Problem

  • Hallo,


    ich habe ein Problem und hoffe, dass Ihr mir vielleicht helfen könnt:


    Ich habe gerade mein 1. Staatsexamen für das Lehramt an Realschulen (Fächer: Englisch und Deutsch) mit sehr guten Noten bestanden. Ursprünglich wollte ich mich für das Referendariat ab 01.08. bewerben. Leider hat nun meine Uni die mündlichen Noten in einem meiner Fächer "verschlampt" und es kann sein, dass ich sie bis zum Bewerbungsschluss am 01.04. noch nicht habe.


    Auch wenn ich probieren werde, trotzdem zum 01.08. ins Referendariat zu kommen, muss ich mir ja trotzdem schon mal einen Plan B ausdenken.


    Mir kam nun der Gedanke, ob es nicht sinnvoll ist, in Ruhe alles abzuwarten und mich dann mit vollständigen Unterlagen ganz früh für Februar 04 (und das Studienseminar an meinem Wohnort) zu bewerben und die Zwischenzeit mit einer Vertretungsstelle zu überbrücken. Das würde mir zusätzlich noch die Chance geben, Unterrichtserfahrung zu sammeln. Außerdem müsste ich nicht umziehen, was bei der ersten Variante nötig gewesen wäre.


    An Euch habe ich nun folgende Fragen:


    - Bin ich irgendwie dazu verpflichtet, das Referendariat zum nächstmöglichen Zeitpunkt anzutreten oder kann ich den Beginn frei wählen und somit auf meinen Wohnort warten, ohne Nachteile zu haben?


    - Wie ist die Lage bzgl. der Einstellungschancen? Kann man mit gutem Gewissen (ich bin jetzt 28) ein halbes Jahr länger warten, bevor man ins Referendariat startet oder mindern sich dadurch evtl. bereits die Einstellungschancen (gerade auch wegen der sinkenden Schülerzahlen)?


    Ich danke Euch ganz herzlich für Eure Hilfe und freue mich über jede Antwort!


    Liebe Grüße,
    Gaensebluemchen<br>

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Gänseblümchen,
    also du kannst dich schon später erst bewerben - aber ob das deine Chancen am Wohnort vergrößert, weiß ich nicht. Das hängt schlicht von der Zahl der Bewerber in bestimmten Gebieten (und deren Noten) ab.
    Unterrichtserfahrung vorher zu sammeln ist imer gut - nur gibt es Vertretungsstellen meines Wissens nur für Leute, die bereits das 2te Staatsexamen hinter sich haben - das ist die übliche Einstellungsform, wenn Stellen knapp sind.
    Den Unileuten allerdings würde ich schon aus pädagogischen Gründen mal kräftig in den Hintern treten. Noten verschlampt!! Das erlaube man sich mal als Lehrer...
    X(


    Guß,
    Heike<br>

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Hallo Gänseblümchen,


    war vorher grad im Referendar-Forum und hab dir auch da schon geantwortet, habe aber jetzt noch'n Kommentar zu Heike.


    Man kann Vertretungsstellen grundsätzlich auch mit dem 1. Staatsexamen erhalten und in vielen Bereichen wird das auch so umgesetzt (Haupt-, Real-, Sonderschulen im allgemeinen). Allerdings kann ich mir durchaus vorstellen, dass in Bereichen, in denen es an Stellen mangelt (das wäre wohl Gym.) erst einmal auf Leute mit 2. Staatsexamen zurückgegriffen wird.


    Aber wie auch schon gesagt: Wenn du nicht unbedingt warten willst, würde ich zunächst mal ordentlich Dampf machen. Ich denke, auch rein rechtlich wirst du dir das nicht gefallen lassen müssen.


    LG, Mia<br>

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Hallo!
    Ich hatte zwischen 1.Staatsexamen und Ref zwangsweise auch ein dreiviertel Jahr Pause und habe versucht eine Stelle in einer Schule zu bekommen. Ich habe aber von allen
    (Ober-) Schulämtern die Antwort bekommen, dass das nach dem ersten Staatsexamen noch nicht möglich wäre, sondern erst nach dem zweiten.


    Viele Grüße, Barbara
    <br>

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß, daß es in Rheinland-Pfalz (zumindest vor 2 Jahren) so gehandhabt wurde, daß man mit dem 1. Staatsexamen schon vor dem Ref an einer Schule (Realschule) unterrichten durfte oder eher "mußte" (so nach dem Motto - "sie wollen doch einen Referendariatsplatz, oder etwa nicht? - dann müssen Sie vorher auch die Vertretungsstelle annehmen).
    In NRW ist es zur Zeit - glaube ich - nicht üblich, daß man vor dem Referendariat eine Vertretungsstelle übernehmen kann bzw. muß.<br>

  • Zitat


    Ich weiß, daß es in Rheinland-Pfalz (zumindest vor 2 Jahren) so gehandhabt wurde, daß man mit dem 1. Staatsexamen schon vor dem Ref an einer Schule (Realschule) unterrichten durfte oder eher "mußte" (so nach dem Motto - "sie wollen doch einen Referendariatsplatz, oder etwa nicht? - dann müssen Sie vorher auch die Vertretungsstelle annehmen).
    In NRW ist es zur Zeit - glaube ich - nicht üblich, daß man vor dem Referendariat eine Vertretungsstelle übernehmen kann bzw. muß.



    Hallo, RLP trifft ja auf mich zu ... da komme ich nämlich her. Es ist so, dass man auf dem Bewerbungsformular für's Ref. angeben kann, ob man im Falle einer Nichtberücksichtigung an einer Vertretungsstelle interessiert ist. Abgesehen davon kann man sich auch formlos auf so eine Stelle bewerben.


    Wo bist Du Referendarin?


    Liebe Grüße,
    Gaensebluemchen
    <br>

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