Wechsel von GMS zu Gym in BW - Chancen und Erfahrungen?

  • Guten Morgen,


    kurz zu meiner Situation: ich bin jetzt im zweiten Jahr als Gymnasiallehrer (Studienrat) an einer GMS tätig. Als ich die Stelle angenommen habe, stand in irgendeiner Info, dass ein Wechsel erst nach drei Jahren möglich ist - soweit, so klar.
    Aus verschiedenen Gründen fühle ich mich an der Schule sehr unwohl. Die Vorstellung über die ohnehin obligatorischen drei Jahre dort zu unterrichten, ist mir ein Graus. Ebenso möchte ich nur ungern vom Regen in die Traufe geraten, also an eine andere GMS.
    Mich würde daher interessieren, wie generell die Chancen stehen, als verbeamteter Gymnasiallehrer in BW weg von der GMS hin zum Gymnasium zu wechseln? Hat hier jemand evtl. Erfahrungen?


    Danke im Voraus!

  • Letztendlich geht es ja schlicht um eine Versetzung. Hierfür muss es ein Gymnasium geben, welches dich braucht und du brauchst die Freigabe deiner Schule, dass sie dich nicht mehr unbedingt brauchen. Dass du an einer GMS angefangen hast, bedeutete wahrscheinlich zumindest vor 2 Jahren, dass die umliegenden Gymnasien die entsprechende Fächerkombination nicht brauchten. Das kann sich aber von Jahr zu Jahr ändern. Es lohnt sich sehr, direkt Kontakt mit den in Frage kommenden Schulen aufzunehmen und anzufragen, ob oder wann sie Bedarf haben. Dann kann auf der Ebene Schulleitung <-> Dezernent oft einiges in Gang gebracht werden.


    Wir mussten andersherum aber auch schon Lehrkräfte zurückhalten, da die entsprechende Fächerkombination zwar nicht generell selten, aber gerade an der Schule selten war. Eine Freigabe kam daher nicht in Betracht.

  • Hallo Frederick89,


    Was Seph aus Niedersachsen meint, dass sich bei deinem Anliegen "schlicht um eine Versetzung" ginge, trifft nicht ganz auf die baden-württembergische Realität zu.


    Da ich auch nach meinem Ruhestand noch einige Jahre im Bezirksverband meines Berufsverbands aktiv tätig war, kann ich mit Bestimmtheit sagen, dass die Versetzung von einer GMS zu einem Gymnasium die absolute Ausnahme ist; sie ist grundsätzlich nicht vorgesehen.


    Der einzige Fall, der mir bekannt ist - und weil er so einzigartig war, wurde er in unseren Verbandsgremien ausführlich besprochen - lief so ab: Der versetzungswillige Kollege hat sich bei der "schulscharfen" Stellenausschreibung (jetzt weiß ich bloß nicht mehr, ob es bei der ersten Ausschreibung für den ländlichen Raum oder aber bei der Hauptausschreibung war) auf eine der ausgeschriebenen Stelle beworben. Bei dem Bewerbungsgespräch in der Schule hat er einen solch guten Eindruck hinterlassen, dass der Schulleiter ihn auf Platz 1 des Bewerberrankings gesetzt hat. Damit hat er die Stelle bekommen.


    Mein Rat also: Arbeite an deiner Bewerbungsmappe, nimm Kontakt mit einem Mitglied des Bezirkspersonalrats auf (egal oder PhV oder GEW, je nach persönlicher Präferenz)), beachte die Termine in KuU oder auf der KM-Homepage.


    Ich wünsche dir viel Glück.

  • Vielen Dank für die kompetente Antwort! Das bestätigt leider so ziemlich alles, was ich diesbezüglich bereits gehört habe.
    Ich nehme dann auch mal an, dass ein Wechsel an ein berufliches Gymnasium ähnlich schwierig ist?

  • Das Hauptproblem dürfte sein eine Freigabe deiner Schulleitung zu erhalten. Hast du schon mit deiner SL darüber gesprochen?


    Ich kann mir schon vorstellen, was so deine "verschiedenen Gründe" sind und das ist auch der Grund, warum an diese Schulart (in BW) kaum einer freiwillig hin will. Deshalb wird es mit der Freigabe Der SL vermutlich schwierig.

  • Auch das ist mir leider bewusst. Es ist ja nicht so, dass ich als einziger weg will. Mit der Schulleitung habe ich natürlich noch nicht gesprochen, da ein Versetzungsantrag ohnehin erst nächstes Schuljahr in Frage kommt. Mir geht es hier auch nur darum, für die kommenden Versetzungsverfahren in den nächsten Schuljahren - ich bin da schon Realist - Tipps und Erfahrungswerte zu bekommen.

  • Ich kann noch ganz aktuelle Zahlen nachreichen:


    Lehrereinstellung 2019


    Kontingente für schulbezogene Stellenausschreibungen (Ausschreibungsverfahren Ländlicher Raum und Hauptausschreibungsverfahren) für die Einstellung in den öffentlichen Schuldienst (Gymnasien):


    RP Stuttgart 173
    RP Karlsruhe 80
    RP Freiburg 63
    RP Tübingen 30


    Land BW 346


    Kontingente für die Einstellung in den öffentlichen Schuldienst (Gymnasiale Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen):


    RP Stuttgart 62
    RP Karlsruhe 24
    RP Freiburg 27
    RP Tübingen 36


    Land BW 149



    Die Einstellungszahlen im Jahr 2020 werden sich vermutlich im selben Rahmen bewegen. Zu dem was "Realschullehrerin" sagt, dass die Freigabe der bisherigen Schulleitung wohl das Hauptproblem sei, kann ich aus meiner Erfahrung antworten. Freigabe oder keine Freigabe spielt dann keine Rolle, wenn der Bewerber von der Schule, an der er sich beworben hat, direkt angefordert wird (Bewerberranking Platz 1).


    Ein ganz hübscher Nebeneffekt tritt hinzu. Wenn ein Kollege im normalen Versetzungsverfahren versetzt wird, gilt ein eventueller Umzug als privat veranlasst. Wird ein Kollege von einer Schule angefordert, ist der Umzug dienstlich veranlasst, und die Umzugskosten werden im gesetzlichen Umfang voll vom Staat bezahlt!

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