Mutterschutz, dann Sommerferien, dann Elterngeld - Wer hat Erfahrungen?

  • Das ist eine Urban-Legend. Man muss keinen Abstand zu den Ferien halten, rechtsmißbräuchlich ist es, wenn man bei der Bekanntgabe der Elternzeit die Ferien ausklammert.

    Nein, leider keine Urban-legende, sondern NRW handhabt es so, es gibt dazu eine Vorschrift, die dies besagt. Aber ob das jemals vor einem Gericht standhalten würde, ist fraglich. Berlin ist es um die Ohren geflogen!

  • Nein, leider keine Urban-legende, sondern NRW handhabt es so, es gibt dazu eine Vorschrift, die dies besagt. Aber ob das jemals vor einem Gericht standhalten würde, ist fraglich. Berlin ist es um die Ohren geflogen!

    Aber eins stimmt an Dieters Aussage: der Zeitpunkt ist dann egal, wenn er an die Geburt des Kindes oder das Ende des Elterngeldbezuges grenzt.
    Ansonsten hat Susannes recht.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Nein, leider keine Urban-legende, sondern NRW handhabt es so, es gibt dazu eine Vorschrift, die dies besagt

    Welche Vorschrift ist das? Ansonsten: Weder bei mir (2 Monate EZ) war ein Abstand zu den Ferien vonnöten, auch bei meiner Frau nicht, da ragte das Ende der EZ leicht in die Sommerferien hinein.

  • Welche Vorschrift ist das? Ansonsten: Weder bei mir (2 Monate EZ) war ein Abstand zu den Ferien vonnöten, auch bei meiner Frau nicht, da ragte das Ende der EZ leicht in die Sommerferien hinein.

    https://www.schulministerium.n…ung/Elternzeit/index.html
    Bezug nehmend auf §§ 74 LBG, 9-15 Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW und dazu gab es dann von den einzelnen Bezirksregierungen auch Merkblätter. Allerdings scheinen die auch unterschiedlich da zu agieren die Bezirksregierungen, aber du siehst eben die offizielle Anweisung!

  • Kann ich nur bestätigen, dass es in NRW Probleme mit den Ferien gibt. Ich wollte die EZ nach 9 Monaten Mitte Juli beenden, damit ich pünktlich zum Schulstart Anfang August wieder da bin (der Vater nimmt dann die restlichen ). Das wurde aber nicht genehmigt, also starte ich nächstes Jahr erst Mitte August nach 10 Monaten und verpasse die ersten Schultage. Aber so ist es anscheinend gewollt, trotz großem Lehrermangel...

  • Kann ich nur bestätigen, dass es in NRW Probleme mit den Ferien gibt. Ich wollte die EZ nach 9 Monaten Mitte Juli beenden, damit ich pünktlich zum Schulstart Anfang August wieder da bin (der Vater nimmt dann die restlichen ). Das wurde aber nicht genehmigt, also starte ich nächstes Jahr erst Mitte August nach 10 Monaten und verpasse die ersten Schultage. Aber so ist es anscheinend gewollt, trotz großem Lehrermangel...

    Wenn der Vater die restlichen 5 Monate nimmt, dann hätte das sogar genehmigt werden müssen!

  • @sillaine: Dann habt ihr im Antrag vermutlich den Sachgrund nicht angegeben, ansonsten muss das durchgehen. Einer fängt so früh wie möglich an, der andere hört so spät wie möglich auf, wie ihr euch das aufteilt ist eure Entscheidung.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Mein Mann ist kein Lehrer, vielleicht hätte es sonst anders ausgesehen. Ich hätte nur in den Ferien wiederkommen können, wenn dann die 12 Monate voll gewesen wären. Das ist für die der Höchstanspruch. Alle anderen Argumente und den Grund habe ich am Telefon erklärt, hat die aber nicht interessiert bzw. wurde gesagt, dass sie das nicht genehmigen dürfen.

  • Aber das kann ja eigentlich gar nicht rechtens sein, denn der Vater hat ja auch einen Anspruch auf 5 Monate Elternzeit (bezahlt), wenn er denn möchte. So wurde ihm diese Möglichkeit ja genommen.


    Wenn der Kindsvater jetzt einfach die Lebensmonate 10 - 14 bei seinem Arbeitgeber angemeldet hätte, was ja rechtens ist, dann kann doch die Mutter nicht gezwungen werden, zeitgleich mit dem Vater Elternzeit zu nehmen? Dadurch könnte der Vater ja wiederum nur bis Monat 13 Elternzeit nehmen.


    Ich glaube, wenn man da klagen würde, würde man schon Recht bekommen.


    Das Einzige, was wirklich rechtsmissbräuchlich ist, ist, wenn man z.B. bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien Elternzeit nimmt, dann für 6 Wochen "zurückkommt", um dann direkt im Anschluss wieder Elternzeit zu nehmen.


    Aber ein Abwechseln zu einem selbst gewählten Zeitpunkt MUSS möglich sein.

  • Die telefonische Information ist sehr häufig ein Problem, weil darin auch schon einmal Sachen gesagt werden, die in einem Schreiben nicht stünden. Wenn die Elternzeit aus so einem Grund abgelehnt wird, ab zum Personalrat und Widerspruch gegen die Entscheidung mit der Begründung des Sachgrundes (ausführlicher als im ersten Antrag). Wenn es einen gibt, dann ist das auch nicht rechtsmissbräuchlich und muss durchgehen.

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