Mutterschutz, dann Sommerferien, dann Elterngeld - Wer hat Erfahrungen?

  • Hallo,
    ich würde gerne mein Elterngeld nach meinem Mutterschutz erst nach einem Monat Sommerferien beantragen, so dass ich in den Ferien noch normal angestellt und bezahlt bin. Klar, weil es mehr Geld ist, aber auch, weil ich denke, das ist ja mein Urlaubsanspruch. Das müsste doch gehen, oder? Bei Männern ja eigentlich auch so...


    Hat jemand Erfahrungen damit gemacht? Hat es geklappt? Wenn nicht, welche Vorwände gab es?
    LG
    M

  • Nein, ganz so einfach ist es nicht.
    Elternzeit kannst du erst nach den Ferien nehmen, das sollte gehen (wobei NRW das vermutlich nicht zulässt), der Mutterschutz und damit deine Bezüge oder das Mutterschaftsgeld werden aber immer aufs Elterngeld angerechnet, egal ab wann du in Elternzeit bist, damit hast du dann schon mindestens zwei Monate verbraucht. Aber dann evtl. einen Monat Pause mit Elterngeld machen geht zumindest bei normal angestellten, müsste also bei Lehrern (außer NRW) auch gehen.

  • Wenn ich dich richtig verstehe, willst du nach dem Mutterschutz direkt wieder einen Monat "arbeiten gehen", da dort Sommerferien sind und dann Elternzeit erst ab dem 4. Lebensmonat des Kindes wieder nehmen oder? Du kannst es zwar versuchen, aber es wäre nicht das erste Mal, dass solche Konstrukte als rechtsmissbräuchlich abgelehnt werden. Ein findiger AG könnte auch auf die Idee kommen, dich zu diesen Zeiten in die Schule einzubestellen für bestimmte Aufgaben. Ich gehe davon aus, dass du keinen Urlaub in diesem Zeitraum beantragt hast? Ansonsten gilt das, was Susannea bereits sagte, der Bezug von Mutterschaftsgeld "verbraucht" bereits Anspruchsmonate des Elterngeldes.

  • Danke für Eure Antworten.
    Ich werde vielleicht mal mit der Frauenbeauftragten dazu sprechen. Ich finde es nämlich sonst ungerecht, weil ich ja als normaler Arbeitnehmer auch Urlaub nehmen könnte, der mir ja zusteht, selbst wenn ich Mutter geworden bin.

  • Wurden denn deine 30 Urlaubstage nicht schon durch die anderen Ferien in dem Schuljahr abgedeckt? Oder warst du in der Zeit krank geschrieben?

  • Und immerhin würde doch bei einem oder zwei Jahren Elternzeit das Ende in die Sommerferien fallen und dann hättest du die Zeit doch dann, oder?
    In NRW würde es dir wahrscheinlich als rechtsmissbräuchlich ausgelegt werden. Da ist ein Abstand zu den Ferien zu halten, auch bei Vätern.


    Und hier bin ich mir nicht 100%ig sicher, aber EG muss doch lückenlos genommen werden, oder? Mutterschutz mit Bezügen wird als EG gewertet, dann hättest du aber ja eine Lücke im Bezug, oder beantragt der Vater im 3. Lebensmonat Elterngeld?

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  • Und immerhin würde doch bei einem oder zwei Jahren Elternzeit das Ende in die Sommerferien fallen und dann hättest du die Zeit doch dann, oder?

    Nein, warum, wenn der Mutterschutz nach der Geburt vor den Sommerferien liegt, tut das Ende der Elternzeit es bei ganzen Jahren auch. Dann müsste sie vermutlich wieder arbeiten. Und gerade wenn sie im BV war oder krankgeschrieben kann sie den Urlaub eigentlich nicht verbraucht haben, den würde ein "normaler" AN dann ach da nehmen.


    Und hier bin ich mir nicht 100%ig sicher, aber EG muss doch lückenlos genommen werden, oder?

    Nein, erst nach dem 14. Lebensmonat.

  • Nein, warum, wenn der Mutterschutz nach der Geburt vor den Sommerferien liegt, tut das Ende der Elternzeit es bei ganzen Jahren auch. Dann müsste sie vermutlich wieder arbeiten. Und gerade wenn sie im BV war oder krankgeschrieben kann sie den Urlaub eigentlich nicht verbraucht haben, den würde ein "normaler" AN dann ach da nehmen.

    Naja, nach dem Mutterschutz liegen noch 4 Wochen Ferien mindestens. Aber du hast recht, selbst in NRW wo die Sommerferien stark variieren dürften es noch so viele Wochen sein.
    Aber dann würde nach einem oder 2 Jahren Elternzeit eventuell noch ein paar Wochen bis zu den Sommerferien zu arbeiten sein, aber dann direkt die Ferien folgen, also würde man ja dann trotzdem den Urlaub von vor der Entbindung "nehmen".
    Von Krankschreibung oder BV lese ich hier nichts.

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  • Aber dann würde nach einem oder 2 Jahren Elternzeit eventuell noch ein paar Wochen bis zu den Sommerferien zu arbeiten sein, aber dann direkt die Ferien folgen, also würde man ja dann trotzdem den Urlaub von vor der Entbindung "nehmen".

    Wieso würde man dann den Urlaub von vor der Entbindung nehmen? Da nimmt man den Urlaub aus dem Jahr in dem die Elternzeit endet, der ja dann mindestens die Hälfte des Jahresurlaubes betragen müsste (wenn der AG denn eine Kürzung mitgeteilt hat, ansonsten hat man ja auch in Elternzeit Urlaubsanspruch).

  • Sie sagt ja, dass ihr die Sommerferien als Urlaub zustehen. Sprich die Sommerferien sind der Urlaub für das letzte Schuljahr.
    Wenn sie die nicht nimmt, weil sie da Elternzeit nehmen muss, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen.
    Wenn sie also dann nach der Elternzeit (ich gehe von klassisch einem oder zwei Jahren aus) zurück an die Schule geht, hat sie zwar keinen "Anspruch" auf die Sommerferien aktuell, da sie vor den Sommerferien kaum gearbeitet hat, aber ja noch den Urlaubsanspruch von vor den Entbindung.
    Oder habe ich jetzt einen Denkfehler?


    Wenn man von einem Kalenderjahr ausgeht, hätte sie ja 2019 nur 15 Urlaubstage (also nicht genug für die Sommerferien) und dann 20XX noch mal 15 Tage (bei vollen Jahren in EZ).

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  • Wenn sie also dann nach der Elternzeit (ich gehe von klassisch einem oder zwei Jahren aus) zurück an die Schule geht, hat sie zwar keinen "Anspruch" auf die Sommerferien aktuell, da sie vor den Sommerferien kaum gearbeitet hat, aber ja noch den Urlaubsanspruch von vor den Entbindung.
    Oder habe ich jetzt einen Denkfehler?


    Wenn man von einem Kalenderjahr ausgeht, hätte sie ja 2019 nur 15 Urlaubstage (also nicht genug für die Sommerferien) und dann 20XX noch mal 15 Tage (bei vollen Jahren in EZ).

    Da gibt es mehrere Denkfehler. 2019 hat sie sicher mehr als 15 Urlaubstage, wenn man davon ausgeht, dass sie eben die Sommerferien nicht in Elternzeit ist, somit stehen ihr dann in der Regel ca. 8/12 Urlaub zu, also 20 Tage. Aber, da der AG nicht im Voraus kürzen darf, muss er davon ausgehen, dass sie 30 Tage Urlaubsanspruch hat und die gewähren (und zuviel genommener Urlaub darf nicht zurückgefordert werden).
    Also Elternzeit nach den Ferien ok und kein Problem.


    Im Jahr nach der Elternzeit kommt sie dann vermutlich ca. im Mai/Juni wieder, also stehen ihr da vermutlich ca. 7/12 des Jahresurlaubes zu, wären dann auch wieder 18 Urlaubstage. Alles unter der Voraussetzung, dass der AG überhaupt eine Kürzung ausspricht, sonst stehen ihr jeweils 30 Tage zu.
    Dann wären da sicher noch die vielen Überstunden im jetzigen Schuljahr und dann auch in dem wenn sie wiederkommt, so dass eine Bezahlung der Sommerferien keinerlei Problem darstellen sollte. Zumal davon auszugehen ist, dass sie in dem Jahr, in dem sie wiederkommt in den Sommerferien sicherlich nicht 6 Wochen Urlaub macht, sondern auch Vorbereitung, dann evtl. Präsenztage usw. so das es eh keine 6 Wochen sind, die sie da benötigt.


    Für den AG sehe ich da schlechte Karten zu argumentieren, warum sie das nicht so machen sollte, ansonsten soll sie eben die Auszahlung der Überstunden und des Urlaubs vor der Elternzeit beantragen, wird vermutlich ähnliches bei rumkommen.

  • Ich will niemandem was wegnehmen, aber der Arbeitgeber würde dann garantiert damit argumentieren, dass in den Weihnachts-, Oster- und Herbstferien und an Brückentagen jeweils auch nicht komplett gearbeitet wurde und da bereits Überstunden und Urlaubstage genommen wurden.
    Und bei meinem Mann wurde immer wegen der Elternzeit der Urlaub gekürzt, warum sollte das bei Lehrern nicht der Fall sein? (Der ist jedenfalls auch bei der gleichen Bezregierung angestellt, aber nicht Lehrer)


    Und daher sehe ich eine Bezahlung in den Sommerferien nach der EZ als total unproblematisch an, aber sehe für den jetzigen Plan wenig Chancen. Bei mir wurde es beim 1. Kind jedenfalls nicht genehmigt. (Ich hatte vor 11 Monate EZ zu nehmen und dann in den Ferien einzusteigen und bekam dann als Aussage ich müsse 10 oder 12 nehmen, 11 wäre rechtsmissbräuchlich.) Aber auf die Idee damit zu argumentieren, dass meine letzten Sommerferien komplett in den Mutterschutz gefallen waren und ich noch Urlaubsanspruch hätte, bin ich leider nicht gekommen.)


    Aber ich würde mich freuen, wenn das klappt, also sag bitte am Ende Bescheid, was aus dem Antrag wurde, das wäre ja vielleicht hilfreich für alle zukünftigen Eltern.

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  • Und bei meinem Mann wurde immer wegen der Elternzeit der Urlaub gekürzt, warum sollte das bei Lehrern nicht der Fall sein? (Der ist jedenfalls auch bei der gleichen Bezregierung angestellt, aber nicht Lehrer)

    Weil seit ca. 3 Jahren der AG dies explizit mitteilen muss, dass er kürzt, dies darf nicht mehr automatisch geschehen. Gerade bei Vätern ist das mit der Kürzung ja eh noch schwieriger, weil es oft gar nicht zulässig ist (wenn sie die Monate z.B. einzeln nehmen) oder eben nur für einen Monat geschehen darf, weil nur volle Monate in Elternzeit zur Kürzung führen.


    Ich könnte jetzt andersrum argumentieren, beim meinem Mann wurde der Urlaub nie wegen der Elternzeit gekürzt bei allen drei Kindern nicht, weil es eine Kann-Bestimmung für den AG ist und keine Muss Bestimmung.


    Bei mir wurde es beim 1. Kind jedenfalls nicht genehmigt. (Ich hatte vor 11 Monate EZ zu nehmen und dann in den Ferien einzusteigen und bekam dann als Aussage ich müsse 10 oder 12 nehmen, 11 wäre rechtsmissbräuchlich.) Aber auf die Idee damit zu argumentieren, dass meine letzten Sommerferien komplett in den Mutterschutz gefallen waren und ich noch Urlaubsanspruch hätte, bin ich leider nicht gekommen.)

    Wie gesagt, Berlin ist mit solchen Ansinnen gescheitert, außer NRW kenne ich kein Bundesland, was solche Vorgaben überhaupt macht.

  • Ich will niemandem was wegnehmen, aber der Arbeitgeber würde dann garantiert damit argumentieren, dass in den Weihnachts-, Oster- und Herbstferien und an Brückentagen jeweils auch nicht komplett gearbeitet wurde und da bereits Überstunden und Urlaubstage genommen wurden.

    Vor den Sommerferien liegen aber maximal die Oster-, Pfingst- und evtl. Winterferien, das reicht in der Regel nicht für die mehr als 3 Wochen Urlaub und schon gar nicht wenn da eben auch z.T. gearbeitet wurde.


    Mir musste jedenfalls für das erste Halbjahr mal Urlaub ausgezahlt werden, weil sie die Sommerferien nicht bezahlen wollten, weil die Ferien davor nicht mal für den gesetzlichen Mindesturlaub gereicht haben.

  • Dann hoffe ich, dass es hier auch ähnlich aussieht.


    (Meinem Mann wurde die Kürzung schriftlich mitgeteilt, als ihm seine Elternzeit schriftlich bestätigt wurde, beim 1. Kind 2 Tage (2 Lebensmonate in Folge genommen), beim anderen Kind nichts, da zwei getrennte Lebensmonate genommen wurden.)

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  • Wow! Was für eine Diskussion!
    danke für das viele Nachdenken. Ich habe inzwischen mein Kind bekommen. Jippie.


    Und nun folgen die Anträge. Hmm.


    In diesem Jahr hatte ich bisher nur die Restweihnachtsferien und eine Woche Winterferien. Sind so 7 Tage? Allerdings bin ich auch nur mit 75% eingestellt.


    Osterferien fielen bereits in meinen Mutterschutz.


    Habe ich denn in dem elternzeitjahr Anspruch auf meinen ganzen Urlaub oder wie wird das berechnet...


    Eigentlich hat man mit Baby ja keine Lust auf diesen orgakram. Aber es scheint sich ja doch evtl zu lohnen.


    Lg

  • Auch wenn ich dir inhaltlich nicht helfen kann: Herzlichen Glückwunsch! Ich hoffe, dem Kind und dir geht es gut; genießt die intensive gemeinsame Zeit.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Herzlichen Glückwunsch!


    In diesem Jahr hatte ich bisher nur die Restweihnachtsferien und eine Woche Winterferien. Sind so 7 Tage? Allerdings bin ich auch nur mit 75% eingestellt.

    Wieviel Prozent interessiert nicht, sondern nur die Arbeitstage.


    Habe ich denn in dem elternzeitjahr Anspruch auf meinen ganzen Urlaub oder wie wird das berechnet...

    Solange der AG nicht mitteilt, dass er kürzt (darf er für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit) hast du Anspruch auf den kompletten Urlaub, ja.

  • Auf Abstand zu den Ferien wird insbesondere verzichtet, wenn die Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz (Frauen) oder nach der Geburt (Männer) genommen wird, alternativ am Ende der maximalen Bezugsdauer (wenn z.B. die Frau die ersten 12 Monate und der Mann dann im 11. und 12. Monat Elternzeit nimmt, um die maximalen 14 Monate mitzunehmen).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

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