehr eng. Ich wollte nun einmal fragen, wie ihr es seht, ob bei mir eine Einstufung in Stufe 2 möglich wäre.
- Master April 2016
- Promotionsstudium April 2016 bis Ende August 2017 (abgebrochen; keine Anstellung, da Bezahlung über Stipendium)
- 01.06.2016-30.09.2016 studentische Hilfskraft für Tutorentätigkeit
- seit 30.08.2017 Vertretunglehrer SEK II (bis 31.07.2018 E12/1, seit 01.08 E12/2)
Falls mir alles voll anerkannt würde, wären es genau 2 Jahre, wobei ich sehr große Zweifel habe, ob das klappen würde (zumal ich auch gar keine Nachweise über die Tutorentätigkeit habe, bis auf die Bezügemitteilungen). Kann die Zeit als Vertretungslehrer überhaupt angerechnet werden, da sie in einer niedrigeren Entgeltgruppe stattfand? Im Prinzip führe ich aber auch in der OBAS meine bisherige Tätigkeit nahtlos fort.
Gibt es eine Möglichkeit, sich die Zeit zumindest teilweise auf die Stufenlaufzeit anrechnen zu lassen? (Ich glaube der User dasHiggs hatte ein ähnliches Problem, aber leider nicht geschildert, wie genau er es gelöst hat.) Gibt es vielleicht eine Möglichkeit bis Ende August in E12/2 zu bleiben und dann in E13/2 zu wechseln?
Vielen Dank im Voraus.