Halt uns auf dem Laufenden. Bin doch neugierig, wie die Sache ausgeht.
Muss ich meinen Privatwagen für Dienstfahrten zur Verfügung stellen? / Unfall auf Dienstfahrten
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Mal wieder ein Update:
Letzte Woche trudelte der Brief ein und er war wie ewartet ernüchternd: 300€ Selbstbeteilung und einmalig knapp 130€ für meine Erhöhung in der Vollkalksoversicherung wird es geben.Wie ich ja schon geschrieben habe, wechsel ich mein Beratungsgebiet von recht weit weg zu (relativ) wohnortnah. Da wir uns zu viert dieses Gebiet teilen werden und viele Beratungsfälle neu verteilt werden müssen, steht natürlich auch zur Diskussion, welche Fälle bzw. welchen Teilbereich ich bekommen soll. Nach jetzigem Stand werden zwei Kolleginnen die jüngeren Kinder übernehmen, während eine Kollegin und ich die älteren bekommen sollen. Das ist auf jeden Fall ein netter Bonus, weil so jeder in der Altersklasse arbeiten kann, wo wir uns selbst firm fühlen - ein Vorteil, den die restlichen Kollegen nicht so haben. Bei den ersten beiden Klassen fühlte ich mich immer nicht so sicher, weil das so überhaupt nicht mein Bereich ist. Meine Konrektorin fühlte sich unwohl damit, mir quasi die vom Fahren her angenehmen Fälle zu geben und meine eine Kollegin hätte die ganze Fahrerei am Hals. Ich habe jetzt erst einmal gesagt, dass ich mit dem Auto fahre, denn vom Schulamt habe ich ja bisher nichts zu meiner Anfrage gehört. Eine definitive Fallaufteilung wird auch erst direkt nach den Sommerferien kommen. Ein Klassenlehrer, den ich berate, arbeitet im besagten Schulamt und meinte, dass eine Antwort auf meine Anfrage erfahrungsgemäß dauern könnte.
Ein paar meiner jetzigen Eltern in der Beratung habe ich von meinem Unfall berichtet, weil ich ein gutes Verhältnis mit ihnen habe. Die sind einigermaßen über diese Zustände entsetzt und man merkte, dass es ihnen dann unangenehm wird, diese Beratung in vollen Umfang in Anspruch zu nehmen. Für die Lehrerkollegen, die Bescheid wissen, gilt das sowieso.
An meiner möglichen Alternativschule war ich noch nicht. Das Kind war wieder krank und der Termin ist ausgefallen. Es eilt ja nicht, denn es ist zeitlich alles weit weg. Immerhin wird das nächste Schuljahr vermutlich keine großen Überraschungen für mich bereithalten. Die meisten meiner Stunden bleiben so wie sie sind.
Auf jeden Fall ist das ganze Thema derzeit recht präsent im Personalrat und auch im Kollegium der Beratung. Das wird sicherlich noch einmal - wenn auch vielleicht nur unter mehreren Punkten zu unseren Arbeitsbedingungen - auf den Tisch kommen. Das wird sicherlich eher unangenehm für meine Leitung, aber da brodelt es schon.
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Mal wieder ein Update:
Danke. Der Fall ist nach wie vor interessant. Es ist leider zu selten, dass mal jemand etwas durchzieht.
Meine Konrektorin fühlte sich unwohl damit, [...] und meine eine Kollegin hätte die ganze Fahrerei am Hals.
Sie hat auch nur das am Hals, was sie sich anhängen lässt. Kenne ich aber von uns auch so. Einer findet sich immer, der dann wie weit fährt. Manche "fahren gerne", für andere sei es halt sooo wichtig, dass der Praktikumsbesch gemacht werde. Letztendlich diskutiert und verschiebt man da immer Einzelfälle. Zur spannenden Frage, wie der Dienstherr/Arbeitgeber die Fahrten zu organisieren gedenkt, die er anordnet, kommt man gar nicht.
Manchmal habe ich das Gefühl, die Kollegen nehmen an einem Spiel teil, bei dem der Dienstherr besonders absurde Anforderungen stellt und man nachher stolz ist, wenn man die irgendwie gelöst kriegt. So Ninja Warrior für öffentliche Verwaltungen. Ich weiß nicht, wo die den Ehrgeiz für so etwas hernehmen.
Ich habe jetzt erst einmal gesagt, dass ich mit dem Auto fahre, denn vom Schulamt habe ich ja bisher nichts zu meiner Anfrage gehört.
Ja, und? Dann musst du in Vorleistung gehen? Wenn das Schulamt möchte, dass du mit dem Privatwagen fährst, soll es das sagen. Wenn sie nichts sagen, wird es wohl nicht so wichtig sein. Was steht denn bei euch in der Reisekostenverordnung/dem Erlass für Dienstreisen/whatever? Danach würd' ich mal gehen. In NRW gibt es einen expliziten Passus, der in etwa besagt, dass man mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren soll, es sei den es gibt eine besonderen Grund für eine Ausnahme.
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...Meine Konrektorin fühlte sich unwohl damit, mir quasi die vom Fahren her angenehmen Fälle zu geben und meine eine Kollegin hätte die ganze Fahrerei am Hals. Ich habe jetzt erst einmal gesagt, dass ich mit dem Auto fahre, ...
Das wird sicherlich eher unangenehm für meine Leitung, aber da brodelt es schon.
Für mich klingt es eher danach, als ob es für dich unangenehm würde. Du fährst trotzdem, bekommst die "näheren" Fälle und es gibt einen riesen Aufruhr.
Es scheint wie so häufig: um etwas zu bewegen, müssten Kollegen mitziehen. Du schaffst zwar für dich eine Art Präzedenzfall, am Ende können sich aber alle über dich beschweren, die jetzt blödere Bedingungen haben. Dass sie dafür selbst verantwortlich sind, dringt nicht unbedingt in die Schädel durch.
Ich hoffe für dich, ich liege falsch. Viel Erfolg weiterhin
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Es scheint wie so häufig: um etwas zu bewegen, müssten Kollegen mitziehen. Du schaffst zwar für dich eine Art Präzedenzfall, am Ende können sich aber alle über dich beschweren, die jetzt blödere Bedingungen haben. Dass sie dafür selbst verantwortlich sind, dringt nicht unbedingt in die Schädel durch.
Deshalb muss man deren Gemecker auch gar nicht ernst nehmen. Man kann versuchen, ihnen die Rechtslage und die Gründe für die eigene Entscheidung darzulegen. Dann verstehen sie's oder nicht. Das eigentliche Problem ist, dass man gegen die Masse von Duckmäusern und Kriechern nie eine grundsätzliche Lösung durchgesetzt kriegt. Der Dienstherr muss ich nach wie vor nicht kümmern. Der eine oder andere, der nicht "privat" fährt, muss ihn nicht interessieren, da die übrigen das auffangen. Und deren Gemecker über deren Entscheidung muss ich auch niemand auf Entscheidungsebene anhören.
Und so müssen alle wie Frapper für sich allein känpfen und die Diskussion jedesmal von vorne anfangen.
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@Krabappel
Wieso eine Diskussion in der Teamsitzung für mich unangenehm werden würde, habe ich noch nicht ganz verstanden. Der Personalrat zeigt auch Interesse an einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Das wird auch mal Zeit, dass sich etwas tut. Im Unterrichtsbereich ist er rege aktiv, aber die Beratung war bisher ein wenig ein blinder Fleck. Von den fünf Personen dort hat auch nur eine mal in der Beratung gearbeitet und es fehlt der Überblick über die Arbeit - teils auch wegen des Kuddelmuddels, der dort einfach herrscht. Ich habe den näheren Bereich auch nicht wegen des Unfalls bekommen, sondern das wäre jetzt eh gekommen.Grundsätzlich habt ihr Recht. Die anderen reden sich die Arbeit dort schön und versuchen die Vorteile zu sehen statt mal wirklich etwas zu verändern. Ich bin in so eine Art Bummelstreik getreten, was aufgrund mangelnder Kontrolle auch nicht auffällt. Das ist für mich erst einmal der einfachste und Nerven schonendste Weg: kein offener Konflikt mit der SL, kein offener Konflikt mit Eltern (sie haben ja Verständnis) und auch kein Konflikt mit den Kollegen.
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Ja, und? Dann musst du in Vorleistung gehen? Wenn das Schulamt möchte, dass du mit dem Privatwagen fährst, soll es das sagen. Wenn sie nichts sagen, wird es wohl nicht so wichtig sein. Was steht denn bei euch in der Reisekostenverordnung/dem Erlass für Dienstreisen/whatever? Danach würd' ich mal gehen. In NRW gibt es einen expliziten Passus, der in etwa besagt, dass man mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren soll, es sei den es gibt eine besonderen Grund für eine Ausnahme.
Ich verstehe deine Argumentation, aber ich möchte mich erst einmal an das halten, was ich mit meinem Schulleiter abgemacht habe. Wenn die Antwort des Schulamts wirklich so hart ist (erst einmal abwarten!), ist das für mich möglicherweise mein Joker, um den Weg zu einer Freigabe deutlich zu erleichtern. Diese Karte will ich weise spielen können. Ich hätte sie sonst unter Umständen sinnlos verballert. (Meine Kollegin, die auch gerade die Schnauze echt voll hat, kalkuliert ebenso damit, falls sie eine andere nette Stelle aufgetan hat.) Das Ganze eskalieren zu lassen, bringt mir zum jetzigen Zeitpunkt einfach zu wenig. Ich bin überhaupt nicht harmoniesüchtig, aber ich will dann lieber ein Ende mit Schrecken als einen Schrecken ohne Ende.
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Wieso eine Diskussion in der Teamsitzung für mich unangenehm werden würde, habe ich noch nicht ganz verstanden. Der Personalrat zeigt auch Interesse an einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen.Der PR ist ja für alle da. Wenn du sagen solltest: "ich fahre nicht mehr mit dem Auto" und bekommst dafür den Stadtbezirk zugewiesen, wird, so könnte ich mir vorstellen, genau das passieren:
Meine Konrektorin fühlte sich unwohl damit, mir quasi die vom Fahren her angenehmen Fälle zu geben und meine eine Kollegin hätte die ganze Fahrerei am Hals.
Die Kollegin wird darüber nicht amused sein und die Konrektorin könnte das genau so rübermelden. Also im Sinne von "naja, das ist schon ganz schön hart aber da müssen Sie sich bei Herrn Frapper beschweren, der möchte ja nicht mehr weit fahren." Oder ähnlich. So läuft's bei uns jedenfalls immer
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So läuft's bei uns jedenfalls immer
Da wäre es evtl. sinnvoll vorab schon den Schulterschluß mit der Kollegin zu suchen und dann gemeinsam zur Schulleitung zu gehen: "Wir fahren beide nicht mehr." Mal sehen, ob die Besuche dann auch noch so wichtig sind, wenn alle sich gemeinsam weigern.
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@Krabappel
Mit meiner Kollegin hatte ich schon darüber geredet und weiß, dass sie etwas angefressen wäre, würde das so kommen. Verständnis hat sie trotzdem für meine Lage. Sie geht ja selbst ständig dieses Risiko ein.Da wäre es evtl. sinnvoll vorab schon den Schulterschluß mit der Kollegin zu suchen und dann gemeinsam zur Schulleitung zu gehen: "Wir fahren beide nicht mehr." Mal sehen, ob die Besuche dann auch noch so wichtig sind, wenn alle sich gemeinsam weigern.
Die Besuche müssen ja sein. Da geht kein Weg dran vorbei, sonst könnte man die Beratung auch ganz lassen.
Wir brauchen einfach den PR, mit dem wir mal die Arbeitsbedingungen in der Beratung beleuchten und mal ein paar Forderungen verfassen.
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Das Schulamt hat geantwortet oder auch nicht ...
Ich habe das Schreiben noch nicht bekommen, aber es ist bei uns eingetrudelt. Als ich im Seki vorbeikam, hat mich die Sekretärin einmal kurz lesen lassen. Das Schreiben ist erstaunlich kurz. Das Schulamt sei nicht für die Zuverfügungstellung von Dienstwagen zuständig und wegen meines entstandenen Schadens verweisen sie mich auf das Schulamt Bebra, das dies zentral in Hessen bearbeitet (was ich bereits getan habe). Zu meiner eigentlichen Frage, was die Konsequenz wäre, falls ich mein Fahrzeug nicht mehr bereitstelle, fällt keine einzige Silbe. Ich hätte jetzt damit gerechnet, dass da so ein Satz kommt wie "Wir behalten uns in so einem Fall vor, dass ...", aber gar nichts.
Das bedeutet wohl, dass es keine konkreten Konsequenzen wie eine Versetzung gibt, mit denen mir mein Chef drohen könnte.Ob ich von meinem Chef zu einem Gespräch eingeladen werde, wo er mir das erläutert oder seine Interpretation erzählt, weiß ich nicht. Ich glaube, im ganzen Vorbereitungstrubel für das kommende Schuljahr, wird er keine Zeit dafür finden (wollen).
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Zu meiner eigentlichen Frage, was die Konsequenz wäre, falls ich mein Fahrzeug nicht mehr bereitstelle, fällt keine einzige Silbe. Ich hätte jetzt damit gerechnet, dass da so ein Satz kommt wie "Wir behalten uns in so einem Fall vor, dass ...", aber gar nichts.
Natürlich weichen sie der Antwort aus, da du sonst, da es sich um eine vorgesetzte Behörde handelt, etwas Justizziables in der Hand hättest:
Anweisen können Sie dich nicht deinen Privatwagen zu nutzen, da es wohl nicht in deinem Arbeitsvertrag steht (sofern Angestellter) und auch nicht zu den üblichen Dienstpflichten von Beamten gehört (die haben ja keinen Vertrag), ihren Privatwagen zur Verfügung zu stellen (das würde dann nämlich für ALLE Beamten gelten müssen, so dass gar keine Behörde Dienstwagen haben dürfte...). Sie werden auch nicht schreiben "Dann stellen wir einen Dienstwagen", denn das wäre ein Präzedenzfall, den es um jeden Preis zu vermeiden gilt, das würde SEHR teuer werden. Sie schreiben natürlich auch nicht hinein, dass du den ÖPNV nutzen musst, da diese "Dienstanweisung" klar machen würde, dass die Nutzung des ÖPVN im vollen Umfang als Arbeitszeit zu werten ist. Also wird deine Frage ignoriert, in der Hoffnung, dass du entweder klein beigibst oder dass dein Verhalten kein "Vorbild" für andere Lehrkräfte wird.
Gruß !
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Als dritte Möglichkeit könnten Sie eine "außergerichtliche Einigung" mit Verschwiegenheitsklausel machen. Ist zwar meines Wissens nach bei Dienstwagen noch nicht vorgekommen, aber in anderen Streitfällen.
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Zu meiner eigentlichen Frage, was die Konsequenz wäre, falls ich mein Fahrzeug nicht mehr bereitstelle, fällt keine einzige Silbe.
Ja, passt. Es gibt keine Grundlage, mit der sie dich zum Einsatz des Privatwagens verpflichten können. Also gibt es auch keine Konsequenz, wenn du es nicht tust. Warum sollten die sich aus dem Fenster lehnen und auf den Fall eingehen? Was sie dazu sagen, ist entweder gegenstandslos oder rechtwidrig. Letzendlich ist es denen Wurscht, wie du die Fharten erledigst. Und höchstwahrscheinlich ist es ihnen auch egal, wenn du gar nicht fährst.
Das bedeutet wohl, dass es keine konkreten Konsequenzen wie eine Versetzung gibt, mit denen mir mein Chef drohen könnte.
Ja, auch das war meine Einschätzung.
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@Frapper Ich habe heute den Newsletter vom Beltz-Verlag mit Werbung für das neue Schulrechtsbuch von Hoegg bekommen. In der Leseprobe werden deine Fragen eigentlich ziemlich gut beantwortet:
https://www.beltz.de/fileadmin…r&et_cmp=LehrernewsletterZitat von HoeggKann von mir verlangt werden, meinen privaten Pkw für die schulische Praktikumsbetreuung zu nutzen? Nein. Fast regelmäßig höre ich diese Frage an Berufsschulen bzw. Berufsbildenden Schulen, aber ebenso an anderen weiterführenden Schulen, bei denen das Berufspraktikum meist in der 9. Klasse durchgeführt wird. Einige Kollegen eines Oberstufenzentrums im Havelland wollten sogar wissen, ob der Dienstherr für solche Einsätze nicht eigentlich Dienstfahrzeuge stellen müsse. Falls Sie jetzt innerlich lachen, so wie ich es damals getan habe, tun wir den Fragestellern ein wenig Unrecht. Denn völlig absurd ist dieser Wunsch nicht. Schließlich gibt es eine Vielzahl von Behörden, die ihren Mitarbeitern Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellen. Die typischen Tätig-keiten dieser Behördenvertreter umfasst allerdings sehr viel häufiger die Wahrnehmung von Außenterminen, als es bei Lehrkräften der Fall ist. Anders als bei der vorangegangenen Frage (Weg zur Arbeitsstätte) ist die Betreuung von Schülern, die verstreut irgendwo ein Praktikum absolvieren, unbestritten eine dienstliche Tätigkeit. Selbst derjenige, der direkt neben dem Schulgebäude wohnt, muss in der Regel die Wege zu den Praktikumsstätten mit einem Verkehrsmittel zurücklegen. Aber ist er verpflichtet, dafür seinen privaten Pkw zu benutzen – und abzunutzen? Nein. Schließlich ist keine Lehrkraft verpflichtet, ein Auto zu besitzen. Oder mussten Sie den Besitz eines Kraftfahrzeugs nachweisen, bevor man Sie eingestellt hat? Na also. Der Dienstherr kommt nicht daran vorbei, dass es Menschen ohne Auto gibt. Sei es aus Gründen des Umweltschutzes oder weil in einer Großstadt ab 500 000 Bewohnern ein Auto nicht sehr praktisch ist. Allerdings kann der Dienstherr verlangen, dass Sie irgendwie zu den Praktikumsbetrieben gelangen, notfalls mit Bussen und Bahnen. Wenn das deutlich länger dauert als mit dem eigenen Auto, dann ist das eben so. Als Folge könnten Sie nicht mehr so viele Betriebe pro Tag besuchen, und die Verweildauer in den einzelnen Betrieben würde sich deutlich verkürzen, aber das ist nicht Ihr Problem.
ZitatSie können für diese (unbestritten dienstlichen) Fahrten natürlich Ihren privaten Pkw einsetzen, sind allerdings gehalten, dies vorher bei der Schulleitung zu beantragen. Das ist in der Regel kein Problem, man muss es nur machen. Sofern es ein erhebliches dienstliches Interesse an diesen Fahrten gibt, und das sollte bei einer Praktikumsbetreuung an entlegenen Orten vorliegen, ist der Ersatz etwaiger Unfallschäden jetzt auch nicht mehr auf 350 Euro begrenzt. Zudem gibt es nun die große Wegstreckenentschädigung (0,30 Euro/km). [...] Die Frage, ob der Dienstherr einen Schaden an Ihrem Pkw zahlt, hängt nicht zuletzt davon ab, wer den Unfall in welchem Maße verursacht hat. Falls irgendjemand anders den Schaden an Ihrem Auto verschuldet hat, ist der Dienstherr fein raus. Denn dann bezahlt der andere (bzw. dessen Versicherung) Ihren Schaden. Und falls Sie den Schaden grob fahrlässig selbst verschuldet (oder mitverschuldet) haben, weil Sie auf der Fahrt mit dem Handy telefoniert haben, zahlt der Dienstherr ebenfalls nicht dafür. Der Schaden an Ihrem Auto wird in aller Regel nur dann ersetzt, wenn Sie lediglich leicht fahrlässig (unbewusste Fahrlässigkeit) oder gar schuldlos (geplatzter Reifen) gehandelt haben.
(Hervorhebungen von mir; auch das Kapitel davor, dass sich mit den Fahrten zur Schule beschäftigt, ist ganz interessant, z.B. für @plattyplus -
Zitat:
"Wenn das deutlich länger dauert als mit dem eigenen Auto, dann ist das eben so. Als Folge könnten Sie nicht mehr so viele Betriebe pro Tag besuchen, und die Verweildauer in den einzelnen Betrieben würde sich deutlich verkürzen, aber das ist nicht Ihr Problem."Das hört sich zwar erst einmal gut an, aber da wir keine Arbeitszeiterfassung haben, wird der zeitliche Mehraufwand nirgendwo erfaßt und man wird die gleiche Anzahl an Betrieben besuchen dürfen, nur eben dann weniger Freizeit haben.
Ihr wißt ja, daß ich gerne Extremwertbetrachtungen mache. Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich die Betriebe ohne PKW gar nicht mehr an einem Tag erreichen kann und bei Nutzung des ÖPNV Hotelübernachtungen notwendig werden, z.B. weil früh morgens der erste Bus erst um 6 Uhr zum Bahnhof fährt, ich aber um 4 Uhr dort sein müßte, um den Termin mit dem ersten Zug zu schaffen?Für die, die unsere Arbeitszeit gerne mit der freien Wirtschaft vergleichen, hier mal ein Beispiel, wie in der Wirtschaft mit Arbeitszeit gerechnet wird und was das für Folgen hat:
--> https://www.youtube.com/watch?v=jYPrH4xANpUDas Beispiel von Walmart (Minute: 2:20 bis 5:15) ist ja durchaus mit unseren Prkatikantenbesuchen vergleichbar. 3 Besuche an einem Tag geht nur mit dem PKW bzw. bei Walmart nur mit dem LearJet. Die Summen beim Flieger sind zwar in einer ganz anderen Dimension, aber das System ist das gleiche.
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[...] Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich die Betriebe ohne PKW gar nicht mehr an einem Tag erreichen kann [...]
Dann telefoniere ich mit dem Betrieb.
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Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich die Betriebe ohne PKW gar nicht mehr an einem Tag erreichen kann und bei Nutzung des ÖPNV Hotelübernachtungen notwendig werden, z.B. weil früh morgens der erste Bus erst um 6 Uhr zum Bahnhof fährt, ich aber um 4 Uhr dort sein müßte, um den Termin mit dem ersten Zug zu schaffen?
Kläre das mit dem, der die Fahrt anweist. Melde ihm, dass du den Zielort mit dem ÖPNV nicht am gleichen Tage erreichen kannst. Dann wird er dir sagen, ob Hotel, Taxi oder Mietwagen günstiger ist und die Fahrt entsprechend anweisen.
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Dann telefoniere ich mit dem Betrieb.
Das mag bei einem schulischen Schnupperpraktikum funktionieren. In der Erzieherausbildug z. B. ist eine angeleitete Aktivität zu zeigen und vom Lehrer zu bewerten. Keine Schanse per Telefon.
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