Veröffentlichung schulinterner Mail Adressen!

  • Das sind 3 Aspekte:
    1. Namen veröffentlichen (in einigen Bundesländern verboten, hier sehe ich einen Ansatz, sich zu beschweren)
    2. e-mail-Adresse veröffentlichen (vermutlich überall verboten, darum gehts hier aber nicht)
    3. Dienstmail (kein Problem, da Dienstmail)


    Ansonsten gilt, was der Datenschutzbeauftragte des Landes sagt. Wenn du was schriftlich hast ist ja alles in Butter.

  • Fakt ist, die Schule darf eine schulinterne Adresse anordnen. Diese gilt aber nur für die interne Kommunikation.
    Die Schule darf nicht einfach eine Adresse mit Deinem Namen erstellen, und diese veröffentlichen.

    Ja, mag sein. Mir ist aber noch nicht klar, welches Problem sich für dich daraus ergibt, wenn es doch eine solche dienstliche E-Mail-Adresse gibt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Zu:


    3. Dienstmail ist kein Problem, darf nur nicht veröffentlicht werden auf der Homepage.


    Das werde ich nun morgen abklären.
    Wenn der Datenschutzbeauftragte der Schule es sagt, wird er sein Wissen irgendwo hernehmen.
    Er hat es ja auch der Schulleitung mitgeteilt, und diese hatte keinen Einwand, sonst hätte er es mir ja gesagt.

  • Des Weiteren ist es ja wohl ein gravierender Unterschied, ob mein Name auf der Homepage steht, oder eine Mail Adresse über die mich jeder anschreiben kann.


    3. Dienstmail ist kein Problem, darf nur nicht veröffentlicht werden auf der Homepage.


    So ganz verstehe ich das Problem nicht um ehrlich zu sein. Wenn es keine private Mailadresse ist, sondern die dienstliche, dann muss ich da zu bestimmten Zeiten nicht einmal rein schauen. Bzw sehe auch keine Mails, solange ich das nicht will (und aktiv auf das Postfach zugreife, eben wenn ich arbeite).


    Weiß jetzt nicht wie eure Mailadresse aussieht, aber bei uns hat jeder eine Mailadresse der Schule und die ist für alle Lehrer gleich. Also Nachname und schuldomain. Also selbst wenn die Schule sie nicht rausgibt, kann man sie sich zusammen reimen.


    Wir geben dies aber auch aktiv den Schülern gegenüber an.

  • Personen mit Außenwirkung sind wir m.E. nicht, nur der Schulleiter und vielleicht Beratungslehrer o.ä.
    In dem bayerischen Zitat steht außerdem auch "Aus Gründen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist eine Veröffentlichung allerdings nicht zulässig, wenn die Mitarbeiter dadurch private Belästigungen, persönliche Bedrohungen, Gesundheits- oder gar Lebensgefährdungen zu befürchten haben." Wenn der TE Beleidigungen zu befürchten hat, ginge also nichtmal die Dienstmail.

  • Datenschutz Bayern - erster Punkt: Darf veröffentlicht werden, weil wir Außenwirkung haben.

    Ich glaube, dass das nicht stimmt "Funktionen mit 'Außenwirkung'" sind Schulleitung, vielleicht noch ein paar andere, sicher nicht die normalen Lehrkräfte:
    "Eine Funktion mit Außenwirkung liegt dann vor, wenn die konkrete Funktion eine Veröffentlichung der genannten Daten für einen unbestimmten Personenkreis erforderlich macht. Von einer Funktion mit Außenwirkung
    ist vor allem bei der Schulleitung und der stellvertretenden Schulleitung auszugehen." (Handreichung für Datenschutzbeauftragte an bayerischen staatlichen Schulen)

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Diese gilt aber nur für die interne Kommunikation.
    Die Schule darf nicht einfach eine Adresse mit Deinem Namen erstellen, und diese veröffentlichen. Wäre ja auch ein Unding.
    Dann bräuchte es auch keinen Datenschutz und der Arbeitgeber dürfte mit meinem Namen machen was er will.

    Rein aus Interesse, weil ich ehrlich gesagt dein Problem auch nicht ganz verstehen kann:
    Wäre es denn für dich okay, wenn du eine dienstliche Adresse ohne deinen Namen hast, die dann auf der Schulhomepage veröffentlich wird, sowas wie klassenleitung7d@siemensschule.de
    Und wäre das für den Datenschutzbeauftragten okay? Und nachdem der Name ja offenbar veröffentlich werden darf, darf dann daneben stehen: Klassenleitung 7d durch Herrn Sawe?
    Oder was ist, wenn eine Liste mit den Namen aller Lehrer veröffentlicht wird und darunter steht, dass alle Kollegen mit vorname.nachname@siemensschule.de erreichbar sind? Dann wurde deine Emailadresse ja nicht veröffentlicht?
    Wie gesagt, mich würde das echt interessieren, da ich das Problem wirklich nicht sehe, es aber für dich ja zu bestehen scheint.

  • Man sollte unterscheiden zwischen dem, was man (nicht) möchte, dem was rechtlich zulässig ist und dem, was technisch sinnvoll ist. Letzteres sollte hier die Argumentationsbasis mit der SL sein.
    Wie bereits erwähnt wurde, können E-Mail-Adressen, die auf Internetseiten veröffentlich wurden, automatisiert durch "Böse Buben" gefunden werden. Diese Mail-Adressen werden dann in mehr oder weniger großem Umfang mit mehr oder weniger offensichtlichen Spam-E-Mails bombadiert. Für eine technisch-sinnvolle schulische Kommunikation sollten Mail-Adressen nicht oder nur verschlüsselt auf der Schulhomepage veröffentlicht werden.
    Für Eltern etc. ist es allerdings sinnvoll, problemlos in Kontakt treten zu können mit Lehrkräften. Das kann auch per Mail sein. Nur: Wie erfahren diese von der Mail-Adresse? Da genügt ein allgemeiner Hinweis, dass alle dienstlichen Adressen aufgebaut sind nach dem Muster "nachname@beispielschule.de". Die Eltern kennen (hoffentlich) den Nachnamen der Lehrkräfte ihrer Kinder. Falls nicht, können die Kinder hoffentlich helfen. Mit dem Hinweis auf das "Muster" ist die Mailadresse veröffentlich - aber nicht maschinenlesbar. Das schützt vor Spam.


    Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung (für NDS) wird hier beantwortet: Die Veröffentlichung benötigt keiner Zustimmung, wenn die betroffene Person eine besondere Funktion innerhalb der Schule einnimmt (z. B. Schulleiterinnen und Schulleiter, Stellv. Schulleiterinnen und Schulleiter, Vertrauenslehrkräfte oder Schulsekretärinnen oder Schulsekretär).

  • Moin,


    hier in unserer Gegend gibt es nicht eine Schule, die die Mail Adressen offen auf der Homepage hat.
    Viele Schulen haben noch nicht mal die Namen der Lehrer auf der Homepage.
    Dazu habe ich noch stichprobenartig deutschlandweit gesucht, und keine Schule gefunden, die Mail Adressen veröffentlicht.

  • Bear hat den passenden Text gefunden.


    "Die Lehrkräfte können der Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten gem. § 17 a NDSG aus schutzwürdigen persönlichen Gründen widersprechen. In diesem Falle muss die Schule die geltend gemachten Interessen der betroffenen Lehrkraft gegen das schulische Interesse an der Veröffentlichung abwägen. Überwiegen die Interessen der Lehrkraft, hat die Veröffentlichung zu unterbleiben."

    Nochmal: widerspreche der Veröffentlichung deines Namens, damit hast du die besten Chancen. Was andere Schulen in anderen Bundesländern machen interessiert jedoch nicht. Zusammen mit dem Schriebs des Datenschutzbeauftragten deines Landes wird der SL wohl nachgeben müssen.


    Im Übrigen wäre ein Hinweis darauf, warum deine Interessen denen der Schule überwiegen hilfreich, hier hast du bisher keine benannt.

  • Das Datenschutzgesetz steht im übrigen über dem Schulgesetz.
    Beide sagen aber aus, dass ich widersprechen kann.
    Der Schulleiter kann bei einer normalen Lehrkraft keinen Grund anbringen, der mir den Widerspruch verwehrt.
    Bei der erweiterten Schulleitung, Vertrauenslehrern sieht das anders aus.

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