Muss ich meinen Privatwagen für Dienstfahrten zur Verfügung stellen? / Unfall auf Dienstfahrten

  • Ich habe zwei Fragen, auf die ich von euch gerne euren Rat, eure Einschätzung und Erfahrung wissen würde.


    1) Wie einige hier schon wissen, bin ich nicht nur an meiner Stammschule im Unterricht tätig, sondern muss auch in der Gegend rumfahren. Meine Fahrten setzen sich aus Fahrten zu den allgemeinen Schulen und öfters auch mal zu den Familien nach Hause zusammen. Je nach möglichem oder nötigem Termin fahre ich an meinem Beratungstag direkt von der Wohnung los oder ich fahre nach dem Unterricht weiter zu einem Termin und von dort aus nach Hause. Ich habe eine allgemeinen Genehmigung für diese Dienstreisen und bekomme auch eine erhöhte Pauschale von 0,35€ wegen der Unerreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Distanzen bewegen sich allgemein so zwischen 40 und 55 km für eine Strecke zu meinen Terminen, sowohl ab Wohnung als auch Dienstort. Manchmal muss ich auch ziemlich viel Zeugs mitnehmen, was ich mit Bus, Bahn und zu Fuß nicht mitbekäme.
    Ich habe auch hier im Forum schon gesucht und diesen Thread gefunden: Abordnung innerhalb einer Stadt! Da steht, dass ich meinen Privatwagen nicht zur Verfügung stellen muss. Von meinem Wohnort wäre es zum Teil gar nicht möglich zu den Familien zu fahren und zu den Schulen bräuchte ich immer mindestens zwei Stunden für eine Strecke! Meine Arbeit wäre praktisch nicht möglich. Was könnte eine Reaktion meines SL sein, wenn ich die Benutzung meines Privat-PKWs für Dienstgeschäfte ablehne? So richtig blicke ich noch nicht durch, was da überhaupt von mir verlangbar wäre.


    2) Letzte Woche habe ich leider auf so einer Fahrt von meiner Schule zu einer anderen einen Unfall gebaut. Das Navi hat mich über eine unbekannte Strecke geschickt. Da ich mich kurz orientieren musste, wo ich abbiegen muss, war ich kurz abgelenkt. Die Ampel vor mir ging auf Rot, was mein Vordermann auch erst spät bemerkte. Da bin ich hinten drauf gerauscht. Mein Auto stammte noch aus Ref-Zeiten und war entsprechend günstig. In den gut 5,5 Jahren habe ich über 120.000 km runter. Ich habe zwar noch kein Gutachten über einen Totalschaden, aber in der Werkstatt meinten sie schon, dass eine Reperatur den Zeitwert sehr wahrscheinlich übersteigen würde. Insgesamt alles sehr ärgerlich!
    Da der Unfall auf einer Dienstreise passierte, bekomme ich alles oder einen Teil des Schadens erstattet - so weit habe ich mich schon eingelesen. Was fällt denn jetzt darunter? Nur meine 300€ Selbstbeteiligung oder mehr? Hat jemand Erfahrung mit dem Einreichen, was ich da generell tun muss?

  • Besonders die erste Frage interessiert mich auch. Die Nutzung des vorhandenen PKWs vorauszusetzen, ist für den Arbeitgeber natürlich einfach (ob dies rechtlich zulässig ist, ist ja die andere Frage). Aber es gibt ja nun mal auch noch Menschen, die gar kein Auto haben. Die können ja wohl nicht verpflichtet werden, sich ein Auto anzuschaffen, um damit die Arbeit zu erledigen.
    Wenn man also die Nutzung des privaten Fahrzeugs verneint, was passiert dann? Taxifahrten, doch Bereitstellung eines Dienstfahrzeugs, Leihwagen .....?

  • Diese Frage ist tatsächlich sehr interessant - überlege derzeit das Auto abzuschaffen, muss aber häufig zu Auswärtsterminen (Dienstbesprechungen, Lehrproben, ...), die öffentlich quasi unerreichbar sind. Wäre großartig, wenn es da Möglichkeiten gäbe.

  • Mir ging es ähnlich und mir wurde damals vom Juristen meiner Gewerkschaft gesagt, dass dich niemand zur Nutzung deines Privat PKW zwingen kann. Dann könntest du eben nicht als Sonderpädagoge unterwegs sein. Dass das mit ÖPNV nicht machbar ist, dürfte jedem klar sein.

  • Diese Frage ist tatsächlich sehr interessant - überlege derzeit das Auto abzuschaffen, muss aber häufig zu Auswärtsterminen (Dienstbesprechungen, Lehrproben, ...), die öffentlich quasi unerreichbar sind. Wäre großartig, wenn es da Möglichkeiten gäbe.

    Die gibt es: Schaff Dein Auto ab und schau, was passiert. Kann Dich niemand dran hindern. Du könntest schließlich auch ein Fahrverbot kassieren, aufgrund eines medizinischen Problems vorübergehend nicht fahrtauglich sein, Dein Auto Deiner Frau geben müssen, und und und.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Was könnte eine Reaktion meines SL sein, wenn ich die Benutzung meines Privat-PKWs für Dienstgeschäfte ablehne?

    Wenn er möchte, dass du trotzdem fährst, musst er wohl für eine Fahrtmöglichkeit sorgen. Was sonst sollte die Reaktion sein?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Besonders die erste Frage interessiert mich auch. Die Nutzung des vorhandenen PKWs vorauszusetzen, ist für den Arbeitgeber natürlich einfach (ob dies rechtlich zulässig ist, ist ja die andere Frage).

    Die Frage ist hier an der falschen Stelle. Wenn jemand meint dich verpflichten zu können, deinen Privatwagen dienstlich nutzen zu mssen, so wird er dir auch die Rechtsgrundlage dafür zeigen können. Ich nehm die Pointe vorweg, er wird keine haben. Damit ist der Kater gekämmt.

    was passiert dann? Taxifahrten, doch Bereitstellung eines Dienstfahrzeugs, Leihwagen .....?

    Auch das soll sich der überlegen, der möchte, dass du fährst.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Diese Frage ist tatsächlich sehr interessant - überlege derzeit das Auto abzuschaffen, muss aber häufig zu Auswärtsterminen (Dienstbesprechungen, Lehrproben, ...), die öffentlich quasi unerreichbar sind. Wäre großartig, wenn es da Möglichkeiten gäbe.

    Äh, Möglichkeiten? Manchmal versteh ich nicht, warum Leute aus Selbstverständlichkeiten ein Problem machen. Es gibt weder eine Rechtsrundlage jemande zur dienstlihe Nutzung eines privaten Fahrzuegs zu verpflichten noch gibt es eine rechtliche Verpflichtung eine Auto zu besitzen.


    Dein Auto, damit machste, was du willst.

  • Sehr interessante Frage. Ich habe seinerzeit das Fahren mitm PKW den Öffis vorgezogen, auch wenn 1000 verfahrenen Stadtkilometer mit den angebotenen km-Cents nicht voll abgegolten waren. An einen Unfall hatte ich noch gar nicht gedacht.


    Wenn aber die Orte nicht erreichbar sind ohne PKW wird's interessant. Da bleibt dir nur der Weg des bösen Nein-Sagens, um herauszufinden was passiert. Dumm nur, wenn der AG sagt, du sollest mit Zug und Bus fahren...

  • Damit ist der Kater gekämmt.

    OT: Schön, mal noch eine Variante davon kennenzulernen. Bei meiner Frau (Sächsin) ist in solchen Situationen "der Drops gelutscht", in Schwaben "isch dr Kessel g'flickt".


    OnT, @TE: Geh doch einfach mal zu Deinem Chef und frage ihn, was denn wäre, wenn Du demnächst mal kurzfristig kein Auto zur Verfügung hättest. Lass Dich dann nicht mit Gegenfragen abspeisen ("Ja wieso, müssen Sie den Lappen abgeben?!"

    Dumm nur, wenn der AG sagt, du sollest mit Zug und Bus fahren...

    Ja und? Muss er dann halt machen. Aber: Fahrtzeit ist Arbeitszeit. Genau erfassen, Überstunden abrechnen.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • OT: Schön, mal noch eine Variante davon kennenzulernen. Bei meiner Frau (Sächsin) ist in solchen Situationen "der Drops gelutscht", in Schwaben "isch dr Kessel g'flickt".

    OT: :lach:


    OnT: Fahrtzeit ist sicher wieder keine Arbeitszeit bei Lehrern, wie willst du denn das auseinanderklamüsern?

  • Fahrtzeit ist sicher wieder keine Arbeitszeit bei Lehrern, wie willst du denn das auseinanderklamüsern?

    Ich würde sagen, alle Fahrten von der Dienststelle zu Außeneinsätzen sind selbstverständlich Arbeitszeit. Was denn sonst? Da hat man ja keine Wahl.
    Fahrten von zu Hause zur Dienststelle sind keine Arbeitszeit, aber das ist ja ein ganz anderes Thema. Und wenn ich mal von zu Hause zu einem Außentermin fahre, dann würde ich die Zeit geltend machen, die ich von der Dienststelle gebraucht hätte. Damit ist der Kater gekämmt, um diesem schönen, neuen Phraseologismus gleich noch mehr Bühne zu geben.

  • Ich werfe einfach mal eine neue Perspektive in den Ring:
    Der Chef schickt dich irgendwo hin. In Bayern werden die Öffentlichen gezahlt, ansonsten der Privat-PKW, das aber nur in „Ausnahmen“. Wenn du öfters solche Termine hast, die du ohne Auto nicht wahrnehmen kannst, kann es ja auch sein, dass du eben nur noch normal Unterricht machst und deine Sonderjobs jemand anderes macht.
    Dem Chef bleibt ja auch nix anderes übrig. Ob das ein Vorteil oder ein Nachteil für dich wäre, weiß ich nicht

  • Ohne eigenes Auto wird man wohl den öffentlichen Verkehr nutzen müssen. Und WillG hat natürlich Recht damit, dass die Fahrtzeiten zwischen den Einsatzsorten Arbeitszeit sind (aber nicht die Fahrten von und zur Stammschule).


    Also: Ohne eigenen PKW müssen die Termine dann so gelegt werden, dass sie innerhalb der regulären Arbeitszeit mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar sind, was dann auch zu einer Reduktion der Anzahl der Termine führen kann. Oder alternativ zu weniger Unterricht. Wenn der Arbeitsgeber das nicht will, muss er wohl einen Dienstwagen zur Verfügung stellen oder das Taxi bezahlen. Das Vorhandensein eines eigenen PKW wird ja wohl kaum im Arbeitsvertrag eines angestellten Lehrer stehen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ich werfe einfach mal eine neue Perspektive in den Ring:
    Der Chef schickt dich irgendwo hin. In Bayern werden die Öffentlichen gezahlt, ansonsten der Privat-PKW, das aber nur in „Ausnahmen“. Wenn du öfters solche Termine hast, die du ohne Auto nicht wahrnehmen kannst, kann es ja auch sein, dass du eben nur noch normal Unterricht machst und deine Sonderjobs jemand anderes macht.
    Dem Chef bleibt ja auch nix anderes übrig. Ob das ein Vorteil oder ein Nachteil für dich wäre, weiß ich nicht

    Zeitlich ist die Beratung definitiv ein Vorteil, weil meine Beratungszeit einfach nicht abgerufen wird. Nervlich und vom Wohlfühlfaktor her gebe ich deutlich lieber Unterricht. Ich war auch vor ein paar Wochen bei meinem Chef und habe darum gebeten, aus der Beratung rauszukönnen. Da habe ich erst einmal keine Chance. In Wiesbaden schaut man nur darauf, wie viele Personen in der Inklusion arbeiten. Etwas anderes interessiert da kaum.


    Unsere Fahrtzeiten sind definitiv Arbeitszeit! Das wäre ja auch noch schöner. Mein Einsatzgebiet kann ich mir ja nicht aussuchen, sondern ich habe es einfach bekommen. Ich habe mit die weitesten Fahrten im Team, während die meisten deutlich wohnortnäher eingesetzt sind.


    Ein Freund von mir arbeitet in der hessischen Justiz. Wegen seiner Tätigkeit im PR muss er einmal (!) im Monat zu Sitzungen seiner eigentlichen Dienststelle von seiner Außenstelle aus. Er hat einen Dienstwagen - selbstverständlich.

  • Unsere Fahrtzeiten sind definitiv Arbeitszeit! Das wäre ja auch noch schöner.

    Und was bedeutet das in der Realität? Du hast x Inklusionskinder an y Schulen. Ob du um 13 Uhr mit dem Auto heim kommst oder 16 Uhr mitm Bus, danach kräht doch kein Hahn. Wobei man ehrlicherweise sagen müsste, dass man sowieso nicht auf 40 Stunden käme. Das meine ich mit "bei Lehrern eh nicht auszurechnen."


    Deswegen fahren die meisten halt doch mit dem eigenen Auto.

  • Äh, Möglichkeiten? Manchmal versteh ich nicht, warum Leute aus Selbstverständlichkeiten ein Problem machen. Es gibt weder eine Rechtsrundlage jemande zur dienstlihe Nutzung eines privaten Fahrzuegs zu verpflichten noch gibt es eine rechtliche Verpflichtung eine Auto zu besitzen.
    Dein Auto, damit machste, was du willst.

    ... faktische Möglichkeiten, nicht rechtliche Möglichkeiten.


    Jedes normale Unternehmen mit der Größe meiner Dienststelle hat einen Fuhrpark für dienstlich veranlasste Fahrten. Wir haben sowas nicht.
    Ich war bisher zu bequem, mich mit dem Thema ernsthaft auseinanderzusetzen, und bin halt schnell ins eigene Auto gestiegen.


    Ich bin da nicht ansatzweise konsequent: Im privaten Auto transportiere ich dann meinen privaten Laptop (den ich rein dienstlich nutze und dafür privat angeschafft habe), meine privat bezahlten Arbeitsmaterialien und meine privat bezahlten Stifte, ...


    Dieses Handeln ist vermutlich lehrertypisch und wohl in erster Linie der Bequemlichkeit und danach dem Gefühl "Sonst geht es halt nicht, was wird dann aus den Kindern?" geschuldet.

  • Das Problem ist beileibe nicht so einfach, wie es mir erscheint. Zumindest kann es da wohl im Fall der Fälle zu längeren Rechtsstreitigkeiten kommen. Ich schildere mal meinen aktuellen Fall:


    Mehrere Praktikumsbesuche von meiner Dienststelle in weiter entfernte Städte, z.B. nach Köln, Randgebiet. Fahrt mit dem privaten PKW innerhalb von 3 Freistunden an meiner Schule. Abgerechnet habe ich die gefahrene Strecke (also doppelte Entferungskilometer). In meiner Fahrtkostenabrechnung von der Bezirksregierung war meine berechnete Summe dann um ein paar Euro gekürzt. Habe dann Rücksprache mit dem Sachbearbeiter gehalten und etwas von "kleiner und großer Wegpauschale" gelernt. Die große Pauschale wird für alle Fahrten bis 50km doppelter Strecke gezahlt und beträgt 30 Cent/km, alles dadrüber wird mit der kleinen Pauschale für 20 Cent/km abgegolten. Den Sinn konnte er mir auch nicht erklären, er sprach aber davon, dass man Nachweise für die dringende Nutzung des Autos bringen muss, wenn man mehr als 50 km abrechnen will. Daraus entwickelte sich sinngemäß folgendes Gespräch:


    "Der Termin war ausschließlich zu dieser Zeit machbar. Innerhalb von drei Schulstunden kann ich nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln hin- und zurückfahren.
    "Das ist keine Begründung. Sie müssen die Termine so legen, dass Sie dies mit den Öffentlichen schaffen können."
    "Ja, dann ist kein Besuch möglich. Ich habe nämlich auch noch Unterricht, und mein Dienstherr möchte sicherlich nicht, dass ich den entfallen lassen."
    "Ja, ich verstehe, dass ist problematisch. Ihr Dienstherr wird den Unterrichtsausfall nicht akzeptieren, aber er akzeptiert auch nicht, dass Sie mit dieser Begründung Ihren privaten PKW nutzen"


    Man müsste wohl für diese fünf Euro Unterschied den Verwaltungsgerichtsweg durchklagen. Das macht wohl eher keiner. Und selbst wenn ich mir diese Zeiten als zusätzliche Arbeitszeiten aufschreiben sollte - womit verrechne ich das denn? Ich stempel ja nicht. Also würde hier nur wieder eine Reduktion meiner frei einteilbaren Zeit zur Unterrichtsvor- und Nachbereitung möglich sein. Die ist aber auch nicht beliebig verkleinerbar.

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