Teilzeit in Elternzeit - Dauer

  • Hallo zusammen,


    Ich beschäftige mich gerade mit meinem Antrag auf TZ in EZ fürs kommende Schuljahr und habe jetzt folgendes Problem: in dem Antrag muss ich angeben von wann bis wann ich TZ in EZ arbeiten möchte. Anfangen werde ich am 12.08.19 (erster Schultag nach den Ferien). Jetzt ist aber meine Frage bis wann ich TZ in EZ arbeite. Bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien (03.07.20) oder bis zum letzten Tag der Sommerferien (14.08.20)?
    Meine EZ werde ich Ende des Jahres noch einmal verlängern. Diese würde dann entweder bis 27.06.20 (dann müsste ich aber noch eine Woche mit voller stundenzahl kommen?!) oder 27.07.20 gehen.
    Ich sehe glaub ich gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht :autsch:
    Vielleicht könnt ihr mir helfen? Ich wäre euch sehr dankbar :)


    Viele Grüße :wink_1:

  • Bis zum Ende der Elternzeit natürlich. Also die Ferien haben darauf natürlich keine Auswirkung, denn in Elternzeit darfst du eh nicht voll arbeiten und außerhalb der Elternzeit geht eine Reduzierung der Stunden in der Regel in den meisten Bundesländern nur im Schuljahrestakt, sprich hier dann ab 1.8. oder bis 31.7.
    Hatte bei mir z.B. den Vorteil, dass ich danach auf 50% reduziert habe, aber vom 22.7. bis 31.7. Vollzeit "gearbeitet" habe, da es in den Ferien lag war eben nur die Bezahlung Vollzeit


    Warum willst du überhaupt um einen Monat verlängern? Gibt es noch Elterngeld?
    Sonst würde ich genau bis 3.7. verlängern.

  • Ich kann nicht sehen, aus welchem Bundesland du kommst, MelS- NRW ist es zwar nicht, aber hier dürfte man die Elternzeit nicht so enden lassen, wie Susannea es gemacht hat/ vorschlägt. In den Ferien darf die Elternzeit nur enden, wenn die drei Jahre dann vorbei sind oder der Bezugszeitraum des Elterngeldes endet.

  • In den Ferien darf die Elternzeit nur enden, wenn die drei Jahre dann vorbei sind oder der Bezugszeitraum des Elterngeldes endet.

    Damit darf man das auch in NRW, denn da waren die 3 Jahre um ;)


    Da scheinbar das Ende in den Ferien aber kein Problem ist, denn sie will ja einen Monat bis in die Ferien verlängern, kann man auch bis zum Ferienbeginn verlängern.


    Berlin hat aber z.B. vor Gericht mit der Behauptung, sie können entscheiden, wie die Elternzeit endet verloren und muss nun jede Variante der Mütter und Väter akzeptieren.

  • Wenn man nach den Sommerferien in NRW TZ macht, werden auch die Ferien nicht voll bezahlt. Macht man vorher TZ und nachher VZ gibts auch nur das TZ-Gehalt in den Ferien, so weit ich das weiß.

  • Wenn man nach den Sommerferien in NRW TZ macht, werden auch die Ferien nicht voll bezahlt. Macht man vorher TZ und nachher VZ gibts auch nur das TZ-Gehalt in den Ferien, so weit ich das weiß.

    Das darf aber nicht bei einem Enden der Reduzierung passieren und auch nicht bei einem Enden der Elternzeit. Auch NRW muss sich an Gesetze halten.


    Daher ist das hier gar nicht das Thema, sondern die Frage wie lange eben die TZ in EZ beantragt werden soll und das geht nur bis zum EZ-Ende, denn danach hat man darauf keinen Anspruch mehr und davor entfällt der Anspruch auf irgendeine Bezahlung sonst.

  • TZ in EZ geht natürlich nur in EZ.


    Ich hab (in NRW) im Januar einfach 2 Anträge abgegeben. Im 1. habe ich TZ mit x Stunden für die Zeit nach der EZ (5.3.19) bis zum 1.8.19 beantragt. Im 2. habe ich dann y Stunden für den 1.8.19-1.8.22 beantragt. Du musst dich nur an die Fristen halten. (3 Monate vor Ende der EZ sagte meine Sachbearbeiterin und für den 1.8. immer zum 31.1., also ein Halbjahr vorher.)
    Das Formular hab ich von der Seite der Bezirksregierung genommen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Vielen Dank schon mal für eure Antworten!


    Es geht bei mir um RLP.
    Noch einmal kurz ein Überblick um alles richtig zu sortieren:


    Meine Elternzeit endet am 26.12.2019. Danach möchte ich aber die EZ verlängern. Die Frage wäre jetzt bis wann, denn danach richtet sich ja auch das Ende meiner TZ in EZ? Ich dachte bisher ich könne nur monatlich verlängern (sprich bis zum 26.06. oder 26.07.2020). Bin ich da falsch informiert? Susannea schrieb ja ich könnte die EZ am 03.07. enden lassen (letzter Schultag vor den Sommerferien). Dies wäre natürlich optimal, dann würde ich auch den Antrag auf TZ in EZ vom 12.08.19 bis 03.07.20 stellen. Für das Schuljahr 20/21 würde ich dann wahrscheinlich wieder VZ anfangen (läuft ja dann automatisch nach Ende der EZ). Sollte ich es mir anders überlegen und z.B. auf 20 Stunden reduzieren wollen, müsste ich das dann bis zum Ende des Halbjahres (31.1.?) angeben, oder?!


    Weiß denn jemand von euch ob ich die EZ bis zum 03.07.20 beantragen kann? Dann wäre ja alles klar.


    Wenn es nicht bis 03.07.20 ginge wäre halt die Frage: 26.06. (und dann noch eine Woche VZ arbeiten???) oder 26.07. (Ende in den Ferien möglich???)


    Liebe Grüße und schon mal Danke für eure Hilfe!

  • Bin ich da falsch informiert? Susannea schrieb ja ich könnte die EZ am 03.07. enden lassen (letzter Schultag vor den Sommerferien). Dies wäre natürlich optimal, dann würde ich auch den Antrag auf TZ in EZ vom 12.08.19 bis 03.07.20 stellen. Für das Schuljahr 20/21 würde ich dann wahrscheinlich wieder VZ anfangen (läuft ja dann automatisch nach Ende der EZ).

    Ja, da bist du definitiv falsch informiert, es wird nur meist empfohlen am Geburtsdatum orientiert anzumelden, weil sich das einfacher mit dem Elterngeld macht (das wird nur lebensmonatsweise gezahlt).



    Weiß denn jemand von euch ob ich die EZ bis zum 03.07.20 beantragen kann? Dann wäre ja alles klar.

    Natürlich, du kannst Elternzeit wenn du lustig bist für 2 Jahre, 3 Monate, 2 Wochen und 5 Tage anmelden (beantragen kannst du sie eh gar nicht, denn der AG darf nicht ablehnen! Es ist nur eine Mitteilung von dir an den AG). Du könntest sie sogar wöchentlich verlängern, wenn du immer die 7 Wochenfrist einhältst.



    Außer NRW kenne ich auch kein Bundesland, was da mit irgendwelchen Abstandsfristen rummacht, wie gesagt, Berlin hat eine entsprechende Entscheidung nach Klage sogar revidieren müssen.


    Also versuche es so, wenn sie sich da anstellen kannst du dir immer noch über den Rest Gedanken machen ;)

  • Super, dann hat sich mein Problem ja erledigt! Vielen lieben Dank :)


    Ach so, was mir gerade noch einfällt - wenn ich TZ in EZ bis 03.07.20 beantrage, bekomme ich dann in den Ferien Gehalt? :rotwerd:

  • Super, dann hat sich mein Problem ja erledigt! Vielen lieben Dank :)


    Ach so, was mir gerade noch einfällt - wenn ich TZ in EZ bis 03.07.20 beantrage, bekomme ich dann in den Ferien Gehalt? :rotwerd:

    Wenn deine EZ am 3.7. endet, lebt ab dem 4.7. dein normales Vollzeitarbeitsverhältnis wieder auf, somit bist du normal wie sonst auch zu bezahlen und zwar in Vollzeit (das war ja der Grund warum ich eben auch Vollzeit bezahlt wurde, obwohl ich noch nie Vollzeit gearbeitet habe).

  • Das darf aber nicht bei einem Enden der Reduzierung passieren und auch nicht bei einem Enden der Elternzeit. Auch NRW muss sich an Gesetze halten.u

    Da es sich ja für die TE geklärt hat:
    Genau das wurde mir gesagt... Ich wollte zum 2. Geburtstag meines 2. Kindes erhöhen- der lag zu Beginn der Sommerferien und dann hieß es, ich würde in den Ferien nach der niedrigeren Stundenzahl bezahlt und erst nach den Ferien nach der höheren.
    Letztendlich begann der Mutterschutz für Nr.3 in den Ferien, so dass ich das Ganze nicht bis zum Ende erlebt habe. Da hieß es aber, die Ferien würden nur voll bezahlt, wenn a) der Elterngeldbezug ende oder b) die Elternzeit vollständig aufgebraucht sei. Und dann auch nur, wenn es nach den Ferien Vollzeit weitergeht.
    Das habe ich dann genauso auch bei einer Fortbildung zum Thema gehört und mich geärgert. Genauso wie darüber, dass mein Urlaubsanspruch einfach weg ist, wenn es zu wenig Ferientage während meiner Arbeitszeit gab... aber das ist eine andere Geschichte.

  • Genauso wie darüber, dass mein Urlaubsanspruch einfach weg ist, wenn es zu wenig Ferientage während meiner Arbeitszeit gab

    Auch da kann ich dir sagen, dass dem nicht so ist. Ich habe meinen Urlaub auszahlen lassen und das Land Berlin hat gekotzt und musste es trotzdem tun ;)


    Also solche Sachen kann NRW nur machen, wenn genug Leute diesen Unsinn glauben (was da alles die Personalstellen erzählen, auch bei uns, ist unglaublich, aber nur die Hälfte davon stimmt) und das so hinnehmen. Ich habe solche Sachen nie hingenommen und sie sind damit nie durchgekommen.


    Also nicht alles was einem erzählt wird stimmt oder besser gesagt, nur ganz wenig was dazu erzählt wird stimmt oder ist rechtlich korrekt.

  • Ich wollte zum 2. Geburtstag meines 2. Kindes erhöhen- der lag zu Beginn der Sommerferien und dann hieß es, ich würde in den Ferien nach der niedrigeren Stundenzahl bezahlt und erst nach den Ferien nach der höheren.

    Wobei du hier weder Ende Elternzeit noch Ende Reduzierung hast und es dann schon wieder schwieriger ist, aber auch da legst du eigentlich fest, wann du wie erhöhst und nicht der AG.

  • Da war ich nicht präzise: Ich wollte zurück in Vollzeit.


    Hat das mit dem Urlaub auszahlen denn ohne Anwalt geklappt oder muss ich mir einen suchen?
    Ich hab für 2018 Anspruch bis Mitte November, da endete mein Mutterschutz. Im 2. Halbjahr 2017/18 hatte ich Mo-Fr Unterricht und war ab Anfang Mai krank geschrieben- da sind also einige Urlaubstage, die ich nicht nehmen konnte...

  • Da war ich nicht präzise: Ich wollte zurück in Vollzeit.

    Nach Ende deiner Elternzeit kannst und darfst du das natürlich und bist auch so zu bezahlen. Wie gesagt, war ja bei mir auch so und ich bin problemlos (wenn auch mit einer kleinen Erinnerung an die Personalstelle, die dann erst nachfragen mussten, dass das wirklich so ist) so bezahlt worden.

  • Wenn man einen Teilzeitantrag stellt, so stellt man ihn für den Beginn des nächsten Schuljahres. Für das Landesamt für Besoldung und Versorgung heißt das immer am 1.8. eines Jahres. Wenn man aber aus der Teilzeit wieder zurückkommt und in die Vollzeitbeschäftigung wechselt, so sollte man das besser zum Halbjahr machen. Das LBV setzt nämlich für den neuen Beginn den ersten Schultag ein und nicht etwa den 1.8.eines Jahres.
    Wenn aber der 1. Schultag der 7. September ist (wie z.B. im Jahre 2011), so geht einem das gesamte Gehalt vom August verloren.Denken Sie daran, dass Sie immer ein halbes Jahr vorher die Teilzeit beantragen. Wenn Sie also zum 1.8. 2019 in Teilzeit gehen möchten, muss der Antrag zum 31.1.2019 bei der Bezirksregierung vorliegen. Antragsformulare finden Sie auf den Webseiten der Bezirksregierungen.


    Aber das gilt meine ich nur für NRW, also ist es auf Schokominza bezogen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Zum Thema Urlaub:
    Es zählt nur der europäischen Mindesturlaub von 20 Tagen (bei 5-Tage -Woche) für 12 Monate. Wenn du bis zur Krankschreibung 20 Ferientage hattest (Weihnachten, Ostern, ggf. Winter , bewegliche Ferientage), gilt der Urlaub als genommen. (Natürlich auch , wenn du im restlichen Jahr weiter arbeitest und dann nochmal Ferien liegen).

  • Aber das gilt meine ich nur für NRW, also ist es auf Schokominza bezogen.

    Wie gesagt, das kann und darf aber nicht bei der Rückkehr aus Elternzeit gelten, denn da hat man ja einen Vollzeitvertrag den der AG nicht ändern kann. Alles andere halte ich rechtlich auch für sehr fragwürdig!

Werbung