Der verlinkte Fall ist aber anders als der hier geschilderte. Textpassagen, die als Plagiat erkennbar sind, sind ein Beweis. Dass der Schüler anschließend nicht wusste, was da steht, ebenfalls.
Der Fall des TE lässt aber keine Rückschlüsse außer wilden Vermutungen zu, da der Schüler lediglich einzelne Vokabeln nachgeschlagen hat. Solange er (sie) zumindest jetzt weiß, was er da geschrieben hat, hat er Glück gehabt mit seinem Betrug.