Einstufung OBAS

  • Hallo zusammen,


    ich werde zum 1.5. in die OBAS starten und habe gestern mein Einstellungsangebot erhalten. Eigentlich war ich davon ausgegangen, in die 2. Stufe E13 eingestuft zu werden. In dem Einstellungsangebot ist jedoch von Stufe 1 die Rede. Erst einmal logisch, da keine Nachweise über förderliche Tätigkeiten vorliegen. Bis gestern dachte ich, das wäre in meinem Fall kein Problem, da ich der Meinung war, dass ein Jahr förderliche Tätigkeit für eine Einstufung in Stufe 2 reicht. Nachdem ich mir die TVEntgO-L durchgelesen habe, ist mir jedoch aufgefallen, dass zwei Jahre für Stufe 2 notwendig sind. Und da wird es bei mir doch sehr eng. Ich wollte nun einmal fragen, wie ihr es seht, ob bei mir eine Einstufung in Stufe 2 möglich wäre.


    - Master April 2016
    - Promotionsstudium April 2016 bis Ende August 2017 (abgebrochen; keine Anstellung, da Bezahlung über Stipendium)
    - 01.06.2016-30.09.2016 studentische Hilfskraft für Tutorentätigkeit
    - seit 30.08.2017 Vertretunglehrer SEK II (bis 31.07.2018 E12/1, seit 01.08 E12/2)


    Falls mir alles voll anerkannt würde, wären es genau 2 Jahre, wobei ich sehr große Zweifel habe, ob das klappen würde (zumal ich auch gar keine Nachweise über die Tutorentätigkeit habe, bis auf die Bezügemitteilungen). Kann die Zeit als Vertretungslehrer überhaupt angerechnet werden, da sie in einer niedrigeren Entgeltgruppe stattfand? Im Prinzip führe ich aber auch in der OBAS meine bisherige Tätigkeit nahtlos fort.


    Gibt es eine Möglichkeit, sich die Zeit zumindest teilweise auf die Stufenlaufzeit anrechnen zu lassen? (Ich glaube der User dasHiggs hatte ein ähnliches Problem, aber leider nicht geschildert, wie genau er es gelöst hat.) Gibt es vielleicht eine Möglichkeit bis Ende August in E12/2 zu bleiben und dann in E13/2 zu wechseln?


    Vielen Dank im Voraus.

  • immer wieder gerne....


    .....wenn du was konstruktives möchtest, dann sei zufrieden mit dem, was du bekommst und freue dich darüber, dass du die Möglichkeit hast Obas an der SEK II machen zu können.

  • Es ist eine KANN und keine MUSS Regelung, dass die Zeiten angerechnet werden können.


    Zitat

    - Master April 2016
    - Promotionsstudium April 2016 bis Ende August 2017 (abgebrochen; keine Anstellung, da Bezahlung über Stipendium)
    - 01.06.2016-30.09.2016 studentische Hilfskraft für Tutorentätigkeit

    Master - Voraussetzung für die Einstellung --> interessiert keinen Mensch.
    Promotion - keine Anstellung = keine Anrechnung.
    Studentische Hilfskraft --> gilt nicht, da nicht mindestens über 50% der normalen Arbeitszeit (also 19,43 Stunden)




    Die Zeit als Vertretungslehrer wird jedoch angerechnet werden.

  • seit w

    immer wieder gerne....


    .....wenn du was konstruktives möchtest, dann sei zufrieden mit dem, was du bekommst und freue dich darüber, dass du die Möglichkeit hast Obas an der SEK II machen zu können.


    Ohje, da ist aber jemand unzufrieden mit sich.

  • Danke calmac für die Antwort.


    Dass der Master und die Promotion nicht angerechnet werden können, war mir klar. Ich wollte es nur vollständigerweise hier auflisten.
    Wenn es mindestens 50% der normalen Arbeitszeit sein müssen, fällt die SHK-Stelle natürlich auch raus.


    In der OBAS-Broschüre steht "Zeiten einer „einschlägigen Berufserfahrung“ sind bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 und 3 TV-L). Dabei muss es sich um berufliche Erfahrungen in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit handeln. Sie liegen vor, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird. Tätigkeiten in einer niedrigeren Entgeltgruppe könnennicht als einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt werden. ".


    Das würde ja eigentlich erstmal gegen die Anrechnung sprechen, da die Vertretungsstelle E12 (wegen Nichterfüller) und der OBAS E13 ist, obwohl die frühe Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird.


    Angenommen, die 20 Monate würden mir angerechnet, wäre dann zum August/September ein Wechsel in E13/2 möglich oder geht hier nur ganz oder gar nicht und ich fange trotz Anrechnung wieder ganz am Anfang von Stufe 1 an?

  • Angenommen, die 20 Monate würden mir angerechnet, wäre dann zum August/September ein Wechsel in E13/2 möglich oder geht hier nur ganz oder gar nicht und ich fange trotz Anrechnung wieder ganz am Anfang von Stufe 1 an?

    Können. Müssen aber nicht.


    Die Zeiten als Vertretungslehrer sind beim gleichen Arbeitgeber, werden also in der Regel berücksichtigt.

  • Auf jeden Fall nachhaken! Bei mir ist das schon eine Weile her, aber ich erinnere mich, dass ich auf Anraten einer Kollegin die Erfahrungsstufe erfolgreich nachverhandelt habe. Ich habe dafür alle Arbeitsnachweise eingereicht und die Prüfung der Erfahrungsstufe beantragt. Da war ich sogar schon einige Monate beschäftigt und das Geld gab es rückwirkend.

  • Da will jemand wissen, wieviel er verdient und wird hier angemacht. Also echt.


    Calmac weiß da immer gut Bescheid. Mehr kann ich leider auch nicht beantworten.
    Bei mir und bei Kollegen hat ein Einspruch gegen die Einstufung geholfen, aber das war vor 2014.

  • eigentlich nicht, nur unzufrieden mit einigen Umständen...

    Da möchte ich doch direkt noch ein Zitat anmerken, an das du dich dann doch auch halten kannst:


    Zitat von Diokeles

    .....wenn du was konstruktives möchtest, dann sei zufrieden mit dem, was du bekommst

    Danke für abkotzen in einem sinnvollen, gut gefragten Thread.

  • Hallo zusammen,


    ich hole den alten Thread noch einmal hoch, um zu berichten, was sich getan hat. Um genau zu sein: nichts.
    Nach meiner Rechnung hätte ich eigentlich im August/September von E13/1 in E13/2 hochgestuft werden sollen, da ich zu diesem Zeitpunkt 2 Jahre an der Schule gearbeitet hatte.
    Kann mir jemand sagen, an wen ich mich wenden muss, um nachzufragen, warum keine Hochstufung stattgefunden hat? An die Bezirksregierung oder an das LBV?


    Vielen Dank und viele Grüße

  • Ich möchte hier eine Gerechtigkeitsdiskussion hier beginnen, ich möchte nur die tariflichen Tatsachen wiedergeben.


    Leider ist es so, dass die Stufenlaufzeit neu beginnt, wenn man höhergruppiert wird.
    Die Zeiten (- seit 30.08.2017 Vertretunglehrer SEK II (bis 31.07.2018 E12/1, seit 01.08 E12/2) waren halt in E12 und nicht E13.


    Seit wann bist du denn in E13? Zwei Jahre nach dem Tag, wo du in E13 begonnen hast, steigst du in E13/2 auf.

Werbung