Verbeamtung mit HRGe-Fakultas am Gymnasium

  • Seit über einem Jahr bin ich mit einer SekI-Fakultas an einem privaten Gymnasium in NRW unbefristet nach TV-L 11/2 als Physik/Geschichtslehrer angestellt. Die Stelle wurde von der Bezirksregierung sofort unbefristet refinanziert.


    Gleich nach dem Referendariat hat man mich der Träger der Schule haben wollen, weil ich mich seit vielen Jahren, unter anderem aufgrund der Tätigkeit in verschiedenen Gremien der Schule (Vorstandsmitglied verschiedener dortiger Vereine), dieser Schule sehr stark verbunden fühle. Ich bin also aufgrund der Tätigkeit auch außerhalb des Unterrichtes ein wichtiges Mitglied der dortigen Schulgemeinde. Hinzukommt, dass ich vor meinem Referandariat bereits fast sechs Jahre als Aushilfslehrer an einem Gymnasium unterrichtet habe. Lediglich mein einjähriges Referendariat habe ich an einer Gesamtschule durchgezogen, ansonsten habe ich also 7 Jahre am Gymnasium gearbeitet.


    Wir (ich habe ein sehr gutes Verhältnis zum Schulträger) würden nun gerne einen weiteren Schritt tun, um mich dauerhaft und lukrativ an der Schule zu halten und streben eine Verbeamtung an. Möglicherweise spielt uns hier auch meine Schwerbehinderung (GdB 50) in die Karten...


    Welche Chancen seht ihr, unter welchen Bedingungen, für einen erfolgreichen Ausgang der Bemühungen?

  • Danke für eure Antworten.


    Was mich natürlich umtreibt, ist die Frage, WANN/WIE darf ein privates Gymnasium heutzutage noch ein SekI-Stelle ausschreiben?


    Früher ging das, jetzt ist die Sache (aus verständlichen Gründen) sehr schwierig geworden...

  • Da du von einer Verbeamtung im Ersatzschuldienst in NRW redest, vermute ich jetzt einfach einmal den Kirchendienst, da eure Schulverwaltung keine Ahnung hat einen Orden o.ä. als Träger? Lasst eure Schulverwaltung doch einfach mal bei der Schulverwaltung des zugehörigen Bistums anrufen und dort nachfragen, die wissen in der Regel Bescheid und dein Fall ist echt speziell, das haben wir bei uns an der Schule leider auch nicht. Eigentlich müsste es in der FESchVO NRW stehen, ich finde da aber keine Regelungen für deinen speziellen Fall...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    Einmal editiert, zuletzt von Valerianus ()

  • Multas gratias!



    Natürlich ist mir völlig klar, dass ich mehr im HRGe-Bereich fehle, als an einem Gymnasium.
    Im Zuge von G9 werden aber auch sicher hier SekI-Lehrer in den Mangelfächern vermehrt benötigt werden.


    Ich frage jetzt auch mal beim Justiziar nach...

Werbung