Hallo!
Ich bin neu hier im Forum und starte am 1.5. mit OBAS in NRW. Muss ich vor OBAS zum Amtsarzt oder erst danach, wenn es um die Verbeamtung geht?
Ich habe eine psychische Vorerkrankung, die behandelt und geheilt wurde. Ich bin vor über drei Jahren als gesund aus der Therapie entlassen worden. Dass das ein evtl. Problem bei der Verbeamtung ist, ist mir klar. Kann es auch ein Problem für die Anstellung im öffentlichen Dienst sein?
Viele Grüße!