Eine Lehrkraft wird zur Prüfungsaufsicht eingeteilt. Laut Stundenplan hätte sie zu diesem Zeitpunkt Unterricht.
Die SL verlegt diesen Unterricht wg. der Prüfungsaufsicht an einen anderen Tag, dass die Lehrkraft den durch die Prüfungsaufsicht entfallenden Unterricht nachholen muss.
Ist das rechtens (in B.-W.)?