Der BGH hat ja gestern geurteilt, dass ein Lehrer als 1.-Hilfe-Maßnahme Herzdruckmassage und Mund-zu-Mund-Beatmung durchführen muss, stabile Seitenlage und Anfordern des Notdienstes reichen nicht aus.
Wie steht ihr zu diesem Urteil? Seht ihr Konsequenzen für euer zukünftiges schulisches Handeln?