Teilzeit: Konferenzen = Mehrarbeit?

  • Guten Tag miteinander,


    gibt es hier Forumsmitglieder mit juristischem Sachverstand?


    Folgender Fall:
    Ein Lehrer ist angestellt beim Land Berlin (nicht verbeamtet!) und unterrichtet in einer Grundschule in Teilzeit (53 %). Nun gibt es dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem ich nachfolgend zitiere:


    "Deshalb dürfen teilzeitbeschäftigte Lehrer in der Summe ihrer Tätigkeiten (Unterricht, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Teilnahme an Klassen- und Schulkonferenzen, Elterngespräche, Vertretungsstunden etc., aber auch Funktionstätigkeiten) nur entsprechend ihrer Teilzeitquote zur Dienstleistung herangezogen werden."
    Quelle: https://www.bverwg.de/pm/2015/60


    Gerade weil es eine Anwesenheitspflicht für Konferenzen und Dienstbesprechungen gibt, müsste doch der Anteil, der über die vergüteten 53 % hinausgehen als Überstunden bzw. Mehrarbeit gelten. Die Schulleitung hat das bisher rigoros abgelehnt. Muss hier erneut der Klageweg bestritten werden? Welche Erfahrungen habt ihr mit Teilzeit und Mehrarbeit?


    Vielen Dank und viele Grüße
    Horsti

    • Offizieller Beitrag

    Mehrarbeit bezieht sich ausschließlich auf Unterrichtsstunden. Alles darüber hinaus wird damit nicht erfasst.


    Konkret zur Teilzeit kannst du dich hier einlesen:
    PDF der GEW: https://www.google.com/url?sa=…Vaw2dMdtDb7zSXtjt3rP4Th6K


    https://www.gew-berlin.de/14403_15732.php



    Möglichkeiten, über die GK Beschlüsse zu fassen: https://www.gew-berlin.de/17586.php



    Alternativ kannst du auch beim Personalrat erfragen. Das sind auch diejenigen, die ein Gespräch mit der Schulleitung führen können.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Grundsätzlich ist deine Überlegung nicht verkehrt, allerdings ist die Formulierung im Urteil, wie du selbst zitierst, ja "in der Summe ihrer Tätigkeite". Wenn also der Schulleituer vollständige Anwesenheit aller Teilzeitkräfte an allen Konferenzen vorschreibt (- wofür es durchaus Gründe geben kann -), müsste der nächste Schritt ein tragfähiges Teilzeitkonzept sein, das beschreibt, wo ihr dafür an anderer Stelle entlastet werdet, um diese Forderung des Urteils zu erfüllen.

  • Wäre es möglich, bei Veranstaltungen anwesend zu sein, auf denen etwas beschlossen wird, dafür nicht auf denen, wo es reicht, das Protokoll zu lesen?

  • Gerade weil es eine Anwesenheitspflicht für Konferenzen und Dienstbesprechungen gibt, müsste doch der Anteil, der über die vergüteten 53 % hinausgehen als Überstunden bzw. Mehrarbeit gelten. Die Schulleitung hat das bisher rigoros abgelehnt. Muss hier erneut der Klageweg bestritten werden? Welche Erfahrungen habt ihr mit Teilzeit und Mehrarbeit?

    Nein, das geht nicht, aber ich würde mal diskutieren, ob das wirklich eine unteilbare Aufgabe ist. Bei uns (auch Berlin) sind nämlich zumindest Dienstbesprechungen, Fachkonferenzen usw. teilbar. Teilzeitleute haben z.B. nur eine FK, Vollzeitleute 2.


    Wäre es möglich, bei Veranstaltungen anwesend zu sein, auf denen etwas beschlossen wird, dafür nicht auf denen, wo es reicht, das Protokoll zu lesen?

    Das ist eine Absprachesprachesache, ist aber in Berlin durchaus möglich.

  • Vielen Dank für die vielen Meinungen.


    Weil eine GK eine "unteilbare Arbeit" ist, müssen auch die TZ-Kräfte komplett anwesend sein. Dann müsste doch aber für den Teil, der über den Teilzeitanteil hinausgeht (also im beispiel 47%) ein Ausgleich erfolgen.
    Ist schon eine Schweinerei, dass die Lehrer und die Schulen alleine gelassen werden und jeder für sich selber kämpfen muss!

  • Weil eine GK eine "unteilbare Arbeit" ist, ...

    Das wäre eben zu prüfen. Wenn GK "Gesamtlehrerkonferenz" heißt und ihr beschlussfähig sein müsst, dann ist sie wohl nicht teilbar. Bedeutet GK "Gaffeerunden-Kommitee" kann man sich ggf. ausklinken. Muss halt der SL sich n Kopp machen.



    Ist schon eine Schweinerei, dass die Lehrer und die Schulen alleine gelassen werden und jeder für sich selber kämpfen muss!


    Das ist wahr.

  • Weil eine GK eine "unteilbare Arbeit" ist, müssen auch die TZ-Kräfte komplett anwesend sein.

    Ist es das denn wirklich, wie gesagt, bei uns ist sie teilbar und das ist auch Berlin, die Frauenvertreterin hat gerade wieder darauf hingewiesen, dass es keine Festlegung in Berlin gibt, dass sie unteilbar sein muss, sondern es nur empfohlen wird!


    Dann müsste doch aber für den Teil, der über den Teilzeitanteil hinausgeht (also im beispiel 47%) ein Ausgleich erfolgen.

    Ja, muss es, aber dann eben z.B. eine andere Aufgabe weniger. Kein Unterricht weniger und keine bezahlte Mehrarbeit. Eine Gremium weniger kann es z.B. sein o.ä.

  • Vielen Dank für die vielen Meinungen.


    Weil eine GK eine "unteilbare Arbeit" ist, müssen auch die TZ-Kräfte komplett anwesend sein. Dann müsste doch aber für den Teil, der über den Teilzeitanteil hinausgeht (also im beispiel 47%) ein Ausgleich erfolgen.
    Ist schon eine Schweinerei, dass die Lehrer und die Schulen alleine gelassen werden und jeder für sich selber kämpfen muss!

    Ist schon eine Schweinerei, von einem Akademiker zu erwarten, dass er sich eigenverantwortlich Aufgaben so verteilt, dass sie über das Jahr hinweg zu einer ausgewogenen Arbeitszeit führen. Oder, sollte das tatsächlich unmöglich sein, eine Überlastungsanzeige an den Vorgesetzten zu richten.


    Die Vorstellung, dass jede Teilaufgabe entsprechend der Teilzeitquote zu reduzieren ist, geht fehl.

  • Ist schon eine Schweinerei, von einem Akademiker zu erwarten, dass er sich eigenverantwortlich Aufgaben so verteilt, dass sie über das Jahr hinweg zu einer ausgewogenen Arbeitszeit führen.

    Ich finde es wenig konstruktiv, dem Dienstherrn und/oder der Schulleitung immer nur den Eindruck zu vermitteln, dass schon alles okay sein, um dann letztlich bei der einzigen Stellschraube zu drehen, die wir vollständig in unserer Hand haben: der Unterrichtsvorbereitung. Das ist doch genau die Vorgehensweise, mit der Dienstherr (und manche Schulleitungen) uns Jahr für Jahr mehr Pflichten aufladen kann: ein Großteil der Lehrerschaft nimmt das hin, erfüllt diese Aufgaben und gleicht entsprechend aus, indem hinter verschlossenen Türen an der Unterrichtsvorbereitung gespart wird. Das kann es doch nicht sein.
    Natürlich soll niemand unbezahlte Mehrarbeit leisten, aber idealerweise gibt es dafür Konzepte. Und wenn es die nicht gibt, dann kommuniziere ich meinem Chef inzwischen, dass das auf Kosten der Qualität der Unterrichtsvorbereitung, Prüfungsvorbereitung oder Korrektur geht.

  • Da bin ich doch vollkommen bei dir: natürlich muss signalisiert werden, wenn die Arbeitsbelastung zu groß wird. Die formale Variante davon ist die erwähnte Überlastungsanzeige. Das Signal auch wirklich zu setzen (und zwar bevor es zu spät ist und Aufgaben liegen bleiben oder man selbst zusammenbricht) muss aber die einzelne Lehrkraft. Das erfordert dann aber auch, für sich selbst Verantwortung zu übernehmen und das auch zu tun und nicht darauf zu warten, bis sich von außen etwas ändert oder auf der Stufe "meckern" stehen zu bleiben.

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