Guten Morgen,
ich bin mir nicht sicher, ob dies unter Inklusion oder Allgemein gehört. Da der Schüler eine nachgewiesene Schwerbehinderung mit Bescheinigung hat, nehme ich das Thema Inklusion.
Der Fall ist folgender:
Ein 22 jähriger Schüler mit Höchstverweildauer an der Schule steht Ende April vor der Prüfungszulassung, die er zu >80% bestehen wird. Der Schüler hat aufgrund seiner Behinderung (schwere Diabetes) extrem viele Fehlzeiten, häufig nur stundenweise (d.h. er erscheint erst zum Ende des Schultags).
Da eine Attestpflicht sehr problematisch ist - wenn er aufgrund der Krankheit nicht zur Schule kommen kann, ist er auch nicht in der Lage zum sehr viel weiter entfernten Arzt zu gehen - haben wir die Vereinbarung getroffen, dass er durch Blutwerte seinen Zustand für jeden Fehltag (auch stundenweise) durch ein Foto des Messergebnisses nachweist.
Da er auch damit wochenlang im Verzug geblieben ist, habe ich jetzt die gebündelten Nachweise bekommen. Diese hat er mir als Worddokument zugeschickt. Die Blutwerte waren vom Messgerät abfotografiert und auf die reinen Ergebnisse zugeschnitten. Der Schüler hatte aber nicht bedacht, dass ich die abfotografieren Bilder wieder in den Orignalzustand bringen kann.
Im Originalzustand der Bilde sehe ich auf dem Messgerät sogar säuberlich neben den Blutwerten auch die Uhrzeit und das Datum der Messung und stelle fest, dass der Schüler die Messergebnisse zu anderen Terminen zugeordnet hat. Er hat mich also belogen. Z.B. deklariert er die Blutwerte von 24.3 um 3.00 Uhr als Blutwerte für den Schultag 2.4.
Fakt ist aber trotzdem, dass der Schüler wirklich regelmäßig schlechte Werte hat. Zusätzlich scheint seine Situation auch stark ausgenutzt und seine Nachweisplicht nicht wirklich ernst genommen zu haben (Schlampigkeit).
Jetzt habe ich eigentlich nur wenige Möglichkeiten:
1. Ich vergesse das alles, der Junge wird zugelassen, besteht mit großer Wahrscheinlichkeit die Prüfung und ist bald weg.
2. Ich informiere die Eltern, wozu ich trotz Volljährigkeit die Erlaubnis habe und dränge auf Richtigstellung der Krankmeldungen. Es ist sehr zweifelhaft, ob die Daten alle noch gespeichert sind.
3. Ich entschuldige die Fehlzeiten nicht und es gibt eine Konferenz und der Junge fliegt unmittelbar vor der Prüfung von der Schule.
4. Ich melde den Fall der Schulleitung und die sollen dann entscheiden. Ich wäre dann da raus.
Ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob ich nicht dienstlich verpflichtet bin, erst den 2. und dann den 4. Weg zu gehen.
Ein schönes Dilemma ist das .