Hallo zusammen!
Ich hoffe, jemand kann mir helfen.
Ich befinde mich gerade in Elternzeit unseres 1. Kindes, welches im Oktober zur Welt gekommen ist. Ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt und werde also im Oktober wieder in den Schuldienst (Gy, NRW, verbeamtet) zurückkehren. Vor der Geburt habe ich in Vollzeit gearbeitet. Nun habe ich dazu einige Fragen.
- Vor der Geburt war geplant, dass ich mit halber Stelle zurückkehre. Das kann ich mir nun nicht mehr vorstellen aufgrund meiner Fächer und der Korrekturbelastung. Ich würde gerne ein weiteres Jahr Elternzeit nehmen und in diesem Jahr Teilzeit arbeiten, um damit unterhälftig arbeiten zu können. Gibt es da eine Mindeststundenanzahl? Könnte ich zum Beispiel nur 6 Stunden arbeiten?
- Mein Mann und ich wollen gerne zeitnah ein zweites Kind. Wir fragen uns, wie das Elterngeld für die Elternzeit des zweiten Kindes berechnet wird, wenn ich nun ein zweites Jahr Elternzeit für unser erstes Kind nehme und währenddessen in Teilzeit arbeite.
Zur Info: Ich habe auf meinem Elternzeitantrag vermerkt, dass ich mir die restlichen 24 Monate übertragen lassen möchte.
Danke schon mal im voraus!