Das sind 3 Aspekte:
1. Namen veröffentlichen (in einigen Bundesländern verboten, hier sehe ich einen Ansatz, sich zu beschweren)
2. e-mail-Adresse veröffentlichen (vermutlich überall verboten, darum gehts hier aber nicht)
3. Dienstmail (kein Problem, da Dienstmail)
Ansonsten gilt, was der Datenschutzbeauftragte des Landes sagt. Wenn du was schriftlich hast ist ja alles in Butter.