Quereinstieg, Elternzeit

  • Guten Morgen zusammen,
    ich werde vorraussichtlich im September den Quereinstieg beginnen in Baden Württemberg an einer Berufsschule und dort Elektrotechnik unterichten. Zusätzlich dazu wird vorraussichtlich ca. Anfang August mein 2. Kind zur Welt kommen. Mit meinem momentanen Arbeitgeber ist geklärt das ich bis Ende Augist Elternzeit nehme. Direkt am 1. September kann ich dann an der Berufsschule anfangen. Nun ist es aber so, dass ich nochmals gerne (wie bei meinem 1. Kind) in Elternzeit gehen möchte. Gibt es hierzu Erfahrungen und weiß auch jemand wie das rechtlich genau ist.
    - Wenn ich nur 1 Monat Elternzeit nehme, wird dann direkt die Dauer der Ausbildung erhöht oder ist das noch "Ausgleichbar"? Oder geht vielleicht auch mehr?
    - Was gibt es für Nachteile wenn die Ausbildungszeit verlängert wird? Spätere Verbeamtung. Bezahlung nach TVL statt Beamter? und sonst? (Ich bin noch Jung genug, dass dies kein Problem darstellt)
    - Von wann bis wann laufen die Seminare oder andere wichtige "Dinge" die man nicht verpassen sollte. Werden diese wie der Untericht auch in den Ferien pausiert? Wenn ich zum Beispiel 2 Monate Elternzeit nehmen möchte, macht es dann Sinn diese im August und September (oder Juli und August) zu nehmen?


    Vielen dank für die Hilfe.


    Viele Grüße

  • Machst du den Direkteinstieg oder den Seiteneinstieg?
    Während meines Vorbereitungsdienstes, hat ein Kollege mal sechs Wochen Elternzeit genommen.
    Wurde zwar nicht gerne gesehen, war aber im Prinzip kein Problem und hatte auch keine Verlängerung zur Folge.
    Als Mutter hast du da wohl noch weniger Probleme.


    Etwas Lesestoff: https://lbv.landbw.de/-/elternzeit

  • Mal zum Mitschreiben: Du bekommst Anfang August ca. dein 2. Kind. Und du willst ab 1.9. irgendwo unterrichten? Was machst du mit deinem 4 Wochen alten Säugling? Du hast doch erstmal mind. 8 Wochen Mutterschutz, die meines Wissens nach für Angestellte auch gar nicht umgangen werden können. Elternzeit ist nicht Mutterschutz. Oder was meinst du mit Elternzeit? Verstehe ich es richtig, dass du dich bei deinem alten AG derzeit noch in der Elternzeit des 1. Kindes befindest und diese bis Ende August läuft?

  • Ah ok. Das hatte ich trotz zweifachem Lesen so nicht rausgelesen, aber gut möglich.

    Er (oder sie) hat es auch nicht wirklich gesagt, aber alles andere würde kaum Sinn machen. Sonst würde er/sie wahrscheinlich schon vom Mutterschutz reden.

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