Damals wurde mir mündlich gesagt, dass ich ein außerordentliches Kündigungsrecht hätte, wenn der neue Wohnort zu weit weg sei. Natürlich hat man mir nicht gesagt, dass „zu weit“ erst ab 30km beginnt.
In einem Grundsatzurteil hat der BGH 2016 geurteilt, dass ein Umzug keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt. Wenn die Studios es dennoch machen, dann aus Kulanz. Ich finde das nicht in Ordnung. Aber es war meine eigene Schuld, damit muss ich nun leben.
Hilft jetzt nicht weiter, aber mündlich ist natürlich immer blöd.
Ich hatte bei meinem letzten Fitnessstudio und weitere Bedingungen schriftlich festgehalten, dass ich (ging ums Praxissemester und unklar wo das stattfindet) bei einem Einsatzort außerhalb von Wuppertal bin, den Vertrag für 6 Monate auf Eis legen könnte. Aber eben schriftlich. Das ist da immer wichtig.
Aber so etwas wird dir eh nicht noch einmal passieren.
Hätte auch Anzeige vor Ort vorgeschlagen. Gibt es vielleicht auch Fitness-Gruppen oder Stadt-Gruppen auf Facebook? Auch da könnte man so etwas gut versuchen.